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Unterbrechung der Elternzeit zur Beantragung von Mutterschutzgeld bei nächsten Kind

Hallo liebe Expertin!

Ich bin nach Entbindung des zweiten Kindes (08.12.2011) jetzt in Elternzeit für drei Jahre.
Jetzt bin ich wieder schwanger und ET ist der 11.07.2013. Ich habe von einer Beratungsstelle die vage Information erhalten, dass mat die EZ unterbrechen (oder abbrechen) kann, um in Mutterschutz zu gehen (ohne, dass man vorher noch mal arbeiten muss). Von meiner KK habe ich die Bestätigung, dass ich ein Anrecht auf das Muschu-geld (13 € pro Tag) von denen habe und bereits die Antragsunterlagen zugesendet bekommen.
Der AG sei (angeblich) gesetzlich nicht verpflichtet seinen Anteil des Muschu-Geldes zu bezahlen. An einer anderen Stelle im Internet habe ich die Aussage von einer Familienrechtsanwältin, dass seit 2013 der AG aber wohl zahlen muss oder kann. Zumal der das Geld von der KK zurückordern kann und die KK sich das Geld vom Staat wiederholt.

Stimmt das? Ich benötige diese Informationen fundiert und als "Beweis" um meinen AG zu bitten mir auch seinen AG-Anteil zum Muschu-Geld zukommen zu lassen.

Für Ihre Hilfe danke ich jetzt schon mal sehr und hoffe auch baldige Antwort!
Herzliche Grüße Schnackel

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 07.02.2013, 13:51 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Unterbrechung der Elternzeit zur Beantragung von Mutterschutzgeld bei nächsten Kind

Liebe Schnackel,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Zuerst einmal muss ich Ihnen mitteilen, dass meine unten folgende Antwort zu Ihrer Frage nicht als "Beweis" für Ihren Arbeitgeber gilt. Ich bitte hierfür für ihr Verständnis.

Zum Mutterschaftsgeld:

Für fest angestellte Schwangere besteht eine Mutterschutzfrist von sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin bis acht Wochen nach der Geburt. In den allermeisten Fällen hat man während der gesamten Mutterschutzfrist Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den Zuschuss des Arbeitgebers. Dazu ist es jedoch nötig, bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu sein.
Während man sich als gesetzlich Versicherte im Mutterschutz befindet, zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro pro Arbeitstag. Der Arbeitgeber stockt dieses Mutterschaftsgeld bis zur Höhe des Nettogehaltes auf. Die Höhe der Zuzahlung errechnet sich dabei aus dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes, in denen die Frau abgabenpflichtig gearbeitet hat - inklusive Überstunden!
Wie viel die Krankenkasse dann tatsächlich als Mutterschaftsgeld zahlt, hängt ebenfalls von dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate ab. Das Nettoeinkommen wird dabei auf Tage umgerechnet. Liegt das Durchschnittsnettogehalt unter 390 Euro, zahlt ausschließlich die Krankenkasse. Wenn beispielsweise eine Auszubildende 300 Euro netto verdient, bekommt sie von der gesetzlichen Krankenkasse während des Mutterschutzes ebenfalls monatlich 300 Euro als Mutterschaftsgeld.
Kommt das zweite Kind während der Elternzeit für das erste und die Mutter ist noch immer in ungekündigter Stellung, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen erneut ein Mutterschaftsgeld von maximal 13 Euro pro Tag. Der Arbeitgeber ist in der Elternzeit allerdings zu keinerlei Zahlungen verpflichtet. Das ändert sich, wenn ein Teil der neuen Mutterschutzfrist so fällt, dass er nach der Elternzeit liegt, oder der Mutterschutz nahtlos an die Elternzeit anschließt: Dann muss er erneut zum Mutterschaftsgeld zuzahlen - und zwar von dem Tag an, an dem die Elternzeit beendet ist.
(Quelle: Familienkasse)

Falls Sie noch offene Fragen oder etwas schriftlich bescheinigt  haben wollen, wäre Ihre Krankenkasse oder auch die ortzugehörige Familienkasse ein guter Ansprechpartner.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich weiterhin gerne zur Verfügung. Alles gute zur zweiten Schwangerschaft :-)

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Unterbrechung der Elternzeit zur Beantragung von Mutterschutzgeld bei nächsten Kind

Hallo liebe Frau Schleich,

erst mal 1000 Dank für Ihre umfangreiche Information.
Ich bin mir sicher, da werden noch mehr Mütter drauf zurückgreifen.

Ebenso vielen Dank für Ihre guten Wünsche zu meiner zweiten Schwangerschaft. Jedoch habe ich diese bereits erfolgreich hinter mir und befinde mich jetzt in der dritten Girl

Ihnen wünsche ich auch alles Gute und vielen Dank für Ihre gute Arbeit hier. Ist Gold wert!

Herzliche Grüße

Schnackel

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 08.02.2013, 14:55 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Unterbrechung der Elternzeit zur Beantragung von Mutterschutzgeld bei nächsten Kind

Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung.
Dann wünsche ich Ihnen alles Gute zur 3. Schwangerschaft und einen komplikationslosen Verlauf.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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