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Elternzeit und Urlaubsanspruch

Hallo liebe Experten,

mein Sohn ist im März 2017 auf die Welt gekommen und ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen. Nun hat sich für September 2018 erneut Nachwuchs angekündigt.

Soweit ich weiß muss ich die Elternzeit für meinen Sohn zum Mutterschutz schriftlich unterbrechen, habe dann Mutterschutz für Kind 2 anschließend Elternzeit für Kind 2 und kann dann nach Bedarf die Elternzeit für meinen Sohn nochmals daran hängen. Ist das so richtig?

Jetzt die Frage: Für meine Elternzeit ist mir mein Urlaubsanspruch gekürzt worden. Was ist aber jetzt im erneuten Mutterschutz? Müsste ich dann für die 14 Wochen wieder anteilig Urlaubsanspruch haben, der mir entweder nach der Elternzeit zusteht oder im Mutterschutz ausbezahlt wird? Oder bin ich da auf dem Holzweg?

LG

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 04.03.2018, 21:07 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit und Urlaubsanspruch

Liebe voetstapjes,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Einen Tag vor Beginn des erneuten Mutterschutzes müssen Sie die Elternzeit von Kind 1 beenden. Die verbleibende Elternzeit können Sie dann an die Elternzeit von Kind 2 hinten dran hängen.

Meines Wissens nach müssten Sie für die 14 Wochen wieder anteilig einen Urlaubsanspruch haben.

Daher sind Sie nicht auf dem Holzweg ;-)

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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