Embryonenspende: Bedingungen und Ablauf
Paare, die nach einer erfolgreichen künstlichen Befruchtung noch befruchtete Eizellen auf Eis liegen haben, können diese seit August 2013 spenden – an Paare mit Kinderwunsch, die sonst keine Chance auf eine Schwangerschaft haben. So können dank des Netzwerks Embryonenspende überzählige Embryonen und befruchtete Eizellen an kinderlose Paare vermittelt werden. Während die Eizellspende in Deutschland verboten ist, bleibt das Spenden von Embryonen erlaubt. Es kommt aber darauf an, wann sie befruchtet wurden.
Bei einer In-vitro-Fertilisation (IVF) oder ICSI kann es vorkommen, dass mehr Eizellen befruchtet werden, als für die Behandlung benötigt werden. Wenn auf diese Weise überzählige Embryonen entstehen, können sie einem Paar zur Verfügung gestellt werden, das weder eigene Ei- noch Spermazellen bilden kann.
Inhalte dieses Artikels:
- Wer kann spenden?
- Rechtliche Situation in Deutschland
- Imprägnierte Eizelle und Embryo
- Wer kann empfangen?
- Kritik
Für wen ist die Embryonenspende geeignet?
Paare, die nach erfolgreicher Behandlung in einem Kinderwunschzentrum keinen weiteren Kinderwunsch mehr haben, haben oft noch befruchtete Eizellen kryokonserviert, die eigentlich für eine weitere Behandlung im Kinderwunschzentrum gedacht waren. Diese Paare stehen dann vor der Frage, was mit den übrigen Eizellen passieren soll. Genau genommen dürfte es diese überzähligen Eizellen gar nicht geben, aber in der Realität sieht es anders aus. In der Regel werden sie für einen weiteren Kinderwunsch aufbewahrt oder aber verworfen.
Seit der Gründung des Netzwerks Embryonenspende im August 2013 haben Paare die Möglichkeit, ihre auf Eis liegenden Zellen zu spenden. Sie stellen sie somit kostenfrei Paaren zur Embryonenadoption zur Verfügung, die keine andere Möglichkeit haben, ein Kind zu bekommen. Spender- und Empfängerpaar bleiben anonym, damit niemandem Gewinnabsichten unterstellt werden können.
Das Netzwerk aber speichert die Daten von Spenderin und Spender ab, damit ein eventuell aus dem gespendeten Embryo entstandenes Kind sein Recht auf Kenntnis der Abstammung geltend machen kann.
Laut Definition sind die Eizellen noch nicht befruchtet, da sie im Vorkern- oder 2-PN-Stadium (Pronuclei = Vorkerne) sind – aber sie sind auch nicht unbefruchtet, da sie bereits sämtliche genetische Informationen des Paares in sich tragen.
Das bedeutet, dass Paare, die sich zur Spende entschließen, damit leben müssen, dass möglicherweise ein Kind mit ihren Erbinformationen in eine andere Familie geboren wird. Andererseits können möglicherweise genau diese Paare den starken Kinderwunsch anderer Paare verstehen und möchten ihnen so helfen, ihn ebenso zu verwirklichen. Der Schritt sollte in jedem Fall sehr gut überlegt werden.
Wer ist die biologische Mutter?
Die Frau, von der die Eizelle stammt, darf bei der Entnahme höchstens 37 Jahre alt gewesen sein, damit eine Spende des Embryos oder der imprägnierten Eizelle infrage kommt. Erfüllt sich der Kinderwunsch des Empfängerpaares nach der Embryonenspende, ist nicht die Spenderin die biologische Mutter, sondern die Frau, die das Kind geboren hat. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch eindeutig geregelt; ausschlaggebend ist hierbei, wer das Kind zur Welt bringt.
Embryonenspende: Rechtliche Situation in Deutschland
Mit der Embryonenspende befindet man sich in Deutschland nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone. Die Gesetzeslage ist unübersichtlich: In Deutschland ist Samenspende erlaubt, Eizellspende hingegen nicht. Auch untersagt das Embryonenschutzgesetz kommerziellen Handel mit Eizellen und/oder Embryonen. Nicht verboten ist jedoch eine nicht-kommerzielle Vermittlung von befruchteten Eizellen oder Embryonen, die während einer Kinderwunschbehandlung entstanden sind und die der Kinderwunschpatientin anschließend nicht eingesetzt wurden.
Viele Paare, die eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen, haben solche befruchteten Eizellen eingefroren ("Eisbärchen"). Bei einer Eizellstimulierung wird grundsätzlich versucht, viele Eizellen zu gewinnen, da keiner weiß, wie viele Versuche es brauchen wird, bis ein Paar seinen Kinderwunsch erfüllt hat. So will man den behandelten Frauen unnötig viele Stimulationen und Behandlungen ersparen. Das allerdings widerspricht wiederum geltendem Recht, bei einer Kinderwunschbehandlung keine überzähligen, entwicklungsfähigen Embryonen zu produzieren.
