Schwangerschaftsabbruch: Fragen und Antworten zur Abtreibung
Du beschäftigst dich mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch? Bestimmt kreisen gerade viele Fragen in deinem Kopf. Wir möchten dir einen Überblick geben und dir das Wichtigste zu Methoden, Ablauf und Kosten zusammenfassen. Außerdem sagen wir dir, wie du eine geeignete Beratungsstelle findest.
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- © Getty Images/courtneyk
Die Entscheidung, eine Schwangerschaft beenden zu wollen, ist sehr persönlich und kann nur von dir selbst getroffen werden. Auf deinem Weg zur Entscheidungsfindung bist du aber nicht allein! In Deutschland hast du Anspruch auf eine Beratung, bei der du alle deine Fragen zum Thema Abtreibung stellen kannst, um im Anschluss eine informierte, selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Mit unserem Artikel möchten wir auf häufige Fragen zum Schwangerschaftsabbruch eingehen. Er soll dir als erste Informationsquelle dienen und nicht die qualifizierte Beratung durch ausgebildete Fachkräfte ersetzen.
18 häufige Fragen zum Schwangerschaftsabbruch:
- Was ist ein Schwangerschaftsabbruch?
- Ist eine Abtreibung strafbar?
- Bis wann ist eine Abtreibung möglich?
- Abtreibung ohne Wissen der Eltern?
- Welche Methoden gibt es?
- Wie läuft ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch ab?
- Wie läuft ein operativer Schwangerschaftsabbruch ab?
- Krankschreibung nach Schwangerschaftsabbruch?
- Ist die „Pille danach“ eine Abtreibung?
- Wie lange Blutungen nach Abtreibung?
- Wie wirksam ist eine Abtreibung?
- Welche Komplikationen können auftreten?
- Seelische Folgen nach Abtreibung?
- Schwanger werden nach Abtreibung?
- Wie viel kostet ein Schwangerschaftsabbruch?
- Welche Ärzt*innen nehmen Abtreibungen vor?
- Abtreibung im Ausland?
- Wo beraten lassen?
Was ist ein Schwangerschaftsabbruch?
In der Medizin wird von einem Schwangerschaftsabbruch gesprochen, wenn eine medizinische Maßnahme ergriffen wird, um eine Schwangerschaft gezielt zu beenden. In Deutschland stehen dazu zwei Methoden zur Verfügung – der medikamentöse und der operative (instrumentelle/chirurgische) Schwangerschaftsabbruch.
Umgangssprachlich wird für einen Schwangerschaftsabbruch häufig der Begriff „Abtreibung“ verwendet. Fachgesellschaften vermeiden diese Formulierung, da sie negativ behaftet ist: Als Abtreibung wurden früher illegale Schwangerschaftsabbrüche bezeichnet. Allerdings suchen viele Betroffene gezielt unter dem Begriff „Abtreibung“ nach Informationen, deshalb verwenden auch wir diese Formulierung in unserem Artikel. Damit geht keinerlei Wertung einher.
Ist eine Abtreibung strafbar?
Rechtlich ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB) in den Paragrafen 218 und 219 geregelt. Grundsätzlich ist eine Abtreibung in Deutschland laut Gesetz strafbar. Aber das Strafgesetzbuch sieht Ausnahmen vor, in denen der Abbruch straffrei möglich ist:
Beratungsregelung: Auf Wunsch der Schwangeren ist eine Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung (Empfängnis) unter bestimmten Bedingungen nicht strafbar. Mindestens drei Tage vor dem gewählten Termin für den Abbruch muss eine Beratung in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle stattfinden und eine Beratungsbescheinigung ausgestellt werden. Diese Bescheinigung ist bei dem Termin vorzulegen. Beratung und Eingriff dürfen nicht von dem*der selben Arzt*Ärztin durchgeführt werden.
