Teilzeit Antrag
Ich habe vor einiger Zeit einen Teilzeitantrag an meinem Arbeitgeber gesendet. Nach dem ich länger nicht mehr was gehört habe fragte ich nach und mir wurde mitgeteilt das es schlecht aussehen würde mit einer Teilzeit stelle. Bei einem Unternehmen mit über 500 Arbeitnehmer schwer zu glauben...
Besonders da in der Vergangenheit anderen Mütter nach ihrer Elternzeit auf teilzeit zurück gekommen sind aber bei mir würde das jetzt nicht mehr gehen.
Ich bin vollkommen fertig und verärgert darüber, schließlich bin ich schon 10 Jahre bei dem Unternehmen und hatte sogar eine Stelle als teamleiterin.
Kann ich dagegen wehren oder gibt es gar keine Chance?
LG
Twidy
Re: Teilzeit Antrag
Liebe Twidy,
vielen lieben Dank für Ihre Frage.
jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Verringerung der Arbeitszeit, wenn er länger als 6 Monate in einem Betrieb beschäftigt ist, das Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte (abzüglich der Auszubildenden) hat und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.
Sprechen Sie bitte noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber. Ansonsten bleibt oft nur der Gang zum Anwalt, was sich aber auf das Arbeitsverhältnis negativ auswirken könnte.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.
Herzliche Grüße
Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)
Re: Teilzeit Antrag
Jetzt kam endlich die Rückmeldung nach einem Gespräch und der Anmerkung das ich dann wohl Rechtshilfe in Anspruch nehmen werde falls es bei einem negativen Ergebnis bleibt. Tatsächlich geht teilzeit in Ordnung und in meinem alten Bereich...
Das freut mich natürlich eine Frage habe ich noch ist der Urlaubsanspruch jetzt erst ab antritt, also anteilig für 2017 oder für das ganze Jahr (30 Tage Urlaubsanspruch im Jahr) wie ist das nach der Elternzeit?
Die Damen wollte keine Auskunft am Telefon geben verwies mich an eine andere Abteilung.
Re: Teilzeit Antrag
Zum Thema Elternzeit und Urlaubsanspruch
Von den schon bestehenden Urlaubsansprüchen vor Beginn des Mutterschutzes sind Urlaubsansprüche für den Zeitraum einer Elternzeit zu unterscheiden. Wer Elternzeit in Vollzeit nimmt – also nicht arbeitet – bekommt in diesem Zeitraum auch keinen Arbeitslohn (er kann aber Elterngeld beanspruchen).
Was passiert aber mit dem Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers während der Elternzeit? Der dem Arbeitnehmer eigentlich zustehende Urlaubsanspruch besteht zunächst während der Elternzeit unverändert weiter. Nach der Vorschrift des § 17 Abs. 1 BEEG kann dieser allerdings durch den Arbeitsgeber für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit in Vollzeit um ein Zwölftes des Jahresurlaubsanspruchs gekürzt werden. Wer also ein volles Jahr in Elternzeit geht, verliert auch den vollen Urlaubsanspruch für ein Jahr. Wird der Urlaubsanspruch für ein Jahr nicht vollständig vom Arbeitgeber gekürzt, so kann der restliche Urlaub wie beim Mutterschutz im laufenden oder im nächsten Jahr nach dem Ende der Elternzeit genommen werden.
Quelle: Kanzlei Hasselbach
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen
Herzliche Grüße
Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)
Re: Teilzeit Antrag
Schönes Wochenende
LG
Luigia
Re: Teilzeit Antrag
Herzliche Grüße
Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)
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