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urlaubsfrage... resturlaub/beschäftigungsverbot

hallo frau schleich,

hab grad erst entdeckt das es sie hier gibt und finde das total gut!

also erstmal herzlich

 

so jetzt zu meinem anliegen:

ich befinde mich in der warteschleife nach einem embryotransfer, sollte ich schwanger werden, werde ich ein beschäftigungsverbot bekommen.

ich habe 30 arbeitstage (mo-fr) jahresurlaub, von denen 8 tage schon verplant sind. der rest ist noch offen. rechnerisch 22 also so. ca. 1 monat.

wie hat mein arbeitgeber mir diese zu gewähren und wie dokumentiere ich rechtssicher das sie mir noch zustehen?

foto vom urlaubskalender, kopie des kalenders?

kann ich sie im anschluss an die elternzeit nehmen, kann ich sie aufsparen, wenn ja wie lange?

ich weiss aus schwangerschaften von kolleginnen das es immer hiess, nee urlaubsanspruch verfallen und ich bin sehr sicher das das nicht richtig ist.

kann ja nix dafür das ich beschäftigungsverbot bekomme und der ag bekommt ja geld aus der umlagekasse um jemanden anders für mich einzusetzen. (kleinbetrieb)

können sie helfen?

 

und lg jack

ps wenns klappt komm ich bestimmt noch mehr fragen :-)

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 13.03.2013, 14:15 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: urlaubsfrage... resturlaub/beschäftigungsverbot

Liebe jack,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.
Ich drücke Ihnen schon einmal ganz fest die Daumen, dass es mit Ihrer Schwangerschaft klappt.Breites Grinsen

Zu Ihrer Frage:
Hat eine Schwangere ihren Urlaub vor dem Beschäftigungsverbot nicht in Anspruch nehmen können, so verfällt dieser nicht, sondern kann kann bis in das Jahr, in dem die erste Elternzeit endet und dem Folgejahr genommen werden. Der Urlaub verfällt, wenn man wegen weiterer Kinder in Elternzeit bleibt. Endet das Arbeitsverhältnis während oder mit der Elternzeit, so muss der verbleibende Urlaub ausgezahlt also finanziell abgegolten werden.

Nach neuem EU Recht verfällt der Urlaubsanspruch nicht mehr. Selbst die damalige 3 Jahresfrist ist somit aufgehoben worden. 

Auszug aus dem Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG)

§17
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

danke, sber wie dokumentiere ich den anspruch rechtssichet? lg

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 14.03.2013, 00:36 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: danke, sber wie dokumentiere ich den anspruch rechtssichet? lg

Hallo,

Ihr Anspruch ist gesetzlich gesichert, daher habe ich auf den § 17 des Mutterschutz- Gesetzes verwiesen. Ihr Arbeitgeber sollte sich auch über diesen bewusst sein. Ihre noch verbleibenden Urlaubstage sind doch bestimmt schriftlich festgehalten?! Wie äußert sich Ihr Arbeitgeber denn zu diesem Sachverhalt? Konfrontieren Sie Ihm mit dem Gesetz und falls er anderer Meinung sein sollte, fragen Sie nach den Gründen. Falls es nicht anders gehen sollte, würde ich an Ihrer Stelle einen Anwalt um Hilfe bitten. Aber vielleicht finden Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung, was auf jeden Fall für beide Parteien besser wäre im Sinne einer weiteren Zusammenarbeit.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: danke, sber wie dokumentiere ich den anspruch rechtssichet? lg

Hallo,

es gibt urlaubskalender, die aber nicht aufgehoben werden. Deshalb meine frage nach kopie oder foto. Gesetz ist auf meiner seite,da können sie sich nicht wehren. Es wird trotzdem eine diskussion geben, denn es gehtja um geld... 

Ich denke ich werde mir eine kopie machen demnächst, dann kann ich es wenigstens belegen.

Vielleicht werde ich auch der steuerberaterin was zu senden, damit sie das in meiner akte ablegt. ich glaub das mach ich...

Danke ihnen herzlich.

gglg

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 14.03.2013, 22:42 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: danke, sber wie dokumentiere ich den anspruch rechtssichet? lg

Bitte, gern geschehen. Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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