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Krankenversicherung während Schwangerschaft

Hallo ich hoffe ich bin hier richtig. Mein Mann und ich wollen nächstes Jahr im März nach Unterschrift meines unbefristeten Arbeitsvertrages mit der Familienplanung beginnen. Mein Mann ist Bundeswehrsoldat und mir stellt sich die Frage der Krankenversicherung. Normal ist doch die Ehefrau und später auch das Kind beim Ehemann mitversichert solang die Frau noch nicht selbst wieder arbeitet. Wie ist das bei einem Bundeswehrsoldaten? Ich habe gehört dass das etwas kompliziert ist. Der Ehemann muss eine zusätzliche private Teilkrankenversicherung aufnehmen, da die Ehefrau nur zu 70% übernommen wird und das Kind 80%. Stimmt das? Vorallem: zu welchen Arzt geht man? Man hat ja keine Krankenkassenkarte bei der Bundeswehr. Und wie läuft das mit den ganzen Untersuchungen des Babys? Ich kann doch nicht jedes mal nach einer Untersuchung 1000 Zettel ausfüllen um das Geld wiederzubekommen? Gibt es für mich als versicherungspflichtige Angestellte keine Möglichkeit, während Elternzeit in meiner Krankenkasse zu bleiben?

Vielen Dank schon mal,

Miezi

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 18.06.2014, 22:10 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Krankenversicherung während Schwangerschaft

Liebe Miezi, 

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Sie haben leider Recht,dass es sich bezüglich der Krankenversicherung bei der Bundeswehr recht kompliziert verhält und die Satzungen sich häufig ändern. 

Mein aktueller Stand ist,dass Sie wie beschrieben über Ihren Mann teilversichert sind - die angesprochenen 70%. Die anderen 30% der Kosten müssen Sie entweder selbst tragen oder eine private Krankenversicherung abschließen. Die Konditionen, ob Sie jeweils in Vorkasse gehen müssen oder nicht, können Sie bei der gewählten PKV erfragen. 

Bezüglich des Kindes gab es in den letzten Jahren häufig Änderungen. Vor ein paar Jahren wurde das Kind noch zu 100% bei der Bundeswehr mitversichert. Mein aktueller Stand ist,dass 80% der Kosten über die Bundeswehr und die restlichen 20% entweder selbst oder über die PKV getragen werden. Hier gilt das gleiche Procedere wie oben beschrieben. 

Ich würde Ihnen empfehlen,dass Ihr Mann sich bezüglich dieser Thematik an seine Dienststelle wendet. Diese können hierzu detaillierte Auskünfte geben und auf die jeweilige persönliche Situation eingehen.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen hierzu keine detaillierteren Auskünfte geben kann. Ich hoffe aber,dass ich Ihnen hiermit trotzdem etwas weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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