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Gesetzlicher Anspruch auf Kitaplatz/Tagesmutter?

Ein absoluter Neuling in Hinsicht Kinder und Berufstätigkeit hat eine Frage an Euch:
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz, wenn der Arbeitgeber bescheinigt, dass ich (der Arbeitnehmer) nach Ende des Mutterschutzes sofort wieder vollbeschäftigt arbeitet?
Die Dame beim Jugendamt hörte sich so an, aber eine gesetzliche Grundlage ist mir nicht bekannt?!
Kann mir jemand helfen?
Lieben Dank!
Bisherige Antworten

Re: Gesetzlicher Anspruch auf Kitaplatz/Tagesmutter?

Bundesweit ist mir da nichts bekannt, allerdings gibt es in einigen Städten und Gemeinden spezielle Regelungen. In Hamburg ist es z.B. so, dass alle berufstätigen Eltern einen Anspruch auf täglich fünfstündige Kinderbetreuung einschließlich Mittagessen haben (gilt für Kinder von 0 - 13 Jahre). Vielleicht gibt es in Deinem Heimatort auch eine spezielle Regelung?
Gruß
Stefanie

Re: Gesetzlicher Anspruch auf Kitaplatz/Tagesmutter?

Hallo,
die Kinderbetreuung ist Ländersache, es gibt also ein spezielles Kinderbetreuungsgesetz für dein Bundesland.
Für ganz Deutschland gibt es nur den Anspruch ab 3 Jahre auf Kitaplatz.
Bei uns in BRB z.B. muss man von 0-3 Jahre nachweisen, dass man wegen Arbeit usw. das Kind nicht selbst betreuen kann und wieviel Stunden.
Beatrix

Re: Gesetzlicher Anspruch auf Kitaplatz/Tagesmutter?

Hallo,
das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Sachsen ist der Anspruch auf einen Kita-Platz ab dem vollendeten 3. Lebensjahr im Sächsischen Kindertagesstättengesetz verankert. Solche Gesetze gibt es in anderen Bundesländern auch, die Regelungen können aber verschieden sein.
LG, Antje
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