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Steuererklärung

Guten Abend, 

ich habe eine kurze Frage. Ich habe im letzten Jahr ausschließlich MutterSchutzgeld bzw Elterngeld bezogen. Mit meinem Partner bin ich nicht verheiratet. Muss ich eine Lohnsteuererklärung abgeben? 

Danke

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 25.02.2017, 18:28 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Steuererklärung

Liebe Berlinerin74,

Vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Aus dem Einkommensteuergesetz geht hervor, dass das Elterngeld steuer- und abgabenfrei ist. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann somit den Steuersatz für die Eltern erhöhen, was wiederum zu einer Nachzahlung oder einer geringeren Steuerrückerstattung führen kann.
Elterngeld und Mutterschaftsgeld ist zwar steuerfrei; es wird aber als so genannte Einkommensersatzleistung (Lohnersatzleistung) bei der Ermittlung des Steuersatzes für das steuerpflichtige Einkommen berücksichtigt.

Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, trotzdem dürfen Sie es in Ihrer Steuerklärung nicht vergessen .
Sie sind verpflichtet, für die Jahre, in denen Sie Elterngeld erhalten haben, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das Elterngeld wird in der Anlage N zur Steuererklärung in Zeile 29 unter „andere Lohn- und Entgeltersatzleistungen“ eingetragen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen kann wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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