Röteln
Röteln (Rubella) zählen zu den Infektionskrankheiten, die vor allem im Kindesalter auftreten und deshalb auch als Kinderkrankheiten bezeichnet werden. Sie werden durch das Rubivirus ausgelöst.
Durch einen weitläufigen Impfschutz ist die Zahl der Erkrankung seit 1990 stark zurück gegangen, allerdings stellt eine Rötelninfektion im Erwachsenenalter vor allem für Schwangere eine Gefahr dar, da sie eine Entwicklungsstörungen beim Fötus verursachen kann.
In nicht geimpften Bevölkerungsgruppen erkranken zwischen 60 und 90 Prozent der Personen im Kindesalter an Röteln. Seit 1980 wird die Impfung gegen das Virus als Kombinationsimpfung gegen Mumps, Masern und Röteln durchgeführt. In den neuen Bundesländern wird diese Impfung seit Beginn der 1990er Jahre vorgenommen.
Wie werden Röteln verursacht?
Eine Rötelninfektion wird durch das Rubi- beziehungsweise Rötelnvirus ausgelöst. Infizierte Personen können andere per Tröpfcheninfektion anstecken, also zum Beispiel durch Niesen oder Husten. Röteln sind hochansteckend und breiten sich schnell aus. Der Mensch ist nach heutigem Wissen der einzige natürliche Wirt dieses Virus. Bei einer Rötelninfektion beträgt der Zeitraum von der Infektion bis zum Ausbruch der Erkrankung (Inkubationszeit) etwa 14 bis 21 Tage. Betroffene sind zirka zwei Wochen lang ansteckend: Eine Woche vor Beginn des Hautausschlags bis etwa eine Woche danach.
Infiziert sich eine schwangere Frau mit dem Rötelnvirus, so gelangt der Erreger leicht über die Plazenta in den Organismus des Ungeborenen und stellt daher eine erhebliche Gefahr dar. Die Schwangere selbst entwickelt bei der Rötelninfektion meist keine Symptome, jedoch kann eine Infektion vor allem in den ersten Wochen einer Schwangerschaft gravierende Folgen für den Fötus haben.
Welche Symptome treten bei einer Rötelninfektion auf?
Die ersten Anzeichen der Rötelninfektion sind erkältungsähnliche Symptome wie eine leicht erhöhte Temperatur, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder leichter Schnupfen. Weiterhin kann es zu einer Schwellung der Lymphknoten im Nacken und hinter den Ohren kommen. Der für eine Rötelninfektion typische Hautauschlag beginnt in Form von kleinen, hellroten Flecken, die sich oft vom Gesicht oder den Ohren abwärts über den Körper hinweg ausbreiten. Dieser Hautausschlag geht nach etwa drei Tagen zurück. Gelegentlich kommt es zu einer Bindehautentzündung des Auges. Bei zirka 50 Prozent der Erkrankten verläuft die Rötelninfektion jedoch ohne deutliche Symptome, also asymptomatisch.
Röteln in der Schwangerschaft
Wenn eine Frau an Röteln in der Schwangerschaft erkrankt, bleibt die Ansteckung meist unbemerkt. Die Auswirkung der Infektionskrankheit auf den Fötus (Rötelnembryopathie) wird daher oft erst während einer Vorsorgeuntersuchung festgestellt. Während einer Schwangerschaft sind Röteln jedoch sehr gefährlich. Die Infektion kann über die Plazenta auf das Ungeborene übertragen werden. Je nach Zeitpunkt der Schwangerschaft kann dies zu einer Fehlgeburt oder schweren körperlichen Missbildungen des Ungeborenen führen. Besteht der Verdacht auf eine Rötelninfektion bei unbekanntem Impfschutz, sollte die Schwangere schnellstmöglich mit einem Arzt klären, ob es zu einer Erkrankung gekommen ist oder nicht. Der behandelnde Arzt kann per Blutuntersuchung feststellen, ob eine Infektion vorliegt und ob eine Immunität vorhanden ist.
