Kindergeld: Höhe, Antrag und alle wichtigen Infos
Finanzielle Unterstützung für Familien: In Deutschland erhalten Eltern für ihre Kindergeld. Diese staatliche Leistung wird monatlich ausbezahlt. Der Zuschuss ist einkommensunabhängig und seit 2023 auch unabhängig von der Anzahl der Kinder.
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Höhe des Kindergelds
Kinder bis zum 18. Lebensjahr haben grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. In einigen Fällen kann es jedoch bis zum 25. Lebensjahr gewährt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zum 1. Januar 2023 wurde das Kindergeld auf 250 Euro für jedes Kind erhöht.
250 Euro für jedes Kind
Bis Ende 2022 wurde das Kindergeld gestaffelt festgelegt. Je mehr Kinder, desto höher das Kindergeld. Bis dato erhielten Eltern 219 Euro für das erste und zweite sowie 225 Euro für das dritte und 250 Euro für jedes weitere ab dem vierten Kind.
Die Kindesreihenfolge galt auch dann, wenn nicht alle Kinder beim selben Elternteil leben. Beispiel: Das dritte Kind lebt bei der Mutter, die ersten beiden Kinder beim Vater. Die Mutter kann nun für das bei ihr lebende Kind 225 Euro Kindergeld erhalten, der Vater erhält je Kind, das bei ihm lebt, 219 Euro Kindergeld.
Mehrlinge werden hierbei nicht anders behandelt. Laut der Familienkasse des Bundeszentralamts für Steuern entspricht der Kindergeldbetrag dem Existenzminimum eines Kindes in Deutschland. Kinder mit Behinderung erhalten das Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes haben eine gesonderte Familienkasse.
Kindergeld: Tabelle 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022
- 1. Kind: 219 €
- 2. Kind: 219 €
- 3. Kind: 225 €
- ab dem 4. Kind: 250 €
Kindergeld: Tabelle 1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2020
- 1. Kind: 204 €
- 2. Kind: 204 €
- 3. Kind: 210 €
- ab dem 4. Kind: 235 €
Kindergeld und ALG2/Hartz IV
Kindergeld wird auf das ALG2 angerechnet, da es als Einkommen angesehen wird. Das Verfassungsgericht hatte in einem Fall entschieden, dass auch trotz vollständiger Anrechnung des Kindergeldes auf Hartz IV das Existenzminimum gesichert sei.
An wen wird das Kindergeld ausbezahlt?
Kindergeld wird ab der Geburt des Kindes an denjenigen ausbezahlt, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind bei beiden Elternteilen, können diese bestimmen, an wen von beiden die Auszahlung erfolgt. Der Wohnsitz muss hierbei in Deutschland sein. Für Arbeitnehmer, die im Ausland beschäftigt sind, gelten gesonderte Regeln. Hier ist eine Beratung bei der Familienkasse notwendig. Es werden Unterschiede gemacht zwischen EU, europäischer Wirtschaftszone und der Schweiz, was den Wohnsitz und die Beschäftigungsverhältnisse anbetrifft.
Antrag: Kindergeld beantragen
Das Kindergeld kann ausschließlich schriftlich beantragt werden. Dies muss durch den Antragsteller (z. B. Eltern) oder den Steuerberater erfolgen. Ein auszufüllendes Antragsformular für Kindergeld kann bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die hierfür erforderlichen Nachweise oder Dokumente, die für den Einzelfall erforderlich sind, müssen dem Antrag als Kopien beigefügt sein. Aber Vorsicht: Alle Nachweise müssen als Kopie beigefügt sein, da nach elektronischer Erfassung die Papierdokumente von der Familienkasse vernichtet werden. Ausgenommen hiervon sind die „Geburtsbescheinigung für Kindergeld“ und die „Geburtsurkunde für die Beantragung von Kindergeld“, die beide im Original vorliegen müssen. Wird dem Kindergeldantrag stattgegeben, bekommt man einen entsprechenden Bescheid.
Seit Juni 2017 kann das Kindergeld nur noch über einen Zeitraum von maximal sechs Monaten rückwirkend gezahlt werden (davor: bis zu vier Jahre). Eltern, die Kindergeld beantragen möchten, sollten daher nicht allzu lange mit dem Antrag warten, um zu verhindern, dass ihnen eventuelle Ansprüche verloren gehen.
Seit 1.1.2016: Angabe der Steuer-ID Pflicht für Bezug des Kindergelds
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat mitgeteilt, dass ab 1.1.2016 die Kindergeldberechtigten und die Kinder von der Familienkasse durch die Steuer-ID zu identifizieren sein müssen. Der Familienkasse müssen schriftlich die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes, für das Kindergeld beantragt wird und des Elternteils, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht. So sollen Doppelzahlungen vermieden werden.
Betroffen sind alle Bezieher von Kindergeld, die die Steuer-ID noch nicht mitgeteilt haben. Bei Neuanträgen wird die Identifikationsnummer automatisch abgefragt.
Tipp: Wer Kindergeld bezieht und die Steuer-Identifikationsnummern noch nicht angegeben hat, sollte seiner Familienkasse die Nummer jetzt mitteilen. Zur Sicherheit kann telefonisch bei der Familienkasse nachgefragt werden.
Wann wird das Kindergeld ausbezahlt?
Die Auszahlung des Kindergelds erfolgt monatlich. Das genaue Datum richtet sich nach der sogenannten Kindergeldnummer. Von diese Kindergeldnummer gilt die Endziffer. Ist die Endziffer „0“, so erfolgt die Auszahlung am Monatsbeginn, lautet die Endziffer „9“, erfolgt die Auszahlung zum Ende des Monats. Die genauen monatlichen Auszahlungstermine können auf www.familienkasse.de eingesehen werden.
In welchen Fällen wird das Kindergeld länger als 18 Jahre bezahlt?
Kindergeld wird unter bestimmten Voraussetzungen länger gewährt. Kinder in Ausbildung bekommen bis zum 25. Lebensjahr weiter Kindergeld, arbeitslose Kinder bis 21 Jahre. Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl von Sonderregelungen. Selbst in der über 40-seitigen Broschüre der Familienkasse wird darauf hingewiesen, das in ihr nicht alle Sonderregelungen aufgeführt sein können. Unter www.familienkasse.de können Interessierte alle Informationen über das Kindergeld erfahren. Die Familienkasse, die zur Bundesagentur für Arbeit gehört, bietet auch eine Telefonberatung an (0800/4 5555 30 Servicetelefon der Familienkasse, 8.00-18.00 Uhr).
Deutsche, die zwar im Ausland leben, aber in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind, haben Anspruch auf den entsprechenden Kindergeldbetrag. In Deutschland lebende Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen ebenso Kindergeld erhalten. Auch hier empfiehlt sich eine Beratung der Familienkasse in Anspruch zu nehmen.
Jede Veränderung der Familienkasse melden
Bei Änderung der Verhältnisse von Eltern oder Kind ist sofort die Familienkasse zu informieren. Um herauszufinden, welche Veränderungen der Verhältnisse relevant für den Bezug von Kindergeld sind, sollte ebenfalls die Familienkasse kontaktiert werden. Stellt sich heraus, dass unberechtigt Kindergeld bezogen wurde, muss sogar mit strafrechtlichen Maßnahmen gerechnet werden.
Das Kindergeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen des Bundes. Hierfür werden jährlich 33 Mrd. Euro bereitgestellt.
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