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Feststellung der Vaterschaft

Vaterschaftstest: Was sagt er aus?

Der Vaterschaftstest ist eine einfache Möglichkeit, mittels DNA festzustellen, ob ein Mann der biologische Vater eines Kindes ist. Doch in Deutschland unterliegt die Feststellung der Vaterschaft einigen Auflagen.

Vaterschaftstest: Was sagt er aus?
© iStock.com/LaylaBird

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Wie funktioniert ein Vaterschaftstest?

Beim Vaterschaftstest wird das Erbgut (DNA) des Kindes auf bestimmte Marker untersucht. Dabei handelt es sich um Short Tandem Repeats (STR): kurze, nicht codierte DNA-Sequenzen, mit denen sich zwar keine Aussagen über körperliche Eigenschaften treffen lassen, die aber entweder vom Vater oder von der Mutter vererbt werden. Jeder dieser Marker verfügt über je ein Merkmal der Mutter und je ein Merkmal des Vaters. Für eine entsprechende Aussagekraft des Vaterschaftstests müssen mindestens 15 dieser Marker zwischen Vater und Kind abgeglichen werden.

Wie wird die DNA gewonnen?

Proben der DNA lassen sich jeder Körperzelle entnehmen. Am einfachsten ist die Speichelprobe. Aber auch Haarwurzeln, Blut, Sperma, Hautschuppen oder Fingernägel enthalten DNA und eignen sich deshalb für einen Vaterschaftstest. Voraussetzung ist die Bereitschaft des Labors, diese Proben anzunehmen.

Sogar auf der Zahnbürste findet sich genügend genetisches Material für einen Vaterschaftstest. Entscheidend für die Zuverlässigkeit der Testergebnisse ist, dass die Probe auch wirklich von der jeweiligen Person stammt. Bei Haaren von Haarbürsten oder Speichelproben von der Zahnbürste muss dies sichergestellt sein.

Aussagekraft des Vaterschaftstests

Das Ergebnis eines einfachen Vaterschaftstests, bei dem die DNA von Vater und Kind verglichen wird, ist zu 99,9 Prozent sicher. Noch etwas höher liegt die Wahrscheinlichkeit, wenn die DNA aller Beteiligten, also von Vater, Mutter und Kind getestet werden. Sie beträgt dann 99,99 Prozent – bei einer solchen Wahrscheinlichkeit gilt die Vaterschaft als "praktisch erwiesen".

Wie viel kostet ein Vaterschaftstest in Deutschland?

Die Kosten für einen Vaterschaftstest hängen vom durchführenden Labor ab. Weitere Faktoren, die einen Einfluss auf die Kosten haben können, sind die Anzahl der Personen, deren DNA genetisch untersucht werden und die Anzahl der Marker (mindestens 15 sind nötig). Wird die DNA der Mutter zum Beispiel miteinbezogen, erheben die meisten Labore einen Aufpreis.

Manche Labore verlangen auch einen Aufschlag, wenn die DNA nicht als Speichelprobe abgegeben wird, weil die Analyse mit Erbgut beispielsweise von einer Zahnbürste aufwändiger ist.

Die Kosten eines Abstammungsgutachtens im Rahmen eines gerichtlichen Vaterschaftsfeststellungsverfahren trägt derjenige, der sich als biologischer Vater herausstellt.

Wer darf einen Vaterschaftstest machen lassen?

Immer dann, wenn die Vaterschaft unklar ist oder Zweifel an ihr bestehen, besteht in Deutschland nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) das Recht, ein genetisches Abstammungsgutachten zu verlangen. Das gilt nicht nur bei unklarer Vater-, sondern auch bei unklarer Mutterschaft.

Verlangen dürfen ein Abstammungsgutachten:

  • der Vater: von Mutter und/oder Kind
  • die Mutter: von Vater und/oder Kind
  • das Kind: von beiden Elternteilen

Die Abgabe einer DNA-Probe kann im Rahmen einer Abstammungsbestimmung sogar durch ein Gericht angeordnet werden. Das ist immer dann der Fall, wenn einer der Beteiligten sein Einverständnis verweigert. Die Kenntnis der Abstammung ist jedoch in Deutschland ein hohes Gut. Daher kann die Person, welche die Abstammung feststellen lassen möchte, sich an das Gericht (Familiengericht) wenden.

Rechtliche Folgen des DNA-Tests

Stellt sich im Rahmen eines Abstammungsgutachtens im Ergebnis der rechtliche Vater nicht als leiblicher Vater heraus, hat das erst einmal keine rechtlichen Folgen. Der rechtliche Vater bleibt also auch der Vater. Entscheidet sich der rechtliche Vater jedoch dafür, die Vaterschaft anzufechten, muss er dafür den Rechtsweg gehen und ein Anfechtungsverfahren eröffnen.

Das Ergebnis des Vaterschaftstests gilt dann als Beweis – aber nur, wenn das Gutachten auch vom Gericht anerkannt wird. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Vaterschaftstest bei einem für Abstammungsgutachten akkreditierten Labor durchgeführt worden ist. Das Gericht ist aber nicht dazu verpflichtet.

Familiengerichte können selbst auch Abstammungsgutachten anordnen. Das ist häufig der Fall bei Vaterschaftsanfechtungen, etwa in strittigen Fragen des Kindesunterhalts oder wenn der Vater nicht freiwillig zur Anerkennung der Vaterschaft bereit ist.

Strenge Vorschriften in Deutschland

Ein Vaterschaftstest darf in Deutschland privat durchgeführt werden, wenn alle Beteiligten mit der Abgabe ihrer DNA einverstanden sind. Die Einverständniserklärung muss stets schriftlich erfolgen. Für minderjährige Kinder müssen alle Sorgeberechtigten ihr Einverständnis geben.

Heimliche DNA-Proben sind verboten

Die heimliche genetische Untersuchung von Genproben ist in Deutschland verboten. Das regelt das Gendiagnostikgesetz. Wer eine genetische Untersuchung ohne Einverständnis vornimmt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen.

Vaterschaftstest bei im Ausland lebenden Kindern

Im Rahmen des Familiennachzuges kann ein Vaterschaftstest Aufschluss über im Ausland lebende Kinder eines in Deutschland lebenden Antragstellers geben. Dafür erfolgt die Probenentnahme entweder direkt durch das Personal in der jeweiligen Auslandsvertretung oder durch einen für die Auslandsvertretung tätigen Vertrauensarzt.

Pränataler Vaterschaftstest: Gewissheit bereits in der Schwangerschaft

Bei unklarer Vaterschaft kann bereits während der Schwangerschaft ein Abstammungsgutachten erstellt werden. Dies ist in Deutschland aber nur erlaubt, wenn die Schwangerschaft aufgrund einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung zustande gekommen ist. Entscheidend dabei ist die dringende Annahme, dass die Schwangerschaft auf dieser Tat beruht.

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