Um festzustellen, ob die Rötelninfektion der Schwangeren auf das Ungeborene übertragen wurde, wird zudem eine pränatale Diagnostik – das heißt eine vorgeburtliche Untersuchung – durchgeführt. Der Nachweis des Röteln-Virus erfolgt über eine Gewebeprobe (Biopsie) der Fruchthülle oder über eine Fruchtwasser-Untersuchung mittels Amniozentese. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird zusätzlich das Blut des Ungeborenen untersucht. Es ist wichtig, dass die pränatale Diagnostik von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Arzt durchgeführt wird.
Wie werden Röteln diagnostiziert?
Bei einer Rötelninfektion ermöglicht die alleinige Betrachtung von äußeren Symptomen in der Regel keine genaue Diagnose, da andere Erkrankungen wie Scharlach, Masern oder Ringelröteln ein sehr ähnliches Hautbild und andere ähnliche Anzeichen verursachen. Die Laboruntersuchung einer Blutprobe des Betroffenen gibt hingegen genauen Aufschluss darüber, ob eine Infektion durch das Rubivirus vorliegt oder nicht.
Besteht der Verdacht auf eine Rötelninfektion in der Schwangerschaft, kann die pränatale Diagnostik Aufschluss über die Gesundheit des Fötus geben. Per Amniozentese oder Chorionzotten-Biopsie kann das benötigte Untersuchungsmaterial entnommen werden, das anschließend im Labor geprüft wird.
Wie wird eine Rötelninfektion behandelt?
Bei einer Rötelninfektion kann die eigentliche Ursache nicht behandelt werden. Daher konzentriert sich die Therapie auf allgemeine Symptome wie Fieber, Gelenkschmerzen, Kopfschmerzen und durch die Krankheit bedingtes Unwohlsein. In den meisten Fällen ist Bettruhe nicht nötig, je nach persönlichem Befinden sollte der Betroffene sich schonen und vor allem auf die Ernährung und eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten. Beschwerden durch schmerzende Lymphknoten können mit Wärme gelindert werden. Der Hautausschlag muss in der Regel nicht behandelt werden, da dieser nach etwa drei Tagen von allein wieder zurückgeht.
Wegen der hohen Ansteckungsgefahr sollten Betroffene den Besuch von öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Geschäften bis etwa zehn Tage nach Beginn des Hautausschlags vermeiden.
Schwanger und Röteln
Hatte eine Schwangere ohne oder mit unklarem Immunschutz Kontakt zu einer mit Röteln infizierten Person oder vermutet dies, spritzt der Arzt Röteln-Immunglobulin (Röteln-Antikörper). Diese Behandlung kann eine Rötelnembryopathie vermeiden. Sie ist jedoch nur bis zu sieben Tagen nach dem Röteln-Kontakt sinnvoll und bietet keinen absoluten Schutz vor einer Röteln-Infektion des Ungeborenen.
Stellt der Arzt während der ersten 17 Schwangerschaftswochen eine Röteln-Infektion fest, kann unter Umständen ein Schwangerschaftsabbruch: Fragen und Antworten zur Abtreibung sinnvoll sein, da mit einer starken Schädigung des Ungeborenen zu rechnen ist.
Wie verlaufen Röteln in der Schwangerschaft?
Röteln in der Schwangerschaft verlaufen für die Schwangere selbst in der Regel komplikationslos. Nur selten treten Komplikationen bei der Frau auf.
Folgen für das Ungeborene
Infiziert sich das Ungeborene über die Plazenta mit dem Röteln-Virus, kann dies zu einer Fehlgeburt oder schweren körperlichen Missbildungen des Ungeborenen führen.
Die Häufigkeit und Schwere der Schäden ist abhängig vom Stadium der Schwangerschaft. Je früher eine Röteln-Infektion in der Schwangerschaft auftritt, desto schwerwiegendere Schäden können auftreten. Bei Infektionen in den ersten acht Wochen der Schwangerschaft treten in 90 Prozent Schäden auf, während der 13. bis 28. Schwangerschaftswoche in 25 bis 30 Prozent.
