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Väterzeit - wann beantragen bei mehreren Zeiräumen?

Hallo,

ich habe dazu leider noch keine eindeutigen Infos gefunden und hoffe, Sie können mir weiterhelfen: Mein Mann möchte evtl. im ersten Monat Elternzeit nehmen und mich dann ab dem 6.-12.Monat "ablösen". Das heißt er nimmt insgesamt 14 Monate, diese aber nicht am Stück.

Wann muss er diese Elternzeit beantragen? Für den ersten Monat sollten es ja mindestens 7 Wochen, aber nicht mehr als 8 Wochen vorher sein. Aber wann muss er den zweiten Zeitraum angeben, um einer vorzeitigen Kündigung aus dem Weg zu gehen? Wieder 7 Wochen vor dem jeweiligen Monat oder schon gleich zu Beginn des ertsen Abschnitts?

Danke!

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 20.06.2016, 14:33 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Väterzeit - wann beantragen bei mehreren Zeiräumen?

Liebes Christkindl,

Vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Wechseln sich beide Elternteile ab, sind in der Regel pro Elternteil zwei Zeitabschnitte vorgesehen.
Normalerweise bedarf die Elternzeit nicht der Zustimmung des Arbeitgebers. Streben die Eltern jedoch mehr als zwei Zeitabschnitte an, sollte dennoch die Zustimmung des Arbeitgebers eingeholt werden, damit dieser die Ausfallzeiten besser planen kann.

Die Elternzeit muss mindestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beantragt werden.
Meldet ein Vater die Elternzeit an, setzt der Kündigungsschutz acht Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit ein. Die Elternzeit muss jedoch mindesten sieben Wochen vor dessen Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden. Möchte der Vater eine mögliche Kündigung vermeiden, hat er genau eine Woche Zeit den Arbeitgeber zu benachrichtigen. Meldet der Vater seine Elternzeit früher an, ist er bis zur achten Woche vor Beginn der Elternzeit kündbar.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Väterzeit - wann beantragen bei mehreren Zeiräumen?

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Habe ich es richtig verstanden, dass mein Mann beispielsweise im Dezember angeben muss, wenn er im Februar und dann ab juli bis Oktober die elternzeit nimmt. Oder muss er die zeit von juli bis Oktober erst im mai ankündigen? 

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 22.06.2016, 16:45 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Väterzeit - wann beantragen bei mehreren Zeiräumen?

Genau. Immer mindestens 7 Wochen vorher.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Väterzeit ab ET

Wenn mein Mann ab dem Entbindungstermin einen Monat Elternzeit nehmen möchte und dies 7 Wochen vor dem berechneten Termin beantragt, wie verhält es sich dann bei einer vorzeitigen oder verspäteten Geburt? Kann er in diesem Fall ab der Geburt zu Hause bleiben wenn diese früher ist bzw. erst ab der Geburt zu Hause bleiben, wenn sie später ist?

Danke

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 31.08.2016, 17:49 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Väterzeit ab ET

Liebe Christkindl,

für die Anträge zählen grundsätzlich die sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin - egal ob das Kind früher oder später kommt.
Die Elternzeit beginnt dann immer erst nach dem tatsächlichen Entbindungstermin.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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