Embryonenspende im Ausland: Für den Kinderwunsch nach Tschechien
Aufgrund der undurchsichtigen Lage entscheiden sich manche Empfängerpaare auch für eine Embryonenspende im Ausland, beispielsweise in Tschechien. Dort ist eine Spende anonym möglich und durch die Gesetzeslage abgedeckt, die Kosten belaufen sich auf rund 2.000 bis 3.000 Euro. Die Spender*innen kennen sich nicht zwangsläufig. Auch in anderen Ländern ist eine solche offene Embryonenspende erlaubt, bisweilen können Empfängerinnen oder Paare sogar mitentscheiden, von welchen Spender*innen die Keimzellen stammen, die anschließend vermischt werden.
Zeitpunkt der Befruchtung: Wann wird die imprägnierte Eizelle zum Embryo?
2018 waren die Initiatoren des Netzwerks Embryonenspende, die sich rechtlich gut beraten und absichern hatten lassen, vom Amtsgericht Dillingen freigesprochen worden. Der Vorwurf lautete "unzulässige Befruchtung von Eizellen". 2020 allerdings widersprach das Bayerische Oberste Landesgericht in einem wegweisenden Urteil: Demnach handelt es sich um eine strafbare Version der künstlichen Befruchtung, sofern eine Frau mit einer imprägnierten Eizelle behandelt wird, die nicht von ihr stammt. Auch das Weiterkultivieren zum Embryo und anschließende Einpflanzen ist nicht erlaubt.
Straffrei bleibt laut Urteil hingegen die nicht-kommerzielle Übertragung eines Embryos, also einer bereits mit der Erbinformation des Spermiums verschmolzenen Eizelle – auch, wenn die Empfängerin und die Spenderin der Eizelle verschiedene Frauen sind. Ausschlaggebend für die Frage "legal oder illegal?" ist also lediglich das Zeitfenster zwischen dem Zusammenbringen von Ei- und Samenzelle und dem Einfrieren der Zellen. Hat sich bereits ein Embryo daraus entwickelt, dürfte er nach dem Auftauen auch einer anderen Frau als der Spenderin eingesetzt werden.
Die hauptsächliche Kritik an dem Urteil von 2020 lautet daher auch, dass durch eine modernere Auslegung des Embryonenschutzgesetzes auch die Übertragung von imprägnierten Eizellen legal sein könnte – zumal sie dem Schutz des Lebens von Embryonen dient, die ansonsten verworfen worden wären. Laut Angaben des Netzwerks Embryonenspende waren im Jahr 2019 40 Eizellen zur Spende freigegeben worden, es sind bereits Dutzende Kinder durch die Maßnahme entstanden. Dabei ist die Nachfrage nach gespendeten Embryonen bisher weit höher als die Spendenbereitschaft.
Für wen kommt der Empfang der Spende infrage?
Die Embryonenspende ist für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch geeignet, bei denen die Behandlung mit eigenen Eizellen und Spermien nicht mehr möglich ist oder keine Erfolgsaussichten mehr hat. Ein*e Reproduktionsmediziner*in muss bestätigen, dass eine Schwangerschaft auf natürlichem Weg oder mit anderen in Deutschland erlaubten Methoden der Fortpflanzungsmedizin nicht möglich ist. Interessierte Paare können sich in die Zentralkartei des Netzwerks eintragen lassen. Dabei gelten folgende Altersgrenzen für Paare, die auf diesem Weg Eltern werden möchten:
- Frauen: Vollendung des 44. Lebensjahres (also bis zum 45. Geburtstag)
- Männer: Vollendung des 54. Lebensjahres (also bis zum 55. Geburtstag)
Bei der Vermittlung werden wichtige äußerliche Merkmale wie Hauttyp, Haarfarbe, Augenfarbe sowie Größe und Blutgruppe des Spender- und Empfängerpaares abgeglichen. Außerdem vermittelt das Netzwerke nicht an Einzelpersonen, sonder nur an Kinderwunsch-Paare. Dabei ist es egal, ob es sich um ein unverheiratetes, verheiratetes oder gleichgeschlechtliches (Frauen-)Paar handelt.
Kritik an der Methode der Embryonenspende
Bezüglich der Methode gibt es noch einige rechtliche und ethische Bedenken von Expert*innen. Zum einen dürfte es theoretisch gar keine übrigen Zellen geben, da in Deutschland nur so viele Eizellen kultiviert werden dürfen, wie für die geplante reproduktionsmedizinische Behandlung benötigt werden. Zudem sollte das Recht auf Abstammung des Kindes bedacht werden. Außerdem läuft bei der Embryonenspende nach derzeitigem Stand der biologische Vater des Kindes Gefahr, dass er irgendwann bestimmt und damit unterhaltspflichtig wird. Darüber sollten sich Spender*innen im Klaren sein.
Netzwerk Embryonenspende
Paare, die sich über die Möglichkeit und die aktuelle rechtliche Lage zur Embryonenspende erkundigen möchten, können sich direkt an das Netzwerk in Höchstädt an der Donau wenden:
http://www.netzwerk-embryonenspende.de
Tel.: 09074/9568-161 (Mo. bis Fr. von 9 bis 12 Uhr)
E-Mail: [email protected]
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