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Elternzeit so zulässig?

Hallo liebe Experten,

im Juli wird unser zweites Kind zur Welt kommen. Diesmal möchte ich mir das Elterngeld als Basiselterngeld auszahlen lassen (wegen Geschwisterbonus bis August 19) aber dennoch zwei Jahre Elternzeit machen.
Nun war unsere überlegung, dass ich nach der Geburt (Et21.07.18) 25 Monate Zuhause bleibe.
Somit hätten wir einen Monat Kiga Eingewöhnung abgedeckt.
Der Start fürs neue Kiga Jahr beginnt hier immer am 01.08. zwischen zeitig Plätze zu ergattern ist schwierig.
Mein Plan wäre nun dem Arbeitgeber zu schreiben 23 Monate Elternzeit nach Ende des Mutterschutzes.
Ist das so zulässig? Sollte ich lieber warten bis nach der Geburt und dann den genauen Tag(Geburtstag bis Ende August 2020) eintragen?
Das wäre prinzipiell doch auch möglich oder? Die Elternzeit muss ich doch erst 7 Wochen vor Antritt schriftlich erklären richtig? Der Mutterschutz zählte ja nicht dazu wenn ich mich recht erinnere...

Vielen Dank
LG
Sonja
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Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 24.05.2018, 18:05 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit so zulässig?

Liebe Sonja,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.
An Ihrer Stelle würde ich bis nach der Geburt warten und dann den Antrag mit den genauen Daten stellen. Mit der sieben Wochen Frist liegen Sie richtig.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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