Finanzielle Unterstützung für Familien
Junge Familien stehen finanziell oft vor einer großen Herausforderung, wenn sie kleine Kinder haben. Es gibt eine Vielzahl finanzieller Unterstützung für Familien in Deutschland.
Nicht nur der erhebliche Zeitaufwand für die Versorgung der Kinder, oft auch eine deutliche Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse stellen junge Familiengründer vor keine leichte Aufgabe. Manchmal befinden sich werdende Eltern auch noch in der Ausbildung oder im Studium, sodass die finanzielle Unterstützung zu einem wichtigen "Einkommensteil" werden kann.
Finanzielle Unterstützung oft notwendig
Der Bedarf an finanzieller Unterstützung für Familien ist vielfältig. Eine größere Wohnung wird vielleicht gebraucht und Verdienstausfälle müssen kompensiert werden, weil mindestens ein Elternteil zunächst in Elternzeit sein wird. Eine Kinderbetreuung will organisiert und finanziert sein und vielleicht wird auch noch ein größeres Auto benötigt.
Welche Arten finanzieller Unterstützung gibt es für Familien?
Die Familienpolitik legt großen Wert auf die finanziellen Rahmenbedingungen zur Familiengründung. Zur finanziellen Unterstützung für Familien gibt es daher unter anderem:
- Mutterschaftsgeld: Das Mutterschaftsgeld wird Schwangeren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen, in Ausnahmefällen bis zu zwölf Wochen von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mit bis zu maximal 13 Euro täglich gewährt. Die Höhe ist abhängig vom durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate. Was bis zum Erreichen des Nettoeinkommens fehlt, wird vom Arbeitgeber getragen.
- Elterngeld: Das Elterngeld soll die Existenz von Eltern sichern, die ihr Baby im ersten Lebensjahr überwiegend selbst betreuen möchten. Voraussetzung hierfür ist, dass der betreuende Elternteil nicht oder maximal 30 Wochenstunden arbeitet. Elterngeld wird bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres gewährt, maximal 14 Monate. Weitere zwei Monate kommen dazu, wenn der andere Elternteil seine Erwerbstätigkeit ebenfalls auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert. Es beträgt zwischen 65 und 67% des wegfallenden Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro monatlich. Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht gearbeitet haben, erhalten den Mindestsatz von 300 Euro. Wer die so genannte „Reichensteuer“ bezahlt, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Wie viel Anspruch auf Elterngeld besteht, kann hier einfach errechnet werden. 2015 wurde das ElterngeldPlus eingeführt, das es Eltern einfacher machen soll, Familie und Beruf miteinander zu vereinen, indem Mütter und Väter während einer Teilzeittätigkeit weiterhin eine spezielle Förderung bekommen.
- Kindergeld: Kinder bis 18 Jahre haben grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld, in bestimmten Fällen wird es bis zum 21. oder gar bis zum 25. Lebensjahr bezahlt. Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und beträgt für die ersten beiden Kinder jeweils 194 Euro monatlich, für das dritte Kind beträgt es 200 Euro und für jedes weitere Kind werden 225 Euro monatlich gewährt. Ab Juli 2019 gibt es eine Erhöhung um jeweils zehn Euro pro Monat
- Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag wird Eltern für ihr Kind gewährt, wenn sie zwar ihren eigenen Lebensunterhalt sicherstellen können, nicht aber den ihres Kindes. Familien mit geringem Einkommen werden mit dem Kinderzuschlag unterstüzt. Er beträgt monatlich bis zu 170 Euro und wird für sechs Monate für minderjährige Kinder gewährt, die im Haushalt der Eltern leben. Voraussetzung ist, dass das Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro (Paare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) beträgt und die Einkommenshöchstgrenze nicht übersteigt.
Steuervorteile als finanzielle Entlastung
Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung für Familien gewährt der Staat Steuervorteile für Familien. Hierzu zählt der Kinderfreibetrag, der die Grundsicherung des Kindes gewährleisten soll. Er beträgt ab 2018 jährlich 4.788 Euro.
Der Kinderfreibetrag wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gewährt. Der so genannte Erziehungsfreibetrag beträgt jährlich 2.640 Euro für Verheiratete und 1.320 Euro für Alleinerziehende und wird bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gewährt. Dieser wird bei der Steuererklärung allerdings mit dem Kindergeld abgewogen. Alleinerziehenden wird außerdem ein Entlastungsbetrag als Freibetrag in Höhe von 1.908 Euro gewährt.
Eine weitere Steuerbegünstigung ist die Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen, die zu 20% bis zu einem Betrag von 4.000 Euro berücksichtigt werden. Diese Steuerbegünstigungen sollen zusätzlich als finanzielle Unterstützung für Familien dienen.
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Freitagsfüller - dieses Mal im Original
Hallo Ihr Lieben! Heute ist Freitag! Hoch die Hände - Wochenende! Habt ein schönes WE mit...
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15.02.2019, 09:06 Uhr -
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15.02.2019, 13:31 Uhr