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Teilzeit in Elternzeit

Hallo,

ich habe gelesen und auch gehört, dass man in Teilzeit in Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten gehen kann. Dies muss der Arbeitgeber wo man in Elternzeit ist genehmigen.

Welche Gründe kann der AG nennen dies zu verweigern. Wie lange vorher muss man hier den Antrag stellen?

Danke und viele Grüße

DailySun
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Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 10.04.2017, 23:09 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Teilzeit in Elternzeit

Liebe DailySun, 

vielen lieben Dank für Ihre Frage. 

Sie haben die Möglichkeit während der Elternzeit Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten.

Die Einigung mit ihrem Arbeitgeber sollte ca vier Wochen vor Arbeitsantritt erfolgen, daher würde ich den Antrag mindestens sechs Wochen zuvor stellen. Dieses kann mündlich oder schriftlich erfolgen, wobei ich schriftlich immer bevorzugen würde.

Kommt eine Einigung nicht zustande oder lehnt Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Teilzeit ab, müssen Sie ein förmliches Verfahren zur Geltendmachung der Teilzeit während der Elternzeit einleiten. Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihr Recht auf Teilzeit in der Elternzeit durchsetzen:

  • Ihr Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer ohne Auszubildende
  • Ihr Arbeitsverhältnis besteht ohne Unterbrechung länger als 6 Monate
  • die neue Arbeitszeit soll mindestens für 2 Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert werden
  • Sie haben 7 Wochen vor Beginn der Tätigkeit einen schriftlichen Antrag auf Teilzeitarbeit gestellt

Wenn Sie in einem Kleinbetrieb mit weniger als 15 Mitarbeitern arbeiten, haben Sie hingegen keinen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Hier bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, sich gütlich mit Ihrem Arbeitgeber zu einigen.

(Quelle Trabhardt Rechtsanwalt)

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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