Medizinische Indikationen: Als Indikationen werden in der Fachsprache Gründe bezeichnet, die eine Maßnahme notwendig machen. Ein medizinischer Grund für einen Schwangerschaftsabbruch kann zum Beispiel vorliegen, wenn Lebensgefahr oder die Gefahr von schweren körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen der Frau besteht. Solche Beeinträchtigungen können auch gegeben sein, wenn nach entsprechenden Untersuchungen von schweren Schädigungen beim Kind auszugehen ist, die von der Mutter als unzumutbare Belastung empfunden werden und dadurch ihre Gesundheit gefährden. Nach einer Diagnose oder einer Beratung müssen drei Tage vergehen, bis eine ärztliche Bescheinigung für den Eingriff ausgestellt wird. Besteht akute Lebensgefahr, gilt diese Frist nicht.
Kriminologische Indikationen: Eine Abtreibung ist auch dann straffrei möglich, wenn eine sogenannte kriminologische Indikation vorliegt. Dies kann der Fall sein, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung oder einen sexuellen Missbrauch entstanden ist. Ein Schwangerschaftsabbruch kann auch dann durchgeführt werden, wenn die Straftat nicht zur Anzeige gebracht wird.
Bis wann ist eine Abtreibung möglich?
Das Gesetz sieht bestimmte Fristen vor, bis zu denen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei möglich ist:
Nach der Beratungsregelung: Wird ein Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der Schwangeren durchgeführt, muss dies innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis geschehen. Achtung: Schwangerschaftswochen können auf unterschiedliche Arten gezählt werden – ab der Befruchtung (post conceptionem, p.c.) oder ab dem ersten Tag der letzten Periode (post menstruationem, p.m.). Die Frist gilt bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach der Befruchtung (≤ 11+6 SSW p.c.), was der 14. Schwangerschaftswoche nach der letzten Menstruationsblutung (≤ 13+6 SSW p.m.) entspricht. Im Mutterpass werden die Schwangerschaftswochen ab dem ersten Tag der letzten Periode eingetragen.
Bei medizinischer Indikation: Bei einer medizinischen Indikation existiert keine gesetzliche Frist.
Bei kriminologischer Indikation: Der Schwangerschaftsabbruch muss innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis (also 12. SSW ab Befruchtung oder 14. SSW ab dem ersten Tag der letzten Periode) durchgeführt werden.
Zudem gibt es eine rechtliche Regelung, die besagt, dass eine Schwangere für eine Abtreibung nicht bestraft werden kann, wenn
- der Eingriff nach einer Beratung durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle erfolgte,
- von einer*einem Ärztin*Arzt vorgenommen wird
- und seit der Empfängnis nicht mehr als 22 Wochen verstrichen sind.
Andere Beteiligte wie die*der Ärztin*Arzt können sich dabei jedoch strafbar machen.
Aus medizinischer Sicht ist ein Schwangerschaftsabbruch risikoärmer, je früher er durchgeführt wird. Eine Abtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche wird als „Spätabbruch“ bezeichnet. Es existiert hierfür aber keine einheitliche medizinische oder juristische Definition. Da ein Kind etwa ab der 22. SSW überlebensfähig sein könnte, handelt es sich hierbei um spezielle Fälle. Es kann sein, dass ein Verfahren angewendet wird, durch das ein Kind nicht lebend zur Welt kommt. Bei dem sogenannten Fetozid wird dem Ungeborenen dazu im Mutterleib Kaliumchlorid ins Herz injiziert. Die Geburt wird anschließend künstlich eingeleitet.
Abtreibung ohne das Wissen der Eltern?
Minderjährige benötigen keine Zustimmung der Eltern, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen möchten. Die*der Ärztin*Arzt schätzt ein, ob die minderjährige Frau die Reife besitzt, eine solche Entscheidung selbst zu treffen. Ist sie einwilligungsfähig, müssen die Eltern nicht mit eingebunden werden.
Ab Vollendung des 15. Lebensjahres ist es außerdem möglich, selbstständig eine Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen.
Welche Methoden zur Abtreibung gibt es?
In Deutschland gibt es zwei Methoden, um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. In Bezug auf Erfolg, Nebenwirkungen und Komplikationen unterscheiden sich die Methoden kaum. Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile: Welches sich am besten eignet, wird daher im individuellen Fall entschieden.
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Bis wann?: Ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch kann bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Monatsblutung erfolgen.
