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Elternzeit Mutterschutz innerhalb des 3. Elternzeitjahres

Liebes Team,

Ich bin verheiratet, habe eine Tochter, befinde mich im 3. Elternzeitjahr bis November diesen Jahres und erwarte im August mein 2. Kind.

Ich arbeite 5 Stunden in der Woche auf Minijob-Basis und möchte wissen wie die Situation ist ..

Wo beantrage ich das Mutterschaftsgeld, steht mir überhaupt was zu? Wenn ja wie hoch?

Wo kann ich die verlorenen Monate vom 1. Kind verlängern dass Sie mir nicht verfallen oder geht das automatisch?

Wird die Mutterschutzzeit vor und nach der Geburt mit berechnet?

Mein Vertrag ist vor dem Mutterschutz und Geburt des 1. Kindes während der Schwangerschaft ausgelaufen ..

Ich bin nicht arbeitslos oder suchend gemeldet .. welche Unterstützung steht mit zu oder kann ich beantragen?

Ich hoffe ich habe deutlich beschrieben was ich an Antwort brauche .. liebe Grüße Manuela
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 08.05.2017, 22:25 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit Mutterschutz innerhalb des 3. Elternzeitjahres

Liebe Manuela, 

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