Kennt sich hier jem. mit Mangelfallberechnung aus?
Durch die Arbeitslosigkeit meines Mannes haben wir ja ab 1.11. weniger Geld. Nun frage ich mich, ob in diesem Fall ein Mangelfall bezüglich des Kindesunterhalts besteht.
Um mal Zahlen zu nennen:
Mein Mann bekommt ca. 940 Euro ALG, seine Tochter bisher 223 Euro Unterhalt. Hat er ja auch brav bezahlt.
Wenn er jetzt aber 400 Euro weniger zur Verfügung hat, müßte sich doch auch der Unterhalt neu berechnen, oder?
Schließlich sind ja unser Sohn und ich auch noch da.
Nicht, dass das jetzt hier falsch verstanden wird. Wir wollen nicht "das Kind beklauen", aber neu berechnen, damit die Masse fairer verteilt wird.
Wenn ich mich nicht täusche, hat mein Mann als Haushaltsvorstand einen Selbstbehalt von 675 Euro (?), da blieben ja gerade mal 265 Euro übrig...
Mit ein bißchen Glück, hat er bald einen neuen Job, dann wird das ja auch rückgängig gemacht und sie bekommt wieder den alten Unterhalt. Aber erst mal einen Job finden, ist gar nicht so einfach...
Danke für Eure Hilfe.
GLG Conny und Leon 9m21t
PS: Wir gehören den neuen Bundesländern an, hier gilt die Berliner Tabelle
Re: Kennt sich hier jem. mit Mangelfallberechnung aus?
haben die düsseldorfer tabelle als grundlage, mein mann ist aber ein mangelfall...
mhm... hast du denn einkommen??? wenn nicht, habt ihr ien gemeinsames kind???
also in den neuen bundelsaändern liegt der SB bei etwas über 700? (760??), wenn du kein einkommen hast, sonst kann man deinem mann ja einen mietvorteil vowerfen..
wenn er weniger geld bekommt, muß er das beim Jugendamt vorweisen.
bekommt dein mann noch in diesem jahr einen job oder erst im nächsten???
dann sieht es nämlich anders aus, wer alg 2 bekommt, ist nicht in der lage unterhalt zu zahlen. falls einkommen (bis ~ 1250? insgesammt) vorhanden ist, dann muß der unterhalt neu berechnet werden. es muß ab nächstem jahr erst der unterhalt für euch reichen, was dann noch übrig sein sollte, wird dann seine tochter bekommen...
der staat hat natürlich keine lust für unterhalt aufzukommen und außerdem wäre dein mann dann aus der arbeitslosenstatistik raus, wenn der unterhalt neu berechnet wird.
aber wie gesagt, ich weiß ja nicht ob du einkommen hast, hört sich bei deinen zahlen fast so an
liebe grüße,
sandra
Re: Kennt sich hier jem. mit Mangelfallberechnung aus?
Nein, ich bin in der Elternzeit (Leon *18.12.03) und war vorher arbeitslos.
Mein Mann ist jetzt erst arbeitslos geworden, die ca. 940 Euro sind sein ALG. Ich habe kein Einkommen (außer EZG und Ki-Geld).
ALG2 ist noch nicht der Fall, erst wenn er bis 1.10.05 nichts gefunden hat. (Was ich mal nicht hoffe)
Wieso wäre denn mein Mann aus der Arbeitslosenstatistik raus???
GLG Conny
Re: Kennt sich hier jem. mit Mangelfallberechnung aus?
so wie swchen beschrieben hat, sehe ich es auch,
mhm... die kinder und die ehefrau stehen auf einer unterhaltstufe, aber wenn er vorher verheiratet war, dann bekäme erst seine tochter euer sohn und seine exfrau unterhalt. DU stehst dann an letzter stelle! leider
du hst kein einkommen, erziehungsgeld und kindergeld werden nicht als einkommen angerechnet, somit kürzt sich der SB deines mannes nicht!!!
ich meinte, wenn dein mann einen job findet, jedoch nicht viel netto zur verfügung hat, bei uns sind es 1296?, dann habt ihr eventuell nämlich doch anspruch auf alg 2, also ijm grunde genommen hättet ihr anspruch auf ergänzende hilfeleistungen. und in diesem fall muß der unterhalt dann sowieso neu berechnet werden, damit ihr letztendlich nur wegen der unterhaltszahlung alg 2 beziehen müßt.
außerdem gibt es ja noch den kindergeldzuschlag, für diejenigen, die ihren eigenen unterhalt, jedoch nicht den ihres im haus wohnenden kindes decken können.
auch der kindergeldzuschlag darf nicht als einkommen bei der unterhaltsberechnung angerechnet werden.
aber mich wundert wirklich, warum ihr nicht schon nach der geburt den unterhalt habt ändern lassen. leon hat genauso anspruch auf unterhalt!
wir müßen den titel meines LG wegen hartz IV auch abändern lassen
liebe grüße,
sandra
Re: Kennt sich hier jem. mit Mangelfallberechnung aus?
