Guten Abend liebe Experten,
für meinen Mann und mich steht schon lange fest, welchen Namen unser Kind haben wird. Es werden zwei Vornamen ohne Bindestrich. Der Einfachheit halbe sage ich jetzt mal nur N1 und N2.
Wir wollen unserer Tochter die Wahl des Rufnamens freistellen. auktuell ist eher N2 im Gebrauch.
Meine Mutter trägt auch zwei Vornamen und hatte bisher ihren N2 als Rufnamen, der im Personalausweis durch Unterstreichen kenntlich gemacht wurde.
Seit sie einen neuen Perso hat, ist das nicht mehr der Fall.
Bei der Bank wurden nun alle Konten auf den N1-Namen umgeschrieben, da "laut neuer EU-Richtline der erste Name als Rufname angenommen wird".
So wurde es ihr gegenüber begründet.
Im Gesetzestext finde ich immer nur, dass alle Namen gleichberechtigt sind und eigentlich gar kein Rufname mehr ausgewählt werden muss.
Jetzt bin ich etwas verwirrt. Ich möchte den Namen nicht wegen so einem Schwachsinn rumdrehen müssen, weil er so einfach unrund und arhythmisch klingt.
Gibt es wirklich EU-Regelungen, oder ist das Programm der Bank einfach nur zu doof programmiert und geht vom ersten Namen aus? Gibt es eine Markierung auf dem Auslesbaren Teil von Personalausweisen und Reisepässen?
Langsam wird mir das alles echt zu undurchsichtlich