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Hilfe: Bin ich in Elternzeit????

Komische Frage, ich weiß und bräuchte mal Euren Rat bzw. Eure Meinung.
Meine Tochter ist am 01.04.2004 geboren und ich habe ordnungs- und fristgerecht schriftlich Elternzeit für zwei Jahre beantragt. Soweit so gut. Am 01.11.2004 habe ich angefangen, 14 Wochenstunden in meiner alten Firma zu arbeiten. Dazu liegt mir ein Schreiben der Firma vor, die mir dies bestätigt, allerdings ohne einen Hinweis auf die laufende Elternzeit. Als ich nun vor ein paar Wochen meine Kollegin aus der Personalabteilung fragte, wann ich den Antrag für mein drittes Elternzeitjahr (im Anschluss an die ersten beiden Jahre) stellen müsse, sagte sie: "Das müssen sie nicht, weil sie ja wieder arbeiten." Hä! Blöderweise habe ich nicht nachgehakt und mich auf ihre Aussage verlassen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob sie bei Fragen der Elternzeit wirklich so fitt ist. Wir sind ein recht kleiner Betrieb, es gab noch nicht so viele Mütter und vieles lief auf mündlichen Absprachen und klappte auch so. Aber da will ich mich nicht drauf verlassen und hier stehen personelle Veränderungen an und ich will mich einfach auf der sicheren Seite wissen. Zumal mein Chef im Moment darauf aus ist, die Teilzeitmütter auf mehr Stunden zu kriegen und ich habe die Befürchtung, dass er sagt, meine Elternzeit sei abgelaufen und ich solle wieder 40 h kommen.
Meine Frage: Bin ich noch in Elternzeit (meiner Meinung nach Ja) und wann muss ich das dritte Jahr beantragen (oder ist es schon spät?). Kann mein Chef mir aufgrund der etwas ungeklärten Situation mehr Wochenstunden aufdrängen?
Ich wäre sehr dankbar für ein paar Tipps und sorry, dass es so lang geworden ist.
Martina
Bisherige Antworten

Re: Hilfe: Bin ich in Elternzeit????

Hallo Martina,
wenn du alles ordentlich beantragt hast für 2 Jahre, warst du bis 31.03.2006 in Elternzeit. Dein AG kann nicht von sich aus die Elternzeit verkürzen, nur weil du wieder Teilzeit arbeitest (anders wäre es, wenn du mehr als 30 h in der Woche arbeiten würdest), aber die zwei Jahre sind ja jetzt um. Normalerweise müßtest du ab 01.04.2006 wieder in deinen alten Vertrag eingestiegen sein mit der ursprünglichen Wochenstundenzahl, wenn ihr nichts anderes besprochen habt. Wie ich dich verstehe, arbeitest du aber weiter nur 14 Stunden? Guck mal in deinen Arbeitsvertrag, was da zu Änderungen geregelt ist (gibt es einen Passus, wonach Änderungen stets schriftlich zu erfolgen haben?) Dann schuldest du Arbeitsleistung für 40 Stunden, und der AG das entsprechende Gehalt. Ich denke, du mußt dich da im Gespräch einigen.
LG, Antje

Re: Hilfe: Bin ich in Elternzeit????

Hallo Martina,
Deine Personalabteilung hat leider recht, dein Erziehungsurlaub endete am 2. Geburtstag deines Kindes, quasi am 1.4.2006. Der Antrag fürs 3.Jahr muß spätestens 8 Wochen vor Beginn gestellt werden!
Hast Du Teilzeit beantragt für danach? Wieviele Mitarbeiter seid ihr? ab einer gewissen Anzahl von Mitarbeitern (ich glaube, ab 15 Mitarbeiter) MUSS dir dein Chef Teilzeit gewähren. Sind es weniger, dann mußt Du Dich so mit dem Chef einigen.
Hab hier noch was im I-net gefunden:
"Das neue Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge gibt Arbeitgebern seit dem 01.01.2001 das Recht, eine Verminderung ihrer Arbeitszeit zu fordern. Voraussetzung ist, daß der jeweilige Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Die Regelung greift bereits dann ein, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit nur um eine Stunde verringert wissen will. Auch wenn der Arbeitnehmer bereits in Teilzeit arbeitet oder er weniger arbeiten möchte, um einen Zweitjob anzunehmen, gilt das neue Gesetz.
Formal sieht das Gesetz vor, daß ein Wunsch nach Arbeitszeitreduzierung drei Monate vor Beginn beim Arbeitgeber beantragt werden muß. Sollte der dies ablehnen und keine Einigung erzielt werden, kann es zu einer Klage vor Gericht kommen."
Hoffe, ich hab Dir etwas geholfen!
LG Doro