Jetzt eben ALG1 i.H. von 940 Eur.
DIe vom Jugendamt meinten, das ändert nix am Unterhalt, dass wir verheiratet sind und ein Kind haben, er zahle mit 223 Euro sowieso nur den minimalsten Satz. *??*
Das heißt, wir müssen vor irgendein Gericht und klagen? *seufz*
Wie macht man denn sowas?
Danke erst mal für Deine Hilfe.
GLG COnny
hallo conny
eigentlich meine ich, daß schon spätestens mit der geburt von leon (wenn nicht schon mit eurer hochzeit, aber da war es sicher noch kein mangelfall) noch weitere unterhaltsberechtigte vorhanden sind, für die dein mann unterhalt leisten muß. minderjährige kinder und die ehefrau stehen auf einer stufe (wir haben das jetzt auch grad...) der unterhaltsberechtigung.
beim olg dresden ist der selbstbehalt für einen arbeitslosen 650 euro. da ich das selbst grad hab (unterhalt vor gericht für meine tochter), weiß ich, daß, weil dein mann wieder mit jemandem (also dir) zusammenlebt, sein selbstbehalt um 25% gekürzt werden kann (das ist wohl der wohnwerte vorteil, wie jemand schrieb). heißt also:
in dresden wäre es: 650 euro abzgl. 25% = bereinigter selbstbehalt 543,75?
alles, was an alg drüber liegt, ist die verteilermasse für die unterhaltsberechtigten: die tochter, leon und auch du...
dabei wird auch dein einkommen auch berücksichtigt (erziehungsgeld?). der ehefrau wird ein bedarf von 460 euro zugesprochen.
die formel zur berechnung ist: anspruch des einzelnen mal verteilermasse geteilt durch gesamtanspruch aller
ich weiß net, wie alt die tochter ist. vielleicht kannst dir das mal anhand eurer tabelle durchrechnen? ich helfe dir auch, ich habe aber nur die angaben für sachsen da.
lg. swchen
Re: hallo conny
Ja, einen Titel hat er. Wir wollten jetzt (Brief ist fertig) das JA um eine Mangelfallberechnung bitten. Das heißt also, dass das keinen Sinn macht und wir theoretisch vor Gericht ziehen müßten??? Kann ja nicht wahr sein!
GLG Conny
ich noch mal..
ich denke, das jugendamt ist für die kinder zuständig und nicht für die probs des kv. mit der erstellung des titels hat das juga ja seine pflicht getan :-( deshalb unterschreibt mein mann so einen titel nicht.
also, wenn ein titel da ist, kann das jugendamt gar keine mangelfallberechnung machen, weil der titel ja gesetz ist. ich weiß nicht, inwiefern das jugendamt aktiv werden könnte, den titel abzuändern. das müßtet ihr erfragen, ich denke eher nein. ich fände es am besten, wenn ihr selbst zu juga gehen würdet, mit allen unterlagen. vielleicht hilft man euch dort echt?
vielleicht wäre auch ein schreiben an die km gut, in welchem dein mann darum bittet, den unterhalt vorübergehend herabsetzen zu können. vielleicht ist sie einverstanden?
ich schau noch mal, ob ich noch einen kopnkreten link finde wegen abänderung titel.
ich drück euch die daumen. gut ist, daß ihr jetzt schon reagiert im vorfeld, da ist noch bissel zeit bis zur zahlung im nov.
lg. swchen
ich noch mal zum 2.
lg. swchen
Re: ich noch mal zum 2.
Dass sie dem freiwillig zustimmt wäre wie ein unbefleckte Empfängnis - so wahrscheinlich.
GLG und Danke, Conny
Re: ich noch mal zum 2.
die sind dort sehr kompetent, diese seite betrifft vor allem alleinerziehende väter und dem ganzen drum herum!!!
dort wurde uns auch schon oft geholfen.
aber ich denke du wirst nicht drumherum kommen, dann den titel beim gericht abändern zu lassen.
die ex meines LG hat auch pfänden lassen, er sollte monatlich ~700? überweisen, war aber nur in der lage 333? zu zahlen..
lg sandra
@ sandra
lg. swchen
DANKE FÜR DIESEN TOPPLINK!!!! GGGLG
interessanter nick!?! scheint ja geholfen zu haben
Re: interessanter nick!?! scheint ja geholfen zu haben
Ja, Lausebacke ist Leons Spitzname, noch aus SS-Zeiten *g*
LG Conny
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