Vorbereitung: Durch einen Schwangerschaftstest, der das Hormon HCG im Urin erkennt, wird die bestehende Schwangerschaft nachgewiesen. Mithilfe eines Ultraschalls kann das Schwangerschaftsalter bestimmt werden. Bei der Ultraschalluntersuchung wird zudem festgestellt, ob die Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter erfolgte oder es sich gegebenenfalls um eine Eilterschwangerschaft handelt. Außerdem muss vorab geklärt werden, ob bestimmte Erkrankungen wie etwa schweres, unbehandeltes Asthma bronchiale oder andere eingenommene Medikamente gegen diese Methode sprechen.
Ablauf: Bei dem Schwangerschaftsabbruch kommen zwei Medikamente in Kombination zum Einsatz: Ein Präparat mit dem Wirkstoff Mifepriston und ein Mittel mit dem Wirkstoff Misoprostol. Erst wird das Mifepriston eingenommen: Es sorgt dafür, dass sich die Schwangerschaft nicht weiterentwickelt und sich der Fruchtsack mit dem Embryo ablöst. 36 bis 48 Stunden später kommt das Misoprostol zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um ein künstlich hergestelltes Prostaglandin. Es bewirkt, dass sich die Gebärmutter zusammenzieht und es nach wenigen Stunden zu einer Abbruchblutung kommt, mit der Gebärmutterschleimhaut und Embryo ausgestoßen werden. Bei über 50 Prozent der Frauen tritt diese Blutung innerhalb von zwei bis drei Stunden auf. Kommt es nicht zur Blutung, kann eine weitere Dosis erforderlich sein. Da Einnahmeschema und Dosierung unter anderem auch von dem Tag der Schwangerschaft abhängen, muss man sich hier nach den ärztlichen Anweisungen für den individuellen Fall richten. Die Medikamente für den Schwangerschaftsabbruch dürfen ausschließlich von einer*einem Ärztin*Arzt ausgehändigt werden. Wie viel Zeit in der Praxis verbracht werden muss, wird im Aufklärungsgespräch mitgeteilt. Gegebenenfalls können die Medikamente statt in der Praxis auch zu Hause eingenommen werden.
Dauer: Bis der Schwangerschaftsabbruch vollendet ist, dauert es einige Tage. Denn zwischen den beiden Medikamenten-Einnahmen liegt ein Zeitraum von 36 bis 48 Stunden. In einigen Fällen kann die Abbruchblutung nach der Einnahme des zweiten Medikaments zudem nicht bereits nach wenigen Stunden, sondern erst innerhalb von 24 Stunden einsetzen.
Nachkontrolle: Bei einer Nachuntersuchung wird festgestellt, ob die Medikamente die Schwangerschaft wirkungsvoll beendet haben. Der Nachweis kann zum Beispiel über eine Ultraschalluntersuchung erfolgen.
Operativer Schwangerschaftsabbruch
Bis wann?: Ein operativer Schwangerschaftsabbruch gilt unabhängig vom Alter der Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen nach der Befruchtung als erfolgversprechend. Der Eingriff kann sowohl sehr früh (bis zur 7. SSW) als auch später im ersten Trimester (bis 14. SSW) vorgenommen werden.
Vorbereitung: Zur Vorbereitung auf einen operativen Schwangerschaftsabbruch wird die Krankengeschichte erfasst (Anamnese) und eine gynäkologische Untersuchung durchgeführt. Auf diese Weise können eventuelle Risiken für Operation oder Narkose festgestellt werden. Auch die Lage der Gebärmutter und das Schwangerschaftsalter werden bestimmt. Im Aufklärungsgespräch erhält die Frau zudem wichtige Hinweise – zum Beispiel, ob man aufgrund der Narkose nüchtern zum Termin erscheinen soll.
