Elternzeitverlängerung
Ich stehe ein bisschen im Chaos.
Mitte November endet nach einem Jahr theoretisch die Elternzeit mit meinem 2. Kind, eigentlich war angedacht dass ich bei meiner alten Arbeitsstelle als physio wieder Auf 35 h anfange, allerdings schließen Hort und kita um 17 Uhr und ich habe vorher 2 Tage die Woche bis 18 Uhr arbeiten müssen, zu dem Zeitpunkt konnte entweder mein Mann früher Feierabend machen und die kita meines großen Sohnes hatte ihn betreut ( längere Öffnungszeiten) aus diversen Gründen soll mein kleiner in eine andere kita gehen. Auf Grund dessen dass ich eben nicht mehr bis 18 Uhr arbeiten kann, kann meine Chefin mich nicht mehr einstellen. Jetzt stehe ich vor der Entscheidung, 1 Jahr länger Elternzeit mit Vorteil: Kind groß kann im 1. Schuljahr sehr intensiv von mir betreut werden und Kind klein muss nicht so früh in die Einrichtung. ABER mein Mann verdient nicht so viel dass er alleine für den Unterhalt aufkommen kann, so dass wir auf Hilfe von außen angewiesen sind. Würde mir alg 1 oder alg2 zustehen wenn mein Elterngeld zum November ausläuft und mich meine Chefin eben nicht wieder einstellen kann?
Die 2. Option ist eben zu hoffen, daß ich als physio einen passenden Job bekomme.
Können Sie mir bitte helfen etwas Licht ins Organisationschaos zu bringen?
Re: Elternzeitverlängerung
vielen lieben Dank für Ihre Frage.
Sobald Sie arbeitslos werden, sind Sie auch nicht mehr in der Elternzeit. Sie können sich vom Jobcenter entsprechend freistellen lassen und hätten ein Anrecht auf ALG 1.
Ich rate Ihnen, sich einmal einen Beratungstermin im Jobcenter zu holen. Die können dort am besten noch einmal persönlich beraten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles gute.
Herzliche Grüße
Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)
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