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Behördenwillkür oder üblich?

Ich hab heute meine Info fürs Elterngeld/Kindergeld von den Ämtern bekommen.

Auf dem Antrag habe ich beide Vornamen meiner Maus angegeben. Rufnamen unterstreicht man ja nimmer und da wir keinen Bindestrichnamen wollten hat sie ja ihren Doppelnamen ohne den lästigen Strich.

Ich dachte immer, dass Behörden und Ämter immer ALLE Vornamen führen, der eindeutigen Identität wegen, aber in beiden Schreiben stand: Ihr Kind: Anna    .... ehm ...

Hab bei der Familienkasse angerufen, die wollen nochmal die Geburtsurkunde haben und würden den zweiten Vornamen dazu tragen, weil ich auf Anna Sophie bestand. Aber die Stelle fürs Elterngeld meinte dann abwimmelnder Weise zu mir, dass die noch nie mehr als einen Vornamen führen und egal wieviel oder welcher der Rufname aus der Reihenfolge ist, sie nehmen immer nur den ersten Namen und das geht nicht halt nicht zu ändern.

Ich soll mich damit abfinden, dass sie nur Anna in den Daten der Schreiben führen, schließlich habe ich ja keinen Doppelnamen mit Bindestrich, dann wäre das ja eindeutig ... ehm ...

Wollen die mich jetzt auf die Schippe nehmen? Sind nicht alle Namen in der Geburtsurkunde gleichberechtigt und entscheiden nicht die Eltern, welchen Rufnamen das Kind hat, der dann auch behördentechnisch so geführt wird? Meine Tochter heißt nunmal nicht 'nur' Anna.

Wie und was sie später mal macht ist ihr ja selbst überlassen, aber so?

Bisherige Antworten

Re: Behördenwillkür oder üblich?

hi shali,

ich muss ehrlich gestehen das ich das nicht zuverlässig weiss.

bei uns hat die standesbeamtin extra nochmal gefragt ob wir den bindestrich ausdrücklich wollen. ich hab ihr darauf geantwortet wir hätten auch beide bindestriche und der wird vererbt!

in behördenschreiben meiner mutter(die hat 3 vornamen) steht auch nur ein name wenn ich mich da richtig erinnere. sie hat da immer nur ihrer sozusagen erstnamen stehen.

ja das ist eben immer das leid mit dem - oder nicht -.

vom denken her, würde ich meinen sie haben recht mit dem was sie da machen.

lg und gute n8

jack:ROSE:

 

Re: Behördenwillkür oder üblich?

Huhu Jack :)

naja, wir haben in der Klinik die Geburt angemeldet und da war auch eine Dame vom Amt da. Die haben wir dahingehend gefragt gehabt und sie meinte eben, dass wir den Rufnamen mit beiden Namen machen können, da sie ja eben gleichberechtigt sind und die Kleine später auswählen könnte, falls ihr der Name mit den beiden Namen nicht gefällt oder eben nur einer, was halt bei -namen nicht wäre.

Daher gingen wir nicht von Schwierigkeiten dahingehend aus :-(

Ich hab auch mehrere Namen im Ausweis und nur einen als Rufname, aber sogar bei nem Abfalljahresbescheid oder Wasser usw. stehen alle drei drin, obwohl ich die anderen beiden nicht mag. Aber hab ja auch nur einen Namen als Rufname definiert.

Naja, mal sehen

Danke :KISSING:

LG Shali

Re: Behördenwillkür oder üblich?

Guten morgen, 

das ist korrekt, was die machen. Seit einigen Jahren werden Rufnamen nicht mehr unterstrichen, es gibt kein festlegen des Rufnamens mehr. Wenn man zwei Namen als Rufnamen möchte, muss ein Bindestrich rein. Ansonsten wird tatsächlich der erste Name genommen. 

Deshalb haben wir bei fast allen Kindern Bindestriche. Es gibt aber Formulare wo drin steht,  dass man alle Vornamen angeben muss und welcher der Rufname ist. 

 

Beim kinderarzt hat die Schwester levians Namen gleich mal verdreht. Statt Name, levian-René hat sie Name, René-Levian geschrieben. Ich hab es erst gesehen, als ich schon draußen war. Aber in dem fall ist es falsch. 

WirSt wohl nix machen können...

Re: Behördenwillkür oder üblich?

Huhu Lona :)

ja, das man Rufnamen nicht mehr unterstreicht, ebel weil sie alle gleichbereichtig sind, war mir bekannt.

Aber nirgends steht, dass man nur einen einzigen Namen als Rufnamen haben darf. Was ja mit nem Bindestrich gemacht wird, aus zwei Namen einen einzigen zu machen.

Aber da haben die Kids halt eben das Problem mit unterschreiben usw. wenn sie nur einen haben wollen würden ... oder so ungefähr :-)

Aber ich versteh halt nur nicht, warum die Elterngeldstelle so ein Drama draus macht. Ich will ja keine 5 Rufnamen haben :,(

Hat man eigentlich mit der Elterngeldstelle nach den 12 Monaten nochmal was zu schaffen, also in Verbindung mit dem gleichen Kind? Mit nem Folgekind, klar, aber so?Oder bekommt man jetzt halt nur einmal so ein Bestätigungsschreiben und danach halt die Monate nur noch das Geld und wenns ausgelaufen ist, hat man sonst mit denen nix mehr am Hut?

Weil da überleg ich mir sonst, ob es sinn machen würde, nochmal dort anzufragen, ob sie mir nicht doch den zweiten Rufnamen dazu hängen können.

Da sie ja für uns nicht einen Erst- und Zweitnamen hat, sondern zwei Rufnamen :-[

LG Shali

:KISSING:

Re: Behördenwillkür oder üblich?

Ja sorry aber die nehmen immer nur den Rufnamen und das ist der erste.ein Doppelname muss immer mit Bindestrich sein.

Re: Behördenwillkür oder üblich?

Das ist ja der springende Punkt auf dem Komma :-[

Für uns hat sie zwei Rufnamen als 'Doppelname' nur halt eben, das sie nicht ans - gebunden sind.

Die Dame in der Klinik meinte ja zu uns auch, das das kein Problem wäre und wir nicht unbedingt das - im Doppelnamen führen müssen. Daher bin ich ja jetzt so durch den Wind :-(

LG Shali

aber es geht eben nur ein Rufname ohne dem -(leider)

Re: Behördenwillkür oder üblich?

Bei uns ist auch der zweitname der rufname, ist mir aber egal ob der kleine bei behörden anders genannt wird...viel mehr nervt mivh im moment das sämtliche behörden gehaltsbescheinigungen über die letzten 15 monate haben wollen,  die aufstellung der Verdienste über ein Jahr vom arbeitgeber haben da nicht ausgereicht da man ja dort nicht die konfession etc entnehmen kann -.- dann bekommen die das auch nicht auf die reihe das ich schon ewig privat versichert bin und darum auch keine Freistellung von einer gesetzlichen kk habe... und das alles nur wegen meinem studentenjob, bei dem ich js ohnehin nicht die welt verdiene....hoffe mal das ich irgendwann mal etwas vom mutterschaftsgeld sehe ;(

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