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Anträge

Hallo ihr lieben,
Ich habe mal einige wichtige Fragen zum Thema Anträge vor und nach der Geburt. Ich habe versucht mich im Internet mal schlauer zu machen was ich wann und wo beantragen muss. Leider ist das so ein Durcheinander an Informationen dass ich nicht schlauer bin. Ich hoffe auf euer Wissen.

Gibt es eine Stelle, an der ich mich jetzt schon informieren kann wann ich welche Anträge wo einreichen muss wenn es um Gelder geht?
Und um die nachfolgende Kinderbetreuung?
Macht das eventuell alles das Jugendamt?

Ich hoffe sehr auf eure Hilfe.
Bisherige Antworten

Re: Anträge

Also:
Vorbereiten kannst Du jetzt schon alles, das ist auch sinnvoll.

Kindergeld und Elterngeld kannst Du erst ab Geburt beantragen, wie gesagt an besten alles schon vorbereiten und dann nur noch Name des Kindes und Geburtsdatum eintragen und ab in die Post. Das Internet wird Dir sagen welche Stelle da bei Euch zuständig ist dann kannst Du jetzt schon die Anträge runterladen und ausfüllen.

Fürs Mutterschaftsgeld bekommst Du irgendwann eine Bescheinigung vom FA, frag da vielleicht einfach mal nach wann.

Kinderbetreuung ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Es gibt bei Euch bestimmt auch so ein Bürger Telefon, da könntest Du einfach mal anrufen und Dich informieren.

Elternzeit kannst Du jetzt schon beantragen, musst Du aber nicht. Das musst Du bis spätestens 7 Wochen vor dessen Beginn. Bei normalerweise 8 Wochen Mutterschutz reicht also die Woche nach der Geburt. Mein Tipp: Nur während der Elternzeit hast Du ein Anrecht auf Teilzeitarbeit. D.h. wenn Du z.B. zwei Jahre zu Hause bleiben möchtest und danach Teilzeit arbeiten solltest Du trotzdem 3 Jahre Elternzeit beantragen. Kannst ja den Teilzeitwunsch schon mit reinschreiben. Generell macht es da ja Sinn das vorher mit dem AG zu besprechen. Trotzdem finde ich es immer gut sich Optionen offen zu halten, also den wirklichen Antrag ruhig erst recht spät abgegeben.

Ich glaube das war es im groben. Kann zu Hause gerne nochmal nachschauen, ich hab da ne Checkliste rum liegen.

Re: Anträge

Eine Bescheinigung für Mutterschaftsgeld? Du meinst das Geld was man während des Mutterschutz bekommt? Ich dachte dafür ist der Arbeitgeber zuständig (also sich drum zu kümmern). Wer bekommt diese Bescheinigung?

Re: Anträge

Liebe kleinehoffnung,

du bekommst 7 Wochen vor errechneten ET eine Bescheinigung vom Frauenarzt über deinen womöglich tatsächlichen ET. Die muss zur Krankenkasse und zum Arbeitgeber. Bei mir kümmert sich die Krankenkasse um das Mutterschaftsgeld. Von dort gibt's ja die 13 € am Tag und der Arbeitgeber stockt den Rest auf.
Hoffe, ich konnte helfen.
LG Francis

Re: Anträge

Danke für deine Antwort! :) Da ich schon eine Bescheinigung abgegeben hatte am Anfang der Schwangerschaft, ging ich davon aus das dieser Teil schon geregelt wäre. :)

Bin noch "Neuling" ;) gut das man euch fragen kann. :)))

Re: Anträge

Hallo Verena, schön mal wieder von eich zu lesen! Wie geht's euch?
Ich hab mir das Buch " Babypedia " geholt, etwas was man eigentlich nicht braucht aber ich hasse es erst Stundenlang durchs Netz zu streunern bis ich alle Antworten habe, in dem Buch wird zu sämtlichen Themen und Informationen rund um Anträge, Rechtsfragen, Ausstattung und vieles mehr sehr übersichtlich Bezug genommen. Für mich hat sich das gelohnt. Ich weiß nicht, vielleicht magst du ja mal danach schauen, ob es für euch auch was wäre.
Glg Ulrike

Re: Anträge

Bei uns in Freising gibt es sowas wie eine Beratungsstelle für Schwangere. Da werde ich nächste Woche mal hingehen.

Das Buch habe ich auch und finde echt sehr sinnvoll! Die Investition lohnt sich.

@VerenaDennis

Hallo VerenaDennis,

gerne kannst Du dich auch an unseren Experten-Talk "Soziale Fragen zu Schwangerschaft und Familie" wenden.

Unsere Expertin kann Dir sicherlich auch eine Beratungsstelle nennen.

Viele Grüße

Victoria

Re: @VerenaDennis

Bei der Bzga gibt es auch tolle Infobroschüren :-)

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