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Samenspende

Eine Samenspende kann eine Alternative für Paare sein, die auf dem herkömmlichen Weg keine Kinder bekommen können, weil die Qualität des Spermas nicht ausreicht. Auch für homosexuelle Frauen kann eine Samenspende der Weg zum Wunschkind sein.

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Bei der Auswahl von Samenspendern wird auf Ähnlichkeit von Haar- und Augenfarbe zum Vater geachtet
© iStock.com/Liderina

Spendersamen kommt zum einen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung zum Einsatz; Proben hierfür werden in Samenbanken tiefgefroren (kryokonserviert), aufbewahrt und bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Aber auch die sogenannte Heiminsemination (Bechermethode) ist möglich, das Sperma stammt dann von privaten Spendern. Mehr zu den Methoden der Insemination lesen Sie hier.

Artikel-Inhalte im Überblick:

Künstliche Befruchtung: Diese Methoden gibt es

Anforderungen an Samenspender

Potentielle Spender müssen für die Samenbanken verschiedene Qualitätskriterien erfüllen, um regelmäßig Samenspenden abgeben zu dürfen. Vor der Aufnahme finden deshalb ein Aufklärungsgespräch und verschiedene Untersuchungen statt.

Samenspender müssen gesund sein. Das bedeutet, dass sie keine Dauermedikation erhalten und keine Erbkrankheiten aufweisen dürfen. Bei ihnen selbst und bei Familienmitgliedern dürfen keine chronischen Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes mellitus, Epilepsie oder Rheuma vorliegen. Die potentiellen Spender müssen volljährig und sollten nicht älter als 40 Jahre sein. Daneben muss auch die Qualität des Spermas hohen Anforderungen gerecht werden.

Untersuchungen der Samenspende

Bevor Männer als Samenspender aufgenommen werden, geben sie eine Samenprobe ab. Diese wird auf bestimmten Kriterien überprüft. Nach einer Blutentnahme wird der Samenspender auf folgende Infektionskrankheiten getestet:

Besteht der Verdacht einer Infektion, werden weitere Untersuchungen, beispielsweise auf Herpes simplex oder HPV, durchgeführt.

Jede Samenprobe wird zunächst tiefgefroren und erst freigegeben, wenn ein Gesundheitscheck sechs Monate später keine Hinweise auf Erkrankungen ergeben hat. Damit soll verhindert werden, dass durch die Samenspende Infektionskrankheiten bei der Methoden der Insemination lesen Sie hier übertragen werden. Denn eine Erkrankung kann in einigen Fällen erst nach mehreren Monaten Wartezeit nachgewiesen werden.

Samenspende: Kosten

Die Kosten für eine Samenspende sind von Samenbank zu Samenbank unterschiedlich. Man muss mit einigen hundert Euro pro Samenspende rechnen. Hinzu kommen oft noch Kosten für den Versand, die nicht unerheblich sind, da die Samenspende ja entsprechend sensitiv versendet werden. Es ist ratsam, bei der Kalkulation der Kosten die Notwendigkeit mehrerer Samenspenden im Blick zu behalten. Manche Samenbanken gewähren ab der x-ten Spende einen Rabatt. In einigen Samenbanken wird eine Verwaltungspauschale berechnet - unabhängig von der Samenspende.

Auch in Kinderwunschzentren können Kosten entstehen, zum Beispiel für die Lagerung des Spendersamens. Behandlungskosten und ggf. Aufbereitung des Samens sind ebenfalls mit Kosten verbunden.

Manche Samenbanken bieten nach einer erfolgreichen Schwangerschaft an, eine bestimmte Anzahl desjenigen Spenders weiterhin vorrätig zu halten, wenn ein Geschwisterkind vom gleichen Spender gewünscht ist. Für die Aufbewahrung dieser Samenspenden muss ebenfalls mit Kosten kalkuliert werden.

Rechtliche Aspekte der Samenspende: Privatsphäre des Spenders und des Kindes

Der Samenspender erhält von der Samenbank weder Informationen über die Paare, denen er zu einem Kind verhilft noch über die Kinder, die durch seine Samenspende gezeugt werden. Gegenüber den Eltern und den Kindern kann er daher keine Ansprüche geltend machen.