Die schwerwiegendsten Schäden ruft eine Röteln-Infektion in den ersten vier Monaten einer Schwangerschaft hervor. Eine Fehl- oder Frühgeburt kann die Folge sein.
Defekte, die bei dem ungeborenen Kind durch die Röteln-Infektion hervorgerufen werden, werden unter dem Begriff Kongenitales Rötelnsyndrom (CRS) zusammengefasst. Besonders während der Entwicklung der Organe in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft entstehen häufig Defekte an Herz (offener Ductus arteriosus), Augen (Katarakt) und Ohr (Innenohrtaubheit). Diese drei Defekte werden als Gregg-Syndrom bezeichnet. Weitere Folgen, die auftreten können, sind:
- Geringes Geburtsgewicht
- Eine Autoimmunerkrankung, die die Lebensdauer der Bluttplättchen (Thrombozyten) verkürzt (thrombozytopenische Purpura)
- Vergrößerung der Leber und Milz
- Gehirnentzündung (Enzephalitis)
- Hepatitis
- Herzmuskelerkrankung (Myokarditis)
- Mikrozephalie
Während eine Infektion in der vierten Schwangerschaftswoche in der Regel alle hier aufgeführten Erkrankungen des CRS hervorruft, entsteht bei einer Infektion in der 20. Woche beispielsweise „nur “ eine Taubheit.
Wie verläuft eine Rötelninfektion?
Normalerweise verläuft eine Rötelninfektion ohne Komplikationen. Mögliche Komplikationen in Form einer Gelenkentzündung, Bronchitisoder Außenohrentzündung auftreten. Je höher das Alter des Betroffenen, desto höher die Wahrscheinlichkeit einer Komplikation. In seltenen Fällen kommt es zu einer Hirnhaut- oder Gehirnentzündung, die in der Regel gutartig verläuft. Die Anzeichen einer solchen Entzündung sind plötzlich auftretende starke Kopfschmerzen, ein steifer Nacken oder Krämpfe sowie Teilnahmslosigkeit. Treten bei dem Betroffenen derartige Symptome auf, sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden.
Eine Rötelninfektion ist für Kinder in der Regel unangenehm, aber keinesfalls gesundheitsgefährlich. Allerdings birgt ein an Röteln erkranktes Kind stets eine Ansteckungsgefahr für andere Personen in Haushalt, Kindergarten oder Schule.
Eine erneute Rötelninfektion ist möglich, wenn die Impfung oder die Erstinfektion sehr lange zurück liegt. Solch eine zweite Infektion mit dem Rubivirus verläuft meist ohne jedes Symptom.
Kann man Röteln vorbeugen?
Die beste Möglichkeit, einer der Röteln-Infektion vorzubeugen ist die Schutzimpfung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt daher eine Impfung bereits im frühen Kindesalter. Ab dem zwölften Lebensmonat kann eine so genannte Kombinationsimpfung durchgeführt werden. Dabei wird die Impfstoffe gegen die Erkrankungen Mumps, Masern und Röteln (MMR) verabreicht. Um einen vollständigen Impfschutz zu gewährleisten, sollte die Impfung möglichst im zweiten Lebensjahr und auf jeden Fall vor dem Eintritt in einen Kindergärten wiederholt werden.
Röteln und Kinderwunsch: Immunität prüfen
Bei Kinderwunsch sollte eine Blutuntersuchung durchgeführt werden, um feststellen zu können, ob der Schutz vor Röteln noch ausreichend ist. Ist die Immunität nicht mehr gegeben, sollte die Impfung möglichst vor der Schwangerschaft erfolgen. Bei einer Künstliche Befruchtung: Kosten, Ablauf und Erfolgschancen können grundsätzlich Krankheitserreger übertragen werden. Da eine Röteln-Infektion während einer Schwangerschaft eine große Gefahr für das Ungeborene darstellt, ist ein Test auf Röteln-Antikörper vor einer künstlichen Befruchtung Pflicht.
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