Erziehungsgeld Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg können Eltern bis zu zehn Monate lang Erziehungsgeld beziehen, wenn sie ihr Kind nach der Elternzeit weiter daheim betreuen.
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Das Erziehungsgeld (Landeserziehungsgeld) wurde in Baden-Württemberg für Kinder gezahlt, die vom 01.01.2007 bis 30.09.2012 geboren wurden. Eltern von Kindern, die nach dem 01.10.2012 geboren sind oder adoptiert wurden, haben keinen Anspruch mehr auf Erziehungsgeld.
Voraussetzungen für den Bezug von Landeserziehungsgeld
Anspruch haben Antragsteller, die ihren dauerhaften Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und nicht erwerbstätig sind oder maximal 21 Stunden wöchentlich arbeiten. Arbeiten beide Eltern, kann sich die maximale Wochenarbeitszeit pro Person auf 30 Stunden erhöhen. Zusammen dürfen die Eltern also maximal 60 Stunden wöchentlich arbeiten.
Höhe es Landeserziehungsgeldes
Für das erste und zweite Kind werden monatlich 204 Euro, ab dem dritten Kind monatlich 240 Euro gezahlt.
Einkommensgrenzen
Voraussetzung für den Bezug von Landeselterngeld ist ein maximales monatliches Einkommen von 1.480 Euro bei Verheirateten oder in Lebensgemeinschaft lebenden sowie maximal 1.225 Euro monatlich bei Alleinstehenden. Die Einkommensgrenze erhöht sich um monatlich 230 Euro für jedes weitere Kind. Für die Berechnung des Einkommens wird das letzte Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes herangezogen.
Dauer des Bezuges
Ein Anspruch auf Landeselterngeld besteht in Baden-Württemberg frühestens ab dem 13. Lebensmonat beziehungweise nach dem Bezug des Elterngeldes. Bis zum neunten Lebensjahr oder neunten Betreuungsjahr (zum Beispiel bei Adoptivkindern) besteht der Anspruch. Landeselterngeld kann nur in einem zusammenhängenden Zeitraum bezogen werden.
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