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Unterschiede Angestellte vs. Beamte

Sehr geehrte Expertin,

Ich habe 2019 meine Tochter entbunden und war zu dem Zeitpunkt normale Angestellte in Vollzeit- dementsprechend weiß ich wie da die Anträge für Elternzeit/Elterngeld/ Mutterschaftsgeld aussahen. 

Ab 2022 bin ich dann nun Beamte ( und damit auch nichtmehr sozialversicherungspflichtig)- und da würden wir evtl. ein weiteres Kind wollen. 

Nun würde ich gern wissen: Welchen Unterschied macht es, ob ich Angestellte oder Beamte bin? Wird da irgendwas anders berechnet? Oder habe ich dann kein/ weniger Anrecht auf z.B. Mutterschaftsgeld (von Krankenkasse/Arbeitgeber)? Zahlt auch eine private Krankenversicherung Mutterschaftsgeld? 

 

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 17.04.2021, 21:57 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Unterschiede Angestellte vs. Beamte

Liebe Sabine,

 

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Beamte haben ebenso wie andere Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Elterngeld. Der Lohnausgleich wird in den ersten 14 Monaten nach der Geburt des Kindes gewährt. Dabei kann ein Elternteil aber maximal für zwölf Monate Elterngeld erhalten, beim Elterngeld Plus dementsprechend 24 Monate. Hier ändert sich also nichts. Im Schnitt erhalten sie 67 Prozent ihres Nettogehaltes.

Bezüglich des Mutterschaftsgeldes bei Beamten finden Sie hied wertvolle Informationen : 

https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/mutterschaftsgeld/haeufige-fragen/

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

 

 

 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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