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Ungewollt schwanger

Jede zehnte Frau in Deutschland wird mindestens einmal im Leben ungewollt schwanger. Das hat eine repräsentative Umfrage ergeben. Gründe für eine ungewollte Schwangerschaft sind unter anderem Unwissen.

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© iStock.com/gpointstudio

Zu einer ungewollten Schwangerschaft kann es auf verschiedene Art kommen. Doch oft steckt leider Unwissenheit rund um den weiblichen Zyklus und Fruchtbarkeit dahinter. So wissen 90 Prozent der befragten Frauen nicht, dass Spermien mehr als drei Tage im Körper überleben können. Und sechs von zehn Frauen kennen nicht den Start- und Endpunkt eines Zyklus. Allerdings ist auch möglich, dass es durch andere Ursachen, wie beispielsweise das Versagen der Verhütung, zu einer ungewollten Schwangerschaft kommt. Ob eine ungewollte Schwangerschaft abgebrochen wird oder ausgetragen, ist sollte immer individuelle Entscheidung der Frau sein.

Möglichkeiten bei ungewollter Schwangerschaft

Wenn die Erkenntnis, dass Sie schwanger sind, Sie in pures Entsetzen stürzt und Sie keinen klaren Gedanken fassen können, sollten Sie Unterstützung und Beratung in Anspruch nehmen. Niemand hat das Recht, Sie für Ihre Entscheidung bei einer ungewollten Schwangerschaft unter Druck zu setzen.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Schwangerschaft abbrechen (Abtreibung)
  • Schwangerschaft fortsetzen (Kind behalten oder Adoption)

Wird die ungewollte Schwangerschaft fortgesetzt, besteht die Möglichkeit, das Kind zu behalten oder auch zur Adoption frei zugeben. Inzwischen gibt es in Deutschland auch die Möglichkeit der vertraulichen Geburt.

Ungewollte Schwangerschaft: Kind behalten?

Bei einer ungewollten Schwangerschaft, bei der die Frau das Kind behalten möchte, gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Hierbei sollten die verschiedenen Hilfsangebote für Schwangere in Anspruch genommen werden. Jede Frau hat das Recht auf Beratung zu sozialen und wirtschaftlichen Hilfen. Anlaufstellen hierfür betreibt beispielsweise Pro Familia, aber auch bei Caritasverbänden oder der Kirche werden Beratungen angeboten. Beratungsstellen in der Nähe können bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gefunden werden.

Keine Frau, die ungewollt schwanger ist, sollte sich zu einer Entscheidung drängen lassen, weder das Kind zu bekommen noch abzutreiben. Bei Unsicherheiten ist es immer gut, einen neutralen Beratungstermin aufzusuchen und das Pro und Contra aufzulisten sowie die eigenen Gefühle zur ungewollten Schwangerschaft wahrzunehmen.

Wenn eine Frau das Kind austragen möchte, sich aber nicht in der Lage sieht, das Kind großzuziehen, kann sie das Kind auch in Pflege oder zur Adoption freigeben. Steckt die Frau in einer großen Notlage, kann sie auch anonym entbinden (vertrauliche Geburt).

Ungewollt schwanger: abtreiben?

Wenn eine Frau, die ungewollt schwanger ist, über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenkt, muss sie eine Schwangerenkonfliktberatung nach § 219 STGB in Anspruch nehmen. Im Beratungsgespräch kann sie über die Gründe sprechen, die sie zur Abtreibung veranlasst. Die Beratung ist dazu gedacht, die rechtliche Lage abzuklären und der Frau alle Möglichkeiten aufzuzeigen. Die Entscheidung, abzutreiben oder die Schwangerschaft fortzusetzen liegt jedoch allein bei der Frau. Sie soll im Beratungsgespräch weder dazu gedrängt werden, die Schwangerschaft fortzusetzen oder sich für ihre Entscheidung zur Abtreibung zu rechtfertigen.

Nur qualifizierte Beratungsstellen dürfen die kostenlose und vertrauliche Beratung durchführen. Sie können beispielsweise bei ProFamilia gefunden werden. Die Frau erhält danach eine Beratungsbescheinigung. Nach dem Beratungstermin müssen vier Tage vergehen, bis die Frau den Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen kann.

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