Elterngeld in einem Haushalt mit mehreren Kindern
Das Elterngeld kann sich erhöhen, wenn mehrere kleine Kinder in einem Haushalt leben (Geschwisterbonus) oder wenn es sich um eine Mehrlingsgeburt handelt.
Elterngeld bei Mehrlingen
Seit dem 1. Januar 2015 gibt es auch bei Zwillingen und weiteren Mehrlingen nur noch für das erstgeborene Kind Elterngeld. Für weitere Mehrlinge gibt es nun einen Mehrlingszuschlag, der das Elterngeld pro Kind um 300 Euro erhöht. Damit gilt der Anspruch auf Elterngeld nur noch pro Geburt und nicht wie seit dem 27. Juni 2013 gültig war vom Bundessozialgericht entschieden pro Kind.
Allerdings: Eltern von Mehrlingen, die bis zum 31. Dezember 2014 geboren wurden, haben immer noch den Anspruch auf Elterngeld pro Kind. Wurde dieser bislang nicht wahrgenommen, kann man ihn bis zum 31. Dezember 2015 für die Zeit ab 1. Januar 2011 und bis 31. Dezember 2016 für die Zeit ab Januar 2012 rückwirkend geltend machen.
Geschwisterbonus
Leben mehrere kleine Kinder im Haushalt, kann sich das Elterngeld erhöhen. Der Geschwisterbonus beträgt zehn Prozent des zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro monatlich. Der Anspruch besteht:
- bei zwei Kindern bis zum dritten Lebensjahr des älteren Kindes
- ab drei Kindern bis mindestens zwei davon sechs Jahre alt sind
- bei einem Kind mit Behinderung bis zum 14. Lebensjahr des Kindes
Leben angenommene Kinder (etwa Adoptivkinder) im Haushalt, so kann für sie ebenfalls der Geschwisterbonus beantragt werden. Als Alter des Kindes gilt dann der Zeitpunkt der Aufnahme in den Haushalt.