nein

Hi Martina,
wenn deine EZ am 01.04.2004 begann und du 2 Jahre beantragt hast, dann endete sie an dem Tag vor dem 2. Geburtstag deiner Tochter, also am 31. März 2006. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, die Verlängerung der EZ hättest du spätestens 8 Wochen vorher beantragen müssen.
LG Franzi

Beginn der Elternzeit nach dem Mutterschutz

Hallo Martina,
wenn deine Tochter am 01.04.2004 geboren wurde, dann warst du doch zunächst 8 Wochen im Mutterschutz, oder? Somit müsste deine Elternzeit doch erst 8 Wochen nach der Geburt begonnen haben. Wenn du also die Elternzeit für 2 Jahre beantragt hast, dann ist diese Zeit vermutlich just Anfang dieser Woche abgelaufen. Bis acht Wochen vor Ablauf des zweiten Jahres kann eine Verlängerung um bis zu einem weiteren Jahr beantragt werden. Solltest du diese Verlängerung nicht beantragt haben, so befürchte ich, dass deine Elternzeit abgelaufen ist.
Ich befüchte, dass damit für dich nun folgender Passus gilt: "Hatte der in der Elternzeit befindliche Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Wochenstunden vereinbart, so hat er nach dem Ende der Elternzeit keinen Anspruch auf die Weiterführung der Teilzeitstelle.".
Vielleicht kannst du dich irgendwie darauf berufen, dass du in der Personalabteilung falsche Auskünfte erhalten hast. Ich vermute allerdings, dass deine Karten da eher schlecht sind, da du nichts schriftlich eingereicht hast.
LG, Viola

Ergänzung

Solltest du allerdings nicht _für_ 2 Jahre Elternzeit beantragt haben, sondern bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres deiner Tochter (du hättest dann also 1 Jahr und 10 Monate Elternzeit genommen), dann gilt das oben geschriebene schon seit dem 31.03.06.
LG, Viola

kann ich nur zustimmen!!!

Re: Ergänzung

Das ist so nicht korrekt, die Elternzeit beginnt nach der Geburt, daran aendert der Mutterschutz nichts. Auch in dem Fall macht es natuerlich einen Unterschied, ob man ein Datum oder die Laufzeit angegeben hat. Aber in jedem Fall sind bei dir die Fristen leider abgelaufen und du kannst hoechstens noch auf Kulanz deines AGs rechnen. Beantragen wuerde ich das dritte Jahr auf jeden Fall, vielleicht stimmen sie ja zu..
LG
Berit

Re: Ergänzung

Hi,
den zweiten Abschnitt Elternzeit (erneute Elternzeit nach den bereits genommenen 2 Jahren Elternzeit) muss der Arbeitgeber auch genehmigen, auch wenn der 2. Teil nicht im direkten Anschluss an die 1. Elternzeit genommen wird.
Also auf alle Fälle den zweiten Abschnitt Elternzeit mit einer Antragsfrist von 8 Wochen beantragen - der AG muss dieses genehmigen. In der Zeit zwischen Ende 1. Elternzeit und Anfang 2. Elternzeit entweder auf Kulanz des AG hoffen, dass man Elternzeit mit geringerer Antragsfrist bekommt. Oder diese paar Wochen wieder arbeiten gehen.
LG
+Judie
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