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Elternzeit ab ET oder Ende Mutterschutzfrist

Hallo liebes Experten Team,

ich möchte gerne bei meinem AG 2 Jahre Elternzeit beantragen und im 2. Jahr eventuell den Anspuch auf Teilzeitarbeit nutzen. Wegen dem 3. Jahr der Elternzeit weiß ich noch nicht, ob und wann ich diesen nehmen werde. Nun wure ich gefragt, ob ich die Elternzeit ab dem Geburtstermin oder ab dem Ende der Mutterschutz nehmen möchte. Ich wusste gar nicht, dass es möglich ist. Nun meine Fragen:

Verstehe ich es richtig, dass wenn ich die 2 Jahre Elternzeit ab dem Ende der Mutterschutzfrist nehme, ich den 3. Jahr nicht ohne Zustimmung des AGs dann daran anknüpfen kann? (und bei der Beantragung ab ET schon).

Wenn ich die Elternzeit ab dem Ende der Mutterschutz beantrage, bin ich 2 Jahre + 8 Wochen Mutterschutz in Freistellung, habe aber auch erst nach 1 Jahr + 8 Wochen Anspruch auf Teilzeit, oder?

Gibt es andere Vorteile, die Elternzeit nach der Mutterschutzfrist zu beginnen, außer die verlängerte Freistellung vom AG? Ich habe bisher keine gefunden.

Vielen Dank und beste Grüße

bebeauty

 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 21.03.2017, 17:09 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit ab ET oder Ende Mutterschutzfrist

Liebe bebeauty,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

 

Ihre Elternzeit müssen Sie mindestens sieben Wochen vor Beginn dem Arbeitgeber mitteilen.aber unbedingt schriftlich anzeigen. Dabei müssen Sie sich auch für die ersten zwei Lebensjahre Ihres Kindes festlegen.

Das dritte Jahr kann genommen werden, wenn Sie vorher die 2 vollen​ Jahre genommen haben, ansonsten muss der AG zustimmen wenn Sie Ihre weitere Elternzeit nehmen wollen (was man theoretisch für maximal 3 Jahre und bis zum 8. Lebensjahr des Kindes machen kann). Sollten Sie früher aus der Elternzeit zurückkehren wollen, so muss Ihr AG ebenfalls zustimmen.

Elterngeld steht Ihnen ab der Geburt zu, aber bei dem Elterngeld wird das Mutterschaftsgeld immer mit angerechnet, weshalb Sie die ersten 3 Monate nach der Geburt kein bzw. nur anteiliges Elterngeld bekommen. 

Insgesamt müssen Sie alles gut mit Ihrem Arbeitgeber absprechen, damit es später nicht zu Problemen führt.

Andere Vorteile kenne ich bisher persönlich auch nicht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen. Ansonsten empfehle ich Ihnen noch einmal ein persönliches Gespräch bei einer Familienberatung, wie z.B. Pro Familia.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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