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Kann unser Vermieter uns die Wohnung kündigen wegen der Geburt unseres 3. Kindes?

Wir erwarten Anfang Februar unser 3. Kind. Daher wollte ich gerne wissen ob unser Vermieter uns kündigen darf Aufgrund dessen das wir mehr Personen werden. Wir wohnen hier seit 10 Jahren zur Miete in einer 3,5 Zimmer Wohnung 85 qm. Oder ob er die Miete erhöhen darf... 

Wie lange wäre unsere Kündigungsfrist nach 10 Jahren Mietverhältnis? 

Wir suchen schon seit der Geburt unseres 1 Sohnes eine größere Wohnung knapp seit 5 Jahren finden aber leider nichts passendes bezahlbares hier im Dorf. Wir möchten hier in der Nähe bleiben da wir uns hier heimisch fühlen.

Deshalb möchten wir erstmal auch nicht weg, wenn wir nichts finden können wir ja logischerweise auch nicht weg... Aber unser Vermieter drängelt schon ob es denn nicht langsam zu eng wird und wir uns nicht was anderes suchen möchte... er hätte schon jemand für die Wohnung usw... echt unangenehm da er ja direkt nebenan wohnt... unser direkter Vermieter ist er eigentlich nicht mal... im Mietvertrag steht seine Mutter als Vermieterin die hat jetzt seit ein paar Monaten Demenz. Er erbt es nur irgendwann mal umd kümmert sich um die Mieter. Der Mietvertrag bleibt doch noch gültig auch wenn der Eigentümer wechselt? 

Echt ärgerlich da sucht man schon ewig da man in der Umgebung bleiben möchte und findet nichts... und dann muss man sich auch noch anhören wann man denn endlich gehen möchte. Nur weil der Vermieter meint der Platz wäre zu wenig. Geht ihn denn das was an? Finde es echt bedrängend so 2 Wochen vor der Geburt unseres 3. Kindes.
Viele Grüße Franzi
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 20.01.2018, 20:15 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Kann unser Vermieter uns die Wohnung kündigen wegen der Geburt unseres 3. Kindes?

Liebe Franzi,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Ihre erneute Schwangerschaft mit dem dritten Kind ist definitiv kein Kündigungsgrund seitens des Vermieters. Lassen Sie sich diesbezüglich nicht einschüchtern. Dem Vermieter sind enge Grenzen bei einer Kündigung eines Mietvertrages gesetzt und ein weiteres Kind gehört definitiv nicht dazu.
Wenn Sie seit 10 Jahren dort wohnen, liegt die Kündigungsfrist bei mindestens 9 Monate.

Ich würde Ihnen raten,eine Mitgliedschaft beim Mutterschutzbund zu beantragen. Diese kostet zwar ca 80 Euro im Jahr, dafür stehen diese Ihnen in solchen Fällen auch anwaltlich zur Seite.
Auf jeden Fall kann Ihnen ihr Vermieter aus o.g. Grund das Mietverhältnis nicht kündigen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Kann unser Vermieter uns die Wohnung kündigen wegen der Geburt unseres 3. Kindes?

Hallo Frau Schleich,
Vielen Dank für Ihre Antwort. Wir sind schon seit einigen Jahren im Mieterschutzbund. Bei uns kostet es nu 40 € im Jahr. Haben den Anwalt leider schon öfter gebraucht.
Habe es hier auch nochmal angefragt wie die geseteslage ist... Viele Grüße Franzi
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 22.01.2018, 20:46 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Kann unser Vermieter uns die Wohnung kündigen wegen der Geburt unseres 3. Kindes?

Liebe Franzi,

dann scheint die Mitgliedschaft in manchen Städten deutlich günstiger zu sein- umso besser ;-)
Ich drücke Ihnen fest die Daumen, dass sie bald zur Ruhe kommen.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Kann unser Vermieter uns die Wohnung kündigen wegen der Geburt unseres 3. Kindes?

Hallo Frau Schleich,
Dankeschön für Ihre Antwort :)
Ja zum Glück kostet es hier nicht so viel haben den Rechtsbeistand schon öfter gebraucht hier in dieser Wohnung...
Der Anwalt vom Mieterschutzbund hat auch geschrieben:

In Bezug auf Ihre Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass man aufgrund der Geburt Ihres 3. Kindes (Glückwunsch) nicht einfach kündigen kann. Eine Überbelegung ist aus meiner Sicht noch nicht gegeben. Eventuell könnte der Vermieter eine kleine Mieterhöhung in Bezug auf die Nebenkosten vornehmen, da hier möglicherweise ein höherer Verbrauch ansteht. Das wäre aber auch schon alles. Sollten Sie etwas bekommen, dann melden Sie sich einfach wieder bei uns.
Zunächst ist jedenfalls aus meiner Sicht noch keine Gefahr.

Bin ich jetzt erstmal froh über die Antwort. Da es zur Zeit nicht so einfach ist mit Immobilien...

Viele Grüße nochmal Franzi
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