Finanzen: Das ändert sich 2020 für Familien
Ab dem 1. Januar 2020 steigt das Existenzminimum für Kinder. Entsprechend höher wird der Kindesunterhalt berechnet. Auch beim Kinderfreibetrag und dem Kinderzuschlag gibt es Änderungen.
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Kindesunterhalt steigt ab 1. Januar 2020
Ab 2020 müssen Unterhaltspflichtige mehr Kindesunterhalt zahlen: Um 4,5 Prozent steigt er im Vergleich zum Vorjahr an. In der ersten Einkommensstufe bedeutet das beispielsweise konkret:
- 15 Euro monatlich für Kinder von 0 bis 5 Jahren
- 18 Euro monatlich für Kinder von 6 bis 11 Jahren
- 21 Euro monatlich für Kinder von 12 bis 17 Jahren
- 3 bis 4 Euro monatlich für Kinder ab 18 Jahren
Gleichzeitig steigt auch der notwendige Eigenbedarf Unterhaltspflichtiger. Demnach beträgt er 1.160 Euro für Erwerbstätige (730 Euro allgemeiner Bedarf plus 430 Euro Wohnkosten), 960 Euro für nicht Erwerbstätige. Der angemessene Eigenbedarf beträgt nun 1.400 Euro pro Monat.
Lesen Sie hier mehr über Kindesunterhalt.
Unterhaltsvorschuss erhöht sich
Auch der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende steigt mit dem höheren Kindesunterhalt. Zahlt der andere Elternteil keinen oder einen zu geringen Unterhalt, erhalten Betroffene ab 2020 auf Antrag:
- bis zu 165 Euro: für Kinder bis 5 Jahre
- bis zu 220 Euro: für Kinder von 6 bis 11 Jahren
- bis zu 293 Euro: für Kinder von 12 bis 17 Jahren
Lesen Sie hier mehr über Unterhaltsvorschuss.
Kinderfreibetrag steigt
Erwerbstätige Eltern dürfen sich über einen Anstieg des Kinderfreibetrages in Höhe von 192 Euro freuen. Er liegt ab Januar 2020 bei 5.172 Euro jährlich. Hinzu kommt noch die Pauschale für Betreuung, Erziehung oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.640 Euro. Ab 2020 ergibt sich also ein Freibetrag in Höhe von 7.812 Euro jährlich.
Lesen Sie hier mehr über den Kinderfreibetrag.
Einkommensobergrenze bei Kinderzuschlag entfällt
Ab 2020 können auch Eltern mit etwas höherem Einkommen unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Die Einkommensobergrenze für den Bezug fällt weg. Gleichzeitig wird Einkommen, das den Eigenbedarf übersteigt, nur noch zu 45 statt wie bisher zu 50 Prozent angerechnet.
Lesen Sie hier mehr über finanzielle Unterstützung für Familien.
Wohngeldreform: Mehr Wohngeld für mehr Menschen
Menschen mit geringem Einkommen können unter bestimmten Umständen einen staatlichen Zuschuss für das Wohnen erhalten. Das betrifft nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer (mit dem sogenannten Lastenzuschuss). Zum 1. Januar 2020 tritt die Wohngeldreform in Kraft. Damit wird nicht nur das Wohngeld erhöht, sondern auch mehr Haushalte haben überhaupt einen Anspruch auf Wohngeld. Grund ist die Einführung einer weiteren Mietstufe, nach der Mieten in Regionen mit besonders hohen Mietkosten bezuschusst werden können.
Krippengeld in Bayern
Eltern von Krippenkindern in Bayern erhalten ab Januar 2020 einen sogenannten Krippenzuschlag in Höhe von 100 Euro pro Monat. Das "Bayerische Krippengeld" wird für die Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr in staatlich geförderten Einrichtungen gewährt. Allerdings dürfen Eltern maximal über ein Jahreseinkommen in Höhe von 60.000 Euro verfügen, um einen Anspruch geltend zu machen.
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