Ablauf: In der Regel wird ein operativer Schwangerschaftsabbruch ambulant in einer Praxis oder Klinik vorgenommen – nach kurzer Erholungsdauer darf man danach also wieder nach Hause. In speziellen Fällen ist eine stationäre Aufnahme erforderlich. Vor dem Eingriff kann ein Medikament mit dem Wirkstoff Misoprostol verabreicht werden. Es bewirkt, dass der Gebärmutterhals reift, sodass es später weniger Kraft erfordert, den Gebärmutterhals bei der Operation zu erweitern. Der Eingriff selbst wird durch eine Absaugung ausgeführt – die sogenannte Vakuumaspiration oder Saugkürettage. Dabei wird ein spezielles Röhrchen in die Scheide eingeführt und Embryo und Gebärmutterschleimhaut werden abgesaugt. Der Eingriff erfolgt in einer kurzen Vollnarkose oder örtlichen Betäubung. Eine Kürettage (Ausschabung), bei der die Gebärmutter mit einem löffelartigen Instrument ausgeschabt wird, findet heute nicht mehr statt.
Dauer: Der tatsächliche operative Eingriff dauert in der Regel etwa 15 Minuten. Danach muss aufgrund der Narkose noch weitere Ruhezeit eingeplant werden, bevor du wieder nach Hause kannst.
Nachkontrolle: Direkt nach dem Eingriff kontrolliert die*der Ärztin*Arzt, ob die Schwangerschaft erfolgreich beendet wurde. Eine Nachuntersuchung findet etwa zwei Wochen später statt. In dieser Zeit sind auch mögliche Hinweise zu Sport, Schwimmbad oder Sexualleben zu beachten.
Krankschreibung nach Schwangerschaftsabbruch?
Nach einer Abtreibung ist es möglich, sich krankschreiben zu lassen. Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist der Grund für die Krankschreibung nicht aufgeführt. Der Arbeitgeber erfährt daher nichts von dem Abbruch.
Ist die „Pille danach“ eine Abtreibung?
Die „Pille danach“ ist keine Methode zur Abtreibung, sondern eine Notfallverhütung. Dieses Medikament verhindert nach ungeschütztem Sex, dass es überhaupt zu einer Schwangerschaft kommt. Das Mittel kann nicht dazu angewendet werden, eine bereits bestehende Schwangerschaft zu beenden. Der umgangssprachlich verwendete Begriff „Abtreibungspille“ bezieht sich nicht auf die „Pille danach“, sondern auf die oben genannten Medikamente.
Wie lange Blutungen nach Abtreibung?
Nach einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch dauern die Blutungen etwa zwölf Tage an. Anfangs sind sie stärker, dann werden sie nach und nach schwächer. Diese leichten Schmierblutungen können für eine Dauer von bis zu vier Wochen bestehen bleiben.
Bei einem operativen Schwangerschaftsabbruch kann der Verlauf der Blutungen individuell sehr unterschiedlich ausfallen. Unter anderem hängt er von der Schwangerschaftswoche ab, in der man sich zum Zeitpunkt des Abbruchs befand. In der Regel halten die Blutungen etwa zwei Wochen an und sind schwächer als eine Menstruationsblutung. Viele Frauen bekommen nach vier bis sechs Tagen für einige Stunden noch einmal stärkere Blutungen.
Wie wirksam ist eine Abtreibung?
Ein operativer Schwangerschaftsabbruch gilt als sehr effektiv. Direkt im Anschluss kann die*der Ärztin*Arzt überprüfen, ob Gebärmutterschleimhaut und Embryo erfolgreich entfernt wurden.
Laut Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) kann nach einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch bei 0,5 bis einem Prozent der Frauen die Schwangerschaft weiter bestehen und bei drei bis fünf Prozent der Abbruch unvollständig sein. Das bedeutet, es befinden sich noch Gewebereste in der Gebärmutter. Dies kann sich durch Blutungen, Unterbauchschmerzen und Infektionszeichen bemerkbar machen. Eine weiter bestehende Schwangerschaft kann jedoch unbemerkt bleiben. Daher ist es besonders wichtig, die Nachuntersuchung zur Kontrolle wahrzunehmen.
Sollte sich herausstellen, dass die Schwangerschaft noch besteht, wird im individuellen Fall über das weitere Vorgehen entschieden: Es kann zum Beispiel eine erneute Medikamentengabe stattfinden oder ein operativer Eingriff erforderlich sein.
Schwangerschaftsabbruch: Welche Komplikationen können auftreten?
Wenn ein Schwangerschaftsabbruch fachgerecht von einer*einem Ärztin*Arzt durchgeführt wird, gilt er als sehr sicher und risikoarm. Schwere Komplikationen sind sehr selten. Im Vergleich weist keine der beiden Methoden mehr Risiken auf.
