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Rentenversicherung bei Kindererziehung

Hallo!

Ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage!

Habe dise Woche einen Brief von der RV bekommen, siehe Thema oben.

" Für die Erziehungszeit Ihres Kindes in den ersten 3 LJ kann man in der gestzlichen RV pflichtversichert werden. Beiträge zahlt der Bund. D.H. es wird so geführt als wenn man in den 3 Jahren arbeiten gegangen wäre.....dann steht da nch was wegen einer Berücksichtigungszeit bis zum 10.LJ des Kindes...."

Muss ich das mittels eines Formulares Beantrage? Passiert das automatisch? Macht das Sinn? Was ist das beste Vorgehen hier?

Weiß garnicht dass ich das beim 1.Kind bekommen habe....???

Könne Sie mir helfen Licht ins Dunkel zu bringen??

Wäre Ihnen sehr dankbar!

 

Schmucki

 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 05.04.2017, 18:00 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Rentenversicherung bei Kindererziehung

Liebe Schmucki,

 

vielen lieben Dank für Ihre Frage. 

Die Gutschreibung der Kindererziehungszeit muss unter Vorlage der Geburtsurkunde beantragt werden.Auf der Internetseite der Rentenversicherung finden Sie ein entsprechendes Antragsformular.

Inder Regel werden Kindererziehungszeiten der Mutter angerechnet. Um die Anrechnung auf den Vater zu übertragen, bedarf es einer gemeinsamen Erklärung der Eltern.

Neben der Beitragszeit wegen der Kindererziehung gibt es auch die sogenannte Kinderberücksichtigungszeit. Sie gilt ab der Geburt bis zum 10. Lebensjahr des Kindes.

Berücksichtigungszeiten bewirken eine günstigere Bewertung von beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten bei der Berechnung der Rente.

Falls Sie bezüglich der Anrechnung von Erziehungszeiten noch fragen haben, kann Ihnen die Rentenversicherung hierzu auch genauere Auskünfte geben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Rentenversicherung bei Kindererziehung

Vielen Dank Frau Schleich damit haben Sie mir auf jeden Fall geholfen!!!!

VG Schmucki
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 06.04.2017, 14:52 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Rentenversicherung bei Kindererziehung

Gern geschehen

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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