Elternzeit und Anspruch auf Arbeitslosengeld?!?
bevor wir ins wohlverdiente Wochenende starten können, hat mein Mann noch ein wenig Stress mit seinem AG :-/
Dem AG ist aufgefallen, dass mein Mann seit 01.01.2005 (!) ca. 200 Euro verdient und daher keine sozialversicherungspflichtigen Abgaben zahlen muss. Mein Mann ist demnach seit Jan. 2005 bei mir familienversichert. Soweit so gut, aber wie ist das mit dem ALG? Sollte mein Mann nun arbeitslos werden, wie würde das ALG berechnet werden? Würde ihm überhaupt noch ALG zustehen??? Dazu muss ich sagen, dass mein Mann seit 01.04.2003 in Elternzeit ist, nebenbei aber immer 4-20 Std. pro Woche gearbeitet hat.
Welches Gesetz ist das eigentlich, das besagt, dass man keine Abgaben zahlen muss, wenn man ca. 200 Euro verdient? Das Gesetz konnte der Personalmensch leider nicht nennen.
Danke schonmal und lieben Gruß,
Carola *:o)
Re: Elternzeit und Anspruch auf Arbeitslosengeld?!?
dein Mann ist jetzt ein Mini-Jobber. Wie das GEsetz genau heist weis ich nicht, ein schlaues Nachschlagewerk ist im Bür, ich bin aber schon im Wochenende ;-)
Also, bei regelmäßigem Verdienst bis maximal 400? ist dein Mann nicht mehr bei seiner KK beitragspflichtig, sondern der AG zahlt eine pauschale an die Bundesknappschaft. In Schen Krankenkarte und so ändert sich nichts.
Wenn dein Mann also in Elternzeit ist, müsste sein AG eigentlich an die KK deines Mannes eine SV-Meldung gemacht haben, ich glaube, eine Unterbrechungsmeldung ist das.
Und wenn das bei euch jetzt sozusagen seit fast 17 Monaten falsch lief, dann muss dein Mann auf einer Korrektur bestehen. Sprich, der AG deines Mannes muss ihn nun rückwirkend zu dem Zeitpunkt, ab dem er unter 400? verdiente, bei der Bundesknappschaft als Minijobber mit Meldegrung 6500 anmelden, bei der richtigen KK muss auch eine MEldung eingehen und die Gehaltsabrechnung muss korrigiert werden. Das bedeutet, dass der AG für die gesamte Zeit die deinem Mann zu unrecht abgezogenen KK-Beiträge zurück erstatten muss, der AG selbst muss bei der KK die Rückzahlung der Beiträge beantragen, und dafür für den gesamten Zeitraum rückwirkend die Pauschale an die Bundesknappschaft zahlen.
Für euch entsteht kein Nachteil.
Wegen ALG habe ich keine Ahnung, frag doch am besten mal beim Amt nach, ich bin immer froh, wenn ich mit denen nix zu tun habe.
LG Franzi
Re: Elternzeit und Anspruch auf Arbeitslosengeld?!
dein mann ist nicht familienversichert!!!! solange er in elternzeit ist,weiterhin angestellt ist und nicht über 400? verdient, dann ist er bis ende der elternzeit beitragsfrei sozialversichert!
wenn er bis 400? verdient fällt er unter das minijob-gesetz.
wenn er arbeitslos wird, hat er anspruch auf alg1. das alg wird dann nach einer tabelle berechtigt, da er ja die letzten drei jahre kein gehalt/lohn hatte.
lg katkat
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