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letztes Kindergartenjahr verpflichtend?

Hallo,

wir haben heute unseren 3jährigen Sohn aus dem Kindergarten abgemeldet. Das ganze hat eine etwas längere Vorgeschichte, die ich hier jetzt nicht aufdröseln möchte.

In nächster Zeit soll er erstmal zu Hause bleiben. Wenn er gerne in den Kindergarten gehen möchte (was derzeit absolut nicht der Fall ist), würden wir ihn jederzeit wieder anmelden. Wenn er es weoiterhin nicht möchte, wollen wir ihn aber auch nicht gegen seinen Willen schicken.

Jetzt meinte eine Freundin, das letzte Kindergartenjahr sei verpflichtend. Wisst ihr etwas darüber? Wir wohnen in RLP. Per Google konnte ich nur uralte Diskussionen zu dem Thema finden (2009 und älter) in denen sich die Aussagen auch oft widersprochen haben.

Wäre froh, wenn mir da jemand eine verlässliche Auskunft geben könnte. Oder einen Hinweis, wo ich eine solche erhalten könnte :-)

LG catfish

Bisherige Antworten

Im Landesrecht RLP habe ich folgendes gefunden:

§ 2 a

Übergang zur Grundschule

(1) Der Kindergarten soll in dem Jahr, welches der Schulpflicht unmittelbar vorausgeht, möglichst von allen Kindern besucht werden. Hierauf wirken die Träger der öffentlichen Jugendhilfe hin.

(2) In diesem Kindergartenjahr wird nach Maßgabe der jeweiligen Konzeption insbesondere der Übergang zur Grundschule vorbereitet und über die allgemeine Förderung nach § 2 hinaus die Sprachentwicklung der Kinder beobachtet und durch gezielte Bildungsangebote gefördert.

(3) Die Kindergärten arbeiten mit den Grundschulen zur Information und Abstimmung ihrer jeweiligen Bildungskonzepte zusammen. Hierzu werden geeignete Kooperationsformen, wie Arbeitsgemeinschaften, gegenseitige Hospitationen und gemeinsame Fortbildungen, zwischen Kindergärten und Grundschulen vereinbart.

 

Was bedeutet das was unter (1) steht nun im Klartext? Pflicht oder keine Pflicht? Und was bedeutet "Hierauf wirken die Träger der öffentlichen Jugendhilfe hin"? Schicken die das Jugendamt vorbei? Und wenn ja, was machen die dann. Ist die Sache für die erledigt, wenn sie sehen, dem Kind geht es gut?


 

Re: Im Landesrecht RLP habe ich folgendes gefunden:

Ruf doch mal bei der Jugendhilfe an. Vermutlich kannst Du mit denen besprechen was Du tun musst damit Euer Kind zu Hause bleiben kann. Aber es eilt ja nicht, ihr habt ja locker noch 1-2 Jahre Zeit damit.
Mach Dich nicht verrückt und atme erstmal tief durch.
Vielleicht ist es ja auch nicht verkehrt das letzte Jahr noch in den Kindergarten zu gehen, so als Schulvorbereitung.

Re: Im Landesrecht RLP habe ich folgendes gefunden:

Hallo,
da es eine Soll-Vorschrift ist, besteht keine Verpflichtung. Wie bzw inwieweit die Jugendfürsorge aktiv wird, weiß ich leider nicht.
Ich würde jetzt einfach mal ein paar Wochen und Monate ins Land ziehen lassen, dann sieht die Welt vielleicht schon wieder anders aus.
Evtl kommt dann nächstes Jahr ja auch ein anderer Kindergarten in Betracht? Grundsätzlich finde ich persönlich es wichtig, dass ein Kind einen Kindergarten besucht und bis er 5 ist vergeht ja auch noch einige Zeit.
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