Nach einer Abtreibung können Blutungen, Schmerzen, Magen-Darm-Beschwerden und Nebenwirkungen der Narkose auftreten. Diese Beschwerden sind normal und zeigen nicht an, dass es zu Komplikationen gekommen ist. Im Zweifelsfall solltest du dich an die ärztliche Praxis wenden oder an den Notfallkontakt, der dir bei dem Termin mitgeteilt wurde. Ungewöhnlich starke Blutungen, intensive Schmerzen oder Infektionszeichen wie Fieber müssen immer ärztlich abgeklärt werden.
Mögliche Komplikationen sind:
- starke Blutungen
- Verletzungen oder Komplikationen durch die Narkose beim operativen Abbruch
- unvollständiger Abbruch
- Weiterbestehen der Schwangerschaft
- Infektionen
Um Infektionen vorzubeugen, wird gegebenenfalls bereits vor dem operativen Eingriff ein Antibiotikum verabreicht. Sehr schwere Komplikationen wie Verletzungen der Gebärmutter, Zervixeinrisse oder ein hoher Blutverlust, bei dem eine Bluttransfusion notwendig ist, kommen nur sehr selten vor. Sie treten laut Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe in Folge einer Vakuumaspiration in weniger als 0,1 Prozent der Fälle auf.
Seelische Folgen nach der Abtreibung?
Wie eine Frau seelisch mit einem Schwangerschaftsabbruch umgeht, kann individuell vollkommen unterschiedlich sein. Widersprüchliche Gefühle von Trauer und Erleichterung können sich bemerkbar machen. Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wird der Schwangerschaftsabbruch aber selten als dauerhaft belastend erlebt. Auch das Risiko für spätere psychische Erkrankungen scheint dadurch nicht erhöht zu sein.
Unter bestimmten Umständen sind psychische Probleme möglich – etwa bei vorherigen psychischen Erkrankungen. Für die Existenz des sogenannten Post-Abortion-Syndroms (PAS) gibt es hingegen keinen Beleg. Dieses Syndrom bezeichnet die angeblichen negativen Auswirkungen, die ein Schwangerschaftsabbruch auf die psychische Gesundheit haben soll.
Bei einem Spätabbruch handelt es sich um ein emotional sehr belastendes Ereignis. Denn oftmals haben Frauen bereits eine Bindung zu dem Kind aufgebaut und entscheiden sich dann für einen Spätabbruch, weil das Ungeborene schwerste Schädigungen hat. Betroffenen Frauen wird eine psychologische Betreuung angeboten.
Schwanger werden nach Abtreibung?
Heute geht man davon aus, dass ein komplikationsloser Schwangerschaftsabbruch wahrscheinlich keine Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit hat. Auch auf spätere Schwangerschaften soll er keinen negativen Einfluss haben: Das Risiko für Früh- und Fehlgeburten oder Eileiterschwangerschaften ist laut Fachinformationen der DGGG wahrscheinlich nicht erhöht.
Wenige Tage nach dem Eingriff besteht die Möglichkeit, wieder schwanger zu werden. Nach einem operativen Schwangerschaftsabbruch kommt es bei 90 Prozent der Frauen innerhalb eines Monats zum Eisprung. Frauen, die nicht schwanger werden möchten, sollten daher auf eine geeignete Verhütung achten. Hierzu kann eine ärztliche Beratung sinnvoll sein.
Wie viel kostet eine Abtreibung?
Wer einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung durchführen lassen möchte, muss die Kosten dafür selbst tragen. Sie liegen bei etwa 350 bis 600 Euro. Die Krankenkasse übernimmt jedoch einige Untersuchungskosten in dem Zusammenhang und auch die Kosten, die bei der Behandlung von Komplikationen entstehen würden. Bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation trägt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.
