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Wann fängt die Elternzeit an & Arbeitsplatz während der Elternzeit?

Sehr geehrte Frau Schleich,

ich habe noch eine Frage zu Elternzeit: fängt die Elternzeit ab Geburt des Kindes oder erst nach der Mutterschutz? Start der Elternzeit nach Mutterschutz würde bedeuten, dass ich ab Geburtstermin Mutterschutz (8-12 Wochen) + max. 3 Jahre daheim belieben kann (abgesehen von allen anderen Möglichkeiten wie Teilzeit oder Aufteilung der Elternzeit).

Und noch eine Frage zu Rückkehr aus der Elternzeit – ist mein Arbeitgeber (gesetzlich) verpflichtet, mein Arbeitsplatz für die Dauer der Elternzeit für mich „zu reservieren“ oder habe ich nach meiner Rückkehr nur Anspruch auf eine vergleichbare Tätigkeit?

Vielen Dank!

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 21.03.2018, 19:24 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Wann fängt die Elternzeit an & Arbeitsplatz während der Elternzeit?

Liebe Jami, 

vielen lieben Dank für Ihre Frage.


Der Anspruch auf Elternzeit beginnt am Tag der Geburt des Nachwuchses. Die Mutterschutzfrist nach der Geburt, die acht Wochen lang dauert, verbietet eine Beschäftigung der Mutter während dieser Zeit. Sie wird auf die Elternzeit angerechnet.

Also sind es ab der Geburt des Kindes drei Jahre Elternzeit. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet,  Ihnen ihre vorherige Stelle nach der Elternzeit wieder zur Verfügung zu stellen.

Ich hoffe,  ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche weiterhin alles Gute.

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Wann fängt die Elternzeit an & Arbeitsplatz während der Elternzeit?

Vielen leiben Dank Frau Schleich für die Antwort!

EineZusatzfrage bzgl. an meinen Arbeitsplatz zurück zu kommen hätte ich noch - ist es egal ob ich ein, zwei oder 3 Jahre Elternzeit nehme, meine Arbeitsplatz bleibt für mich "reserviert" oder gilt es nur wenn ich max ein Jahr von der Arbeit fern bleibe? In welchem Gesetzt ist es festgeshalten?

 

DANKE!

 

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 23.03.2018, 20:16 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Wann fängt die Elternzeit an & Arbeitsplatz während der Elternzeit?

Liebe Jami, 

es ist hierbei egal ob sie ein oder drei Jahre Elternzeit nehmen. Der Anspruch auf ihren Arbeitsplatz bleibt bestehen.

Dieses ist im  Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz festgehalten.

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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