Arbeiten in der Schwangerschaft: Darauf sollten Sie achten
Arbeiten in der Schwangerschaft ist heutzutage völlig normal und weit verbreitet. Wenn keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen, können Schwangere heute in der Regel bis zum Beginn des Mutterschutzes ihrer Arbeit nachgehen.
-
- © iStock.com/Geber86
Kurzübersicht
Das Arbeiten in der Schwangerschaft ist medizinisch gesehen kein Problem, sofern die Schwangere am Arbeitsplatz nicht mit bedenklichen Stoffen in Berührung kommt oder schwere körperliche Arbeit verrichten muss. Dann kann ein Beschäftigungsverbot vom Arzt verordnet werden. Da Stress sich auf die kindliche Entwicklung auswirken kann, sollte dieser vermieden werden. Angestellte Schwangere unterliegen den gesetzlichen Mutterschutzfristen: Sie dürfen sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten.
Schwangere unterliegen aber auch der besonderen Fürsorge des Staates und der Gesellschaft. Daher gibt es verschiedene Schutzvorschriften in Bezug auf die Arbeit, an die Arbeitgeber sich halten müssen. Diese sind im Mutterschutzgesetz geregelt.
Sind früher viele Schwangere noch zu Hause geblieben, ist es zum Glück heute kein Problem, bis kurz vor der Geburt zu arbeiten – wenn die Schwangere das möchte und keine medizinischen Gründe dagegen sprechen. Je nachdem, in welcher Branche sie arbeitet, kann es sein, dass eine Schwangere neue Aufgabenbereiche bekommt, weil sie ihre bisherige Arbeit während der Schwangerschaft nicht fortführen darf (zum Beispiel bei schwerer körperlicher Arbeit oder bei Kontakt mit bedenklichen Stoffen am Arbeitsplatz). Die Schwangere hätte dann automatisch ein Beschäftigungsverbot. Für die "Büroarbeiterin" ändert sich während der Schwangerschaft in der Regel nicht viel.
In der Schwangerschaft Stress und Ärger minimieren
Ein enger Terminkalender mit zeitlichem Druck, viele Aufgaben zu erledigen – Stress am Arbeitsplatz ist keine Seltenheit. Schwangere Frauen sollten daran denken, dass ihr Kind im Bauch diesen Stress mitbekommt und sich daher nicht überfordern. Ärger und Wut übertragen sich ebenfalls auf das Baby. Forscher an der Uni Jena haben herausgefunden, dass negative Gefühle bei der Schwangeren nicht nur den Cortisolspiegel der Mutter ansteigen lassen. Da die Mutter über den Blutkreislauf mit dem Baby verbunden ist, erreichen immerhin noch zehn Prozent des Cortisols trotz Plazentaschranke das Baby. Das Risiko für das Baby, später eher an Depressionen oder anderen Krankheiten zu leiden, steigt an.
"Öfter mal die Füße hochlegen" oder "häufiger Pausen machen" sind oft genannte Ratschläge für Schwangere am Arbeitsplatz. Natürlich lässt sich das nicht immer so umsetzen, wie man möchte. Wichtig ist, sich auf sein Körpergefühl zu verlassen und statt durchzuarbeiten hin und wieder einen kleinen Spaziergang in der Mittagspause zu machen. Auch Entspannungsübungen können helfen, vom Tag abzuschalten. Schwangere, die viel sitzen, sollten kleinere Rückenübungen in ihren Arbeitsalltag einbauen und zwischendurch wirklich kurz die Füße hochlegen. Venenübungen für die Beine lassen sich übrigens auch unauffällig im Sitzen durchführen:
- Aufrecht auf einen Stuhl setzen, darauf achten, dass die Oberschenkel parallel zum Oben stehen, also in einem rechten Winkel.
- Die Füße locker nebeneinander aufstellen.
- Nun abwechselnd die Füße erst auf die Fersen stellen – dabei die Zehen nach oben zum Scheinbein ziehen – und dann auf die Zehenspitzen stellen.
- Dieses Auf und Ab der Füße mehrmals wiederholen.
TargetVideo
Mutterschutzfristen
Der gesetzliche Mutterschutz beinhaltet ein Beschäftigungsverbot für frisch gebackene Mütter: Sechs Wochen vor und bis zu acht Wochen nach der Entbindung (bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zu zwölf Wochen) darf eine Frau nicht beschäftigt werden. Im Gegensatz zum Beschäftigungsverbot vor dem Entbindungstermin darf ein Arbeitgeber eine frisch gebackene Mutter innerhalb dieser Frist auch nicht beschäftigen, wenn die Frau es ausdrücklich wünscht.
Kommt das Baby früher als erwartet, werden die entgangenen Tage des Mutterschutzes vor dem errechneten Entbindungstermin aufgerechnet, sodass in jedem Fall 14 Wochen Mutterschutzzeit in Anspruch genommen werden. Das gilt unabhängig davon, ob ein Kind lediglich einige Tage zu früh auf die Welt kommt oder eine Frühgeburt: Ursachen, Anzeichen und Verlauf ist.
Sonderfall Geschäftsführerin oder Selbstständige
Für eine Geschäftsführerin gilt das Mutterschutzgesetz nur bedingt. Ob es auf sie anwendbar ist, hängt davon ab, ob sie eher wie eine Angestellte agiert oder wie eine Unternehmerin. Ist eine Schwangere Geschäftsführerin ihrer eigenen GmbH, kann man davon ausgehen, dass sie unternehmerisch tätig ist und sich nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befindet.
Das bedeutet aber auch: Unter Umständen hat die Geschäftsführerin auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Das erhält nur, wer in der gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankentagegeld versichert ist.
Ist sie (Mit-)Geschäftsführerin einer Mehr-Personen-Gesellschaft, kann das schon wieder anders aussehen und die Schwangere wird wie eine abhängig Beschäftigte behandelt. Dann gilt das Mutterschutzgesetz auch für sie. Im Zweifelsfall sollten sich Geschäftsführerinnen daher an die Arbeitsschutzbehörden ihrer jeweiligen Bundesländer wenden.
-
Freitagsfüller vom 31.03.2023
Hallo zusammen, hier der neuste Freitagsfüller - viel Spaß beim...
heute, 10:29 Uhr -
Freitagsfüller vom 17.03.2023
Hallo zusammen, die Sonne scheint, der Himmel ist strahlend blau und es soll heute 20...
17.03.2023, 09:03 Uhr -
Freitagsfüller vom 24.3.2023
Hallo zusammen, letztes WE war ich mit meiner Schwester in Helsinki und konnte mich nicht...
24.03.2023, 17:32 Uhr