In Deutschland ist die Samenspende nicht anonym. Ein mit Spendersamen gezeugtes Kind (nicht die Eltern) kann ab einem Alter von 16 Jahren verlangen, Einsicht in die Aufzeichnungen über die Person des Samenspenders zu erhalten. Es besteht in Deutschland für Ärzte, Kliniken und Samenbanken eine gesetzliche Verpflichtung, die Unterlagen mindestens 30 Jahre lang aufzubewahren. Aus den Unterlagen müssen Samenspender, die behandelte Frau und die Umstände der Samenspende hervorgehen. Zudem gibt es sei 2018 ein zentrales, bundesweites Samenspender-Register, an das sich Spenderkinder ebenfalls wenden können.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) im Jahre 2015 haben Spenderkinder unabhängig von ihrem Alter das Recht, die Identität ihres leiblichen Vaters zu erfahren. Es sollen dabei aber die Rechte des Samenspenders auf Anonymität und die Rechte des Kindes auf Kenntnis des Vaters gegeneinander abgewogen werden.

Einige rechtliche Aspekte sind in Deutschland in Bezug auf die Samenspende und ihre Folgen jedoch nicht eindeutig geklärt. So besteht beispielsweise Klärungsbedarf, inwiefern einem Samenspender und dem durch Insemination entstandenen Kind vermögens- oder unterhaltsrechtliche Pflichten und Ansprüche entstehen.

Daneben fehlen Regelungen zur Samenübertragung mit Spendersamen (donogene Insemination) bei alleinstehenden Frauen oder Frauen, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben. Um sich abzusichern, sollten lesbische Paare möglichst zügig eine Stiefkindadoption anstreben, in welche der Spender einwilligen muss.

Einige Kinderwunschzentren ermöglichen die Herausgabe von Spendersamen nur heterosexuellen Paaren, andere behandeln durchaus auch homosexuelle Frauen mit Kinderwunsch. Die Regeln unterscheiden sich hier innerhalb Deutschlands von Bundesland zu Bundesland.

Samenspender suchen

Manche Paare oder Alleinstehende mit Kinderwunsch suchen sich im privaten Umfeld einen Samenspender. Oft sind es Bekannte, die ihren Samen spenden, manchmal auch Verwandte wie Geschwister. Darüber hinaus kann man über zahlreiche Plattformen im Internet privat einen Samenspender suchen. Für alleinstehende Frauen oder auch Frauen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft kann dies hilfreich sein.

Auch die Kosten für eine Samenspende können Menschen dazu veranlassen, sich selbst einen Samenspender zu suchen. Eine private Samenspende sollte umfänglich geplant und vertraglich abgesichert werden. Trotzdem ist es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass Samenspender trotz Vereinbarung auf Anerkennung der Vaterschaft klagten - und Recht bekamen. Die private Samenspende ist daher Vertrauenssache. Aus medizinischer Sicht sollte der Samenspender vor der Spende eine Blutuntersuchung durchführen lassen, um auszuschließen, dass er an einer Infektionskrankheit wie Hepatits, HIV oder andere leidet.

Samenspender: Verdienst

Der Verdienst eines Samenspenders ist überschaubar. Je nach Samenbank können sich Samenspender über einen Verdienst zwischen 80 und 100 Euro pro Spende freuen. Alle paar Wochen ist eine Samenspende möglich. Die meisten Samenbanken verlangen von ihren Spendern eine Mindestanzahl an Spenden. Häufig wird das Honorar erst nach dieser Mindestanzahl ausgezahlt.

Umgang der Eltern mit der Situation und Aufklärung der Kinder

Paare mit Kinderwunsch, die eine Samenspende für sich in Erwägung ziehen, sollten auch darüber nachdenken, wie und wann sie ihr eventuell entstehendes Kind darüber aufklären möchten, wie es entstanden ist. Ebenso wie bei einer Adoption kommt bei jedem Menschen irgendwann die Frage auf, woher er stammt. Möglicherweise möchte das Kind dann wissen, wer der Spender war. Eine frühzeitige Aufklärung des Kindes kann den Umgang damit eventuell vereinfachen. Auch wenn Kinder, die auf diesem Wege gezeugt wurden, in der Regel absolute Wunschkinder sind, so zeigt sich doch, dass auch "Spenderkinder" häufig wissen möchten, wer ihr leiblicher Vater ist. Damit sollten sich Paare frühzeitig auseinandersetzen und für sich klären, wie sie damit umgehen möchten. Nach aktuellem Recht haben Samenspender kein Recht auf Anonymität, da jedes Kind ein Grundrecht auf Herkunft hat.

Weitere Informationen zum Thema gibt es beim Verein von durch Samenspende gezeugter Erwachsener: www.spenderkinder.de.

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