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Gehaltvorzahlung! Wie verrechnet?

Ich bekomme immer am 15. des Monats mein Gehalt.

so wirklich verdient habe ich es dann noch nicht, 

da ich den Monat erst zu Ende arbeiten müsste.

jetzt gehe ich in Mutterschutz, habe den ganzen Juni 

bezahlt bekommen.

muss ich damit rechnen einen Teil wieder zurück zu zahlen,

oder wird das automatisch mit dem mutterschaftsgeld verrechnet?

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Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 17.06.2014, 21:30 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Gehaltvorzahlung! Wie verrechnet?

Liebe Mel82,

Vielen lieben Dank für Ihre Frage. 

Das Gehalt werdender Mütter darf nicht gekürzt werden, auch nicht wenn sie infolge der Schwangerschaft andere, weniger ertragreiche Aufgaben übernehmen. Die Schwangere soll auch keinen finanziellen Nachteil erleiden, wenn ein Arzt ihr die Arbeit wegen gesundheitlicher Risiken für sie oder das Kind verboten hat. In diesem Fall muss der Arbeitgeber einen "Mutterschutzlohn" in Höhe des Durchschnittsgehalts der vergangenen 13 Wochen zahlen (§ 11 Absatz 1 MuSchG).

Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung bezieht die Frau keinen Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber, sondern das "Mutterschaftsgeld" der Krankenkasse. Wenn aber der Höchstsatz von 13 Euro am Tag geringer ist als das durchschnittliche Nettogehalt der Frau, muss der Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld aufstocken - unabhängig davon, ob die Frau krankgeschrieben ist.

An Ihrer Stelle würde ich den Ihren Vorgesetzten noch einmal ansprechen, um mit ihm den Sachverhalt zu klären.

Ich hoffe, ich könnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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