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Teilzeit in der Elternzeit

Hallo !
Wenn ich bei meinem Arbeitgeber ( mehr als 120 Angestellte)
eine Elternzeit von drei Jahren einreiche, kann er es mir
verweigern wenn ich nach einem Jahr Elternzeit bis zum
Ende 8 Stunden wöchentlich arbeiten möchte ? Oder fällt das
wieder unter einer Erhöhung von 0 auf 8 Stunden, so das
er meinen Wunsch ablehnen kann ?
Habe leider keine Erfahrungen mit diesem Thema. Mein AG ist sowieso gegen Teilzeit eingestellt. Der Betriebrat ist
mir auch keine große Hilfe. Die sagen, das der AG meinen
Wunsch sowieso ablehnen wird. Darf er das so einfach ?
Eine etwas ratlose Yvi
P.S. Es gibt einige Kollegen die Teilzeit bei uns arbeiten.
Bisherige Antworten

Re: Teilzeit in der Elternzeit

Hi Yvi,
wenn du TZ arbeiten möchtest, dann schreibst du zu gegebener Zeit, ich glaube 8 Wochen bevor due einsteigen möchtest, einen Brief an deinen AG, in dem du schreibst ab wann du wieviele Std. wieder arbeiten möchtest, am besten noch mit Vorschlag, an welchen Tagen wie lange.
Wenn er dir auf diesen Brief nicht innerhalb von 4 Wochen antwortet gilt dein Wunsch als gegehmigt.
Wegen der Fristen bin ich mir nicht ganz sicher, aber das könnte ich bei Gelegenheit nachschlagen.
Wenn es bei euch eh schon TZ-Kräfte gibt und dann auch noch in einer ähnlichen Position wie deiner hast du eigentlich gute Chancen.
LG Franzi

Re: Teilzeit in der Elternzeit

Du hast Anspruch auf eine TZ-Tätigkeit, die zwischen 15 und 30 Wochenstunden liegt, 8 Std könnte er also ablehnen. In meinem Profil ist ein Link zur Info-Broschüre des Bundesministeriums für Familie etc.
LG Iris

Re: Teilzeit in der Elternzeit

Hallo Yvi,
es stimmt, was iris schreibt: du hast ein Anrecht auf Teilzeit von 15 bis 30 Stunden/Woche. Die 8 Stunden könnten abgelehnt werden.
Im Vorwege ein Tipp: reiche erst einmal nur 2 Jahre Elternzeit ein. Das dritte Jahr MUSS dir - wenn es rechtzeitig spätestens 8 Wochen vor seinem Beginn eingereicht wird - genehmigt werden. So bist du, was das dritte Jahr angeht, sehr viel flexibler: ob du es überhaupt willst; wenn ja, ob du dann Teilzeit vielleicht mit einer anderen Stundenzahl als im 2. Jahr machen möchstest.
Ganz wichtig ist folgendes: wenn du deine Elternzeit einreichst, dann sollen darin auch dein Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit enthalten sein. Denn beantragst du die Teilzeit erst 8 Wochen vor ihrem Beginn (also ca. 10 Monate nach Beginn der Elternzeit), dann könnte es sein, dass dein Arbeitgeber schon eine Ersatzkraft für dich eingestellt hat. So hätte er einen 'dringenden betrieblichen Gründ', der gegen deine Teilzeit spricht.
Also: mit der Elternzeit auch zeitgleich deine Teilzeitwünsche beantragen. Und erst nur Elternzeit bis zum vollendeten 2. Lebensjahr einreichen. So kannst du im dritten Jahr Elternzeit auf alle Fälle Teilzeit arbeiten, und das mit einer geänderten Wochenarbeitszeit zu der Zeit davor.
LG
Judie

Re: Teilzeit in der Elternzeit

Da ich selber Teilzeit in Elternzeit arbeite und mich konkret mit diesem Thema beschäftigt habe, kann ich Dir sagen:
Ein gesetztlicher Anspruch besteht grundsätzlich nur, wenn Du den Antrag auf Teilzeit mit dem Antrag auf Elternzeit zusammen stellst. Einen Antrag auf Teilzeit während der Teilzeit (wie im ersten Antwort-Posting dargestellt), muss keinesweg genehmigt werden. Nachzulesen im Bundeserziehungsgeld-Gesetz.
Ebenso ist Teilzeit in Elternzeit nur zwischen 15 und 30 Wochenstunden zulässig.
Ich selber mache 16 Stunden/Woche und arbeite zwei volle Tage die Woche. Ich habe 4,5 Monate nach der Geburt wieder angefangen.
Ich wage zu behaupten, relativ fit in diesem Thema zu sein. Wenn Du konkretere Fragen hast, sprich mich gerne an.
Ich habe z. B. auch vertraglich geregelt, dass ich definitiv nur zwei volle Wochentage arbeite, keine vier halben o. ä.
Das wäre mir persönlich nicht recht und auch betreuungstechnisch nicht umsetzbar. Ebenfalls sehr angenehm ist die Tatsache, dass, wenn einmal alle Formalitäten erledigt sind, Du für den Rest der Elternzeit unkündbar ist. Mein weiß ja nie, was noch so passiert...
Viele Grüße
Silke mit Frederik *23. April 2005
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