Tagesmutter: Familiennahe Betreuung für Kleinkinder
Familiennahe Betreuung und eine feste Bezugsperson: Bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater werden Kinder intensiver betreut als in Kinderkrippen. Die Kindertagespflege erfolgt in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson und ist in erster Linie für Kinder unter drei Jahren gedacht.
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Kurzübersicht
Eine Tagesmutter betreut Kinder in der Regel bis zum dritten Lebensjahr, manchmal auch darüber hinaus. Die Kosten für die Kindertagespflege richten sich nach Umfang der Betreuung, Betreuungsbedarf sowie dem elterlichen Einkommen. Um Tagesmutter zu werden, benötigt man in Deutschland eine Pflegeerlaubnis mit Nachweis der entsprechenden Qualifikation und Eignung.
Die Rolle der frühkindlichen Betreuung in Deutschland gewinnt zunehmend an Bedeutung. Bereits 15 Prozent der Kinder unter 3 Jahren wird heute in der Kindertagespflege betreut. Im Jahr 2006, als erstmals Statistiken zur Kinderbetreuung in Deutschland angelegt wurden, waren es gerade mal zwei Prozent. Laut Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2017 knapp 44.000 Menschen als Tagesmutter oder Tagesvater tätig. Damit stieg die Zahl erneut: gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Prozent.
In diesem Artikel lesen Sie:
- Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
- Tagesmutter finden
- Ausbildung zur Tagesmutter
- Erlaubnis zur Kindertagespflege
- Verdienst einer Tagesmutter
- Kinderkrippe oder Tagesmutter?
Tagesmutter: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Wie die Kosten für den Kindergarten sind auch die Kosten für eine Tagesmutter in den Kommunen sehr unterschiedlich und vor allem abhängig vom Einkommen der Eltern und der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie. Auch Betreuungsbedarf (wird abgeleitet vom Alter des Kindes) sowie Betreuungsumfang spielen eine Rolle. Die meisten Kindertagespflegen bieten Teilzeit-, Halbtags- oder Ganztagsplätze an, manchmal auch die erweiterte Ganztagsförderung (über neun Stunden täglich), die entsprechend teurer wird.
In einigen Bundesländern oder Kommunen ist die Betreuung von Kindern ab drei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei, die Kosten tragen also ausschließlich die Kommunen. Lediglich Verpflegungskosten müssen von den Eltern direkt an die Betreuungseinrichtung oder die Tagesmutter gezahlt werden.
Welche Kosten für die Tagesmutter auf Sie zukommen, erfahren Sie beim zuständigen Jugendamt. Sie müssen dort Ihren aktuellen Einkommensnachweis (bei Paaren den beider Eltern) vorlegen und den gewünschten Betreuungsumfang angeben. Den festgesetzten Elternbeitrag überweisen Sie direkt an das Jugendamt. Die Tagesmutter wiederum erhält vom Jugendamt einen fest vereinbarten Betrag pro Stunde und Kind.
Lassen Sie Ihr Kind in einer nicht vom Jugendamt geförderten Tagespflege betreuen, vereinbaren Sie den Stundensatz direkt mit der Tagesmutter. Hierfür gibt es keine Vorschriften, die Vertragspartner können das Entgelt völlig frei verhandeln. Auch nicht öffentlich geförderte Tagesmütter müssen über eine Pflegeerlaubnis verfügen. Kinderbetreuungskosten können übrigens von berufstätigen Eltern steuerlich geltend gemacht werden, ganz unabhängig von der Einrichtung und öffentlicher Förderung. Entscheidend ist, dass Sie die Ihnen entstandenen Kosten belegen können.
Tagesmutter finden – So klappt die Anmeldung
Wenn man sich für einen Platz in der Kindertagespflege interessiert, erfolgt die Anmeldung normalerweise über das jeweils zuständige Jugendamt – im besten Fall bereits sechs Monate vor geplantem Betreuungsbeginn. Die Jugendämter halten auch Listen mit den Tagesmüttern in der Region vor und helfen dabei, die richtige Betreuung für Ihr Kind zu finden.