In bestimmten Fällen ist es möglich, dass die Kosten für einen gewünschten Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung ebenfalls komplett übernommen werden. Einen Anspruch auf Kostenübernahme haben zum Beispiel Frauen, die über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen. Der Antrag auf Kostenübernahme muss bei der gesetzlichen Krankenkasse bereits vor dem Schwangerschaftsabbruch gestellt werden. Die gesetzliche Krankenkasse kümmert sich um die Abwicklung, die Kosten selbst werden in solchen Fällen von den Bundesländern getragen. Wer keine gesetzliche Krankenversicherung hat, kann sich für die Antragstellung an die Krankenkasse des Wohnorts wenden.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat hier auf dem Verwaltungsportal des Bundes alle detaillierten Informationen zur Kostenübernahme bei einem Schwangerschaftsabbruch zusammengestellt. Auf der Website des GKV-Spitzenverbands gibt es eine Suchfunktion, die direkt zu den Informationen der jeweiligen Krankenkasse führt.
Welche Ärzt*innen nehmen Abtreibungen vor?
Per Gesetz ist es Ärzt*innen freigestellt, ob sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen wollen. Kann der Abbruch nicht in der eigenen gynäkologischen Praxis erfolgen, wird die betroffene Frau an eine andere geeignete Stelle verwiesen. Seit Juni 2022 ist das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben: Mediziner*innen dürfen zum Beispiel auf ihrer Website darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen.
Die Bundesärztekammer führt eine Liste, in der entsprechende Einrichtungen aufgeführt sind. Der Eintrag in die Liste ist freiwillig, daher kann es am eigenen Wohnort noch weitere geeignete Stellen geben. Praxen, Kliniken und Einrichtungen sind auch auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu finden.
Abtreibung im Ausland?
Jedes europäische Land regelt selbst, ob und unter welchen Bedingungen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei möglich ist. In einigen Nachbarländern ist eine Abtreibung länger legal als in Deutschland – zum Beispiel in den Niederlanden.
Allerdings gilt für Frauen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, auch das deutsche Strafgesetz. Wer eine Abtreibung im Ausland in Erwägung zieht, muss sich daher an die gesetzlichen Regelungen halten. Das heißt: Die Fristen (bis 12. SSW nach der Empfängnis/14. SSW nach der letzten Periode), die Wartezeiten zwischen Beratung und Termin (mindestens drei Tage) und die Vorgabe einer Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle müssen trotzdem erfüllt sein.
Den Weg ins Ausland nehmen Frauen zum Beispiel auf sich, wenn sie eine Abtreibung später als bis zu zwölf Wochen nach der Befruchtung durchführen lassen möchten. Wie oben beschrieben kann eine Schwangere nach deutscher Gesetzgebung nicht bestraft werden, wenn der Abbruch nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen bis zu 22 Wochen nach der Empfängnis stattfindet. Beteiligte Ärzt*innen in Deutschland könnten sich dabei jedoch strafbar machen.
Wichtig: Eine Abtreibung im Ausland sollte nur in einer seriösen, darauf spezialisierten Einrichtung erfolgen. In einer qualifizierten Beratungsstelle können vorab alle Informationen für ein medizinisch sicheres und juristisch legales Vorgehen eingeholt werden.
Wo gibt es Beratung zum Schwangerschaftsabbruch?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt hier auf ihrer Website eine Suche zur Verfügung, mit der sich anerkannte Beratungsstellen finden lassen. Unter den Beratungsstellen befinden sich zum Beispiel Gesundheitsämter, Wohlfahrtsverbände oder Ärzt*innen. Wer in der Suche ein Häkchen bei „Beratungsschein“ setzt, bekommt nur Beratungsstellen angezeigt, die den erforderlichen Beratungsschein für den Schwangerschaftsabbruch ausstellen.
Eine erste Anlaufstelle für ungewollt Schwangere kann außerdem das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein. Die Beratung ist unter der Rufnummer 0800 40 40 020 rund um die Uhr kostenlos und anonym erreichbar. Es gibt zudem die Möglichkeit, Kontakt per Chat oder E-Mail aufzunehmen. Unabhängig von den Gründen für den Wunsch nach einem Schwangerschaftsabbruch gilt: Wer Unterstützung braucht oder sich gar in einer extremen Notsituation befindet, sollte nicht zögern und um Hilfe bitten. Die Beratungen sind wertneutral und ergebnisoffen, die Beraterinnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
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Kleidung Augustbaby
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