Erziehungsgeldstellen
Informieren Sie sich über Erziehungsgeldstellen in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen.
Das Erziehungsgeld ist eine Leistung, die es nur für die Kinder, die zwischen dem 1. Januar 1986 und dem 31. Dezember 2006 geboren wurden, gab. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2007 geboren wurden, bekommen Familien das Elterngeld.
In den Bundesländern Baden-Würrtemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen wird Erziehungsgeld bzw. Landeserziehungsgeld unter bestimmten Voraussetzung nach dem Elterngeld ausgezahlt.
Hier können Eltern das Landeserziehungsgeld an ihrem Wohnort beantragen. Welche Voraussetzungen in jedem Bundesland gelten, in welcher Höhe das Landeserziehungsgeld über welchen Zeitraum ausgezahlt werden, können Sie in den Beschreibungen für das jeweilige Bundesland nachlesen:
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