Ein Großteil der Eltern findet die richtige Tagesmutter allerdings über Freunde und Bekannte beziehungsweise über Empfehlungen. Bei der Wahl sind Sie völlig frei. Wichtig ist nur, dass die Wunsch-Tagesmutter für Ihr Kind noch freie Kapazitäten hat. Wenn für Sie eine Förderung durch die Kommune wichtig ist, sollte die jeweilige Tagesmutter entsprechend anerkannt sein. Einige Kommunen bieten übrigens auch Websites an, auf denen Sie online einen Antrag auf Vermittlung einer geförderten Tagesmutter stellen können.
Haben Sie eine Betreuung gefunden, schließen Sie einen Betreuungsvertrag direkt mit der Tagesmutter ab. Im Falle einer öffentlichen Förderung meldet diese Ihr Kind wiederum bei der Kommune oder dem Jugendamt an. Den Elternbeitrag entrichten Sie direkt an die Kommune beziehungsweise das Jugendamt.
Ausbildung zur Tagesmutter
Eine der wichtigsten Voraussetzungen, um Tagesmutter zu werden, ist sicherlich die Eignung. Wer sich gerne um Kinder kümmert, Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein sowie eine gute Portion Einfühlungsvermögen mitbringt, hat die wichtigsten persönlichen Voraussetzungen erfüllt. In Zeiten der Knappheit an Betreuungsplätzen, vor allem für Kleinkinder, entscheiden sich manche Eltern auch, selbst als Tagespflegeperson tätig zu werden. Doch um die Tätigkeit einer offiziellen Tagesmutter aufnehmen zu können, ist noch eine Hürde zu nehmen: die Erlaubnis zur Kindertagespflege (Pflegeerlaubnis). Sie wird benötigt, wenn die Betreuung
mehr als 15 Stunden wöchentlich beträgt,
gegen Entgelt erfolgt,
außerhalb der Wohnung der Erziehungsberechtigten stattfindet,
regelmäßig stattfindet,
länger als drei Monate durchgeführt wird.
Kinderpfleger, die Kinder im elterlichen Haushalt betreuen, benötigen keine Pflegeerlaubnis, müssen aber auch einen Eignungs- und Qualifizierungsnachweis vorlegen, wenn die Betreuung öffentlich gefördert werden soll. Im rein privaten Rahmen ist ein solcher Nachweis nicht nötig, da ausschließlich die Eltern die Arbeitgeber oder Auftraggeber sind. Auch Kinderbetreuung auf Gegenseitigkeit oder Nachbarschaftshilfe ist genehmigungsfrei, sofern sie oben genannte Voraussetzungen nicht erfüllt.
Erlaubnis zur Kindertagespflege
Wer Tagesmutter werden möchte, benötigt unbedingt eine Pflegeerlaubnis. Für die Erteilung sind in der Regel die örtlichen Jugendämter zuständig. Ist die Erlaubnis erteilt, dürfen bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder betreut werden. In einigen Bundesländern kann die erlaubte Zahl der maximal zeitgleich betreuten Kinder höher sein, sofern die Tagesmutter über eine pädagogische Ausbildung verfügt. Die fünf Jahre gültige Pflegeerlaubnis ist immer personenbezogen, die Tagespflegeperson benötigt also nur eine Erlaubnis, egal, wie viele Kinder sie betreut. Voraussetzung für angehende Tagesmütter zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis ist die Eignungsfeststellung.
Nach SGB VIII (Achtes Sozialgesetzbuch) wird diese nur an Personen erteilt, die sich auszeichnen durch:
Persönlichkeit
Sachkompetenz
Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen
Verfügbarkeit von kindgerechten Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten können sich entweder in der Wohnung der Tagesmutter befinden oder auch separat angemietet werden. Wichtig ist, dass die Räumlichkeiten bestimmte Anforderungen hinsichtlich Sicherheit erfüllen. Auch genügend Raum zur Entspannung, für Aktivitäten, Bewegung und Erlebnisse sollte vorhanden sein. Tageslichteinfall, Möglichkeiten der Belüftung und Beheizung sind selbstverständlich. In der Regel wird die Eignung der für die Kinderbetreuung vorgesehen Räume bei einem Hausbesuch geprüft.
