Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft in Österreich
In Österreich gibt es eine Anzahl an Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, die von den Kostenträgern übernommen werden. Mit dem Mutter-Kind-Pass, der nach der Feststellung der Schwangerschaft vom Frauenarzt ausgestellt wird, hat die Schwangere wie in Deutschland mit dem Mutterpass ein Dokument, in dem alle wichtigen Eckdaten festgehalten werden.
Schwangere Frauen können in Österreich wählen, ob sie für die Vorsorgeuntersuchungen zu einem Gynäkologen oder einer Mutterberatungsstelle gehen. Egal ob die Schwangere eine Mutterberatungsstelle in Anspruch nimmt oder die Termine zur Vorsorge bei dem Frauenarzt wahrnimmt - die Krankenkasse wird alle Kosten für notwendigen Termine übernehmen.
Welche Vorsorgeuntersuchungen werden bei Schwangeren in Österreich in der Regel durchgeführt?
Zur Regelversorgung für Schwangere in Österreich gehören fünf Vorsorgeuntersuchungen. Diese beinhalten auch alle Labortests, die zur Schwangerenvorsorge in Österreich gehören. Darüber hinaus besteht Anspruch auf Kostenübernahme von drei Ultraschalluntersuchungen. Besteht darüber hinaus eine medizinische Indikation, weitere Untersuchungen im Rahmen der pränatalen Diagnostik durchzuführen, werden diese selbstverständlich auch vom jeweiligen Kostenträger übernommen.
Auch die Kosten, die eine Geburt verursacht, werden von der Krankenkasse bezahlt. Hierzu zählt der Aufenthalt in einem Spital in Österreich, der übernommen wird, teilweise auch Kosten bei einer Hausgeburt oder einer Geburt im Geburtshaus, inklusive einer Hebamme. Die Regelzeit eines Aufenthalts im Spital richtet sich nach der Art der Entbindung. Bei einem Kaiserschnittist die Verweildauer auch in Österreich länger als bei einer vaginalen Geburt.
Bei sogenannten Risikopatientinnen, also Frauen in höherem Alter oder Frauen, die bereits Fehlgeburten erlitten, sind die Vorsorgeuntersuchungen in der Regel engmaschiger und umfangreicher, da bei ihnen erhöhte Risiken in der Schwangerschaft bestehen können.
All diese sogenannten Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, die seit 1974 in Österreich Standard sind, gewährleisten ein hohes Maß an Sicherheit für die werdende Mutter und das ungeborene Kind. Für schwangere Frauen, die ihren Wohnsitz in Österreich haben, ist empfohlen, den Mutter-Kind-Pass immer bei sich zu tragen. Besonders in Notlagen sind die darin enthaltenen Informationen wichtig.
Nachsorge in Österreich
Nach der Geburt wird die Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme für zehn Tage gewährt. Reicht diese Zeit nicht aus, kann die Hebammenbetreuung mit einem ärztlichen Zeugnis verlängert werden. Weitere notwendige Nachuntersuchungen beim Frauenarzt oder Besuche der Mutterberatungsstelle bis zur zehnten Woche nach der Geburt sind in der Nachsorge berücksichtigt und werden vom Kostenträger übernommen.
Umfangreiche und weiterführende Informationen können Frauen beim österreichischen Bundesministerium für Gesundheit erhalten.
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