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Erz.urlaub - Teilzeitarbeit bei anderem Arb.geber

Waehrend des Erziehungsurlaubs hat man das Recht 30 Stunden die Woche zu arbeiten.
Kann man dies auch bei einem anderen Arbeitgeber tun ?
Muss man dazu das Einverstaendnis seines Arbeitgebers einholen ?
Falls der eigene Arbeitgeber nicht zustimmt, habe ich dann nur die Moeglichkeit zu kuendigen ?
Bisherige Antworten

Re: Erz.urlaub - Teilzeitarbeit bei anderem Arb.geber

Hallo,
ja Du musst Deinen Arbeitgeber um Einverständnis bitte. Tust Du das nicht, ist ein ein Grund zur Abmahnung. Arbeitest Du im Erziehungsurlaub unerlaubt bei einem Konkurenzunternehmen ist das sogar ein Grund für eine fristlose Kündigung.
Ich denke, die einzige Alternative ist wirklich die Kündigung, wenn Dein jetziger Arbeitgeber tatsächlich ablehnt.
Viele Grüße
Sylvie
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