Die Sachkompetenz kann nachgewiesen werden über eine berufliche Qualifikation (pädagogische Ausbildung) oder eine entsprechende Ausbildung, die mittels Qualifizierung in Lehrgängen erworben wurde. Welche Qualifizierung beziehungsweise Ausbildung benötigt wird, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise müssen nicht pädagogisch vorgebildete Personen eine Grundqualifizierung von 160 Stunden absolvieren, ausgebildete pädagogische Fachkräfte entsprechend kürzere – in anderen Bundesländern dagegen gar keine. Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder ist obligatorisch für alle, die Tagesmutter werden möchten.
Darüber hinaus müssen folgende Nachweise vorgelegt werden:
erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Gesundheitsnachweis
Haftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Tagesmutter
uni-bonn.tv
Verdienst einer Tagesmutter
Tagesmütter arbeiten meist selbstständig. Ihr Verdienst ist die Geldleistung, die sie vom zuständigen Jugendamt für ihre Tätigkeit erhalten – diese muss allerdings auch noch versteuert werden. Das Entgelt unterscheidet sich von Kommune zu Kommune und beträgt im Mittel zwischen vier und sechs Euro pro Kind und Stunde. Festgelegt wird dieser Stundensatz normalerweise von den zuständigen Jugendämtern. Da eine Tagesmutter in der Regel selbstständig tätig ist, steht ihr auch nicht der Mindestlohn von zur Zeit 8,50 Euro zu, wie ihn angestellte Tagespflegekräfte mindestens erhalten. Andererseits erfolgt die Bezahlung pro Stunde und Kind, sodass eine selbstständige Tagesmutter mit fünf Kindern und einem Stundensatz von vier Euro je Kind, auf einen Verdienst von 20 Euro pro Stunde kommt. Betriebsausgaben sowie Abgaben muss sie allerdings zusätzlich tragen.
Bei einem Verdienst von mehr als 450 Euro monatlich kommen dazu noch Kosten für die Rentenversicherung, die Tagesmütter trotz Selbstständigkeit entrichten müssen, sofern sie eine Förderung vom Jugendamt erhalten. In den ersten drei Jahren nach erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit zahlen sie zur Entlastung nur den halben Regelbeitrag. Sie sind außerdem verpflichtet, sich in der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Die betreuten Kinder sind nach § 2 Nr. 8a SGB VII während der Betreuung automatisch gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für die Wege von und zur Tagesmutter.
Steuerlich kann eine Tagesmutter noch Einfluss auf ihren Netto-Verdienst ausüben, indem sie die Betriebsausgaben, also alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen geltend macht. Diese kann sie entweder einzeln aufführen (lohnt sich, wenn die tatsächlichen Ausgaben höher als die Pauschale sind) oder als Pauschale ansetzen. Die Pauschale beträgt 300 Euro je ganztags betreutem Kind (40 Stunden in der Woche) pro Monat, bei weniger Betreuungsumfang entsprechend weniger.
Kinderkrippe oder Tagesmutter?
Für welche Betreuungsmöglichkeit man sich entscheidet, hängt von der persönlichen Situation, vor allem aber vom Kind ab. Manche Kinder sind noch nicht bereit für größere Gruppen und brauchen noch mehr persönliche Ansprache, wie sie sie durch die Tagesmutter erleben, während andere sich ohne Probleme in der Kinderkrippe einleben. Hinsichtlich der Flexibilität sind Tagesmütter manchmal die bessere Entscheidung, da sie auch auf die Zeitenwünsche der Eltern eingehen – zumindest teilweise. Die Kosten sind bei beiden Betreuungsformen in etwa gleich.
Wer Wert auf eine mehrjährige und standardisierte, für den Umgang mit Kleinkindern qualifizierende Ausbildung legt, ist mit der Kinderkrippe besser bedient: Die Mitarbeiter sind Erzieher, die eine zweijährige Schulausbildung mit anschließendem Anerkennungsjahr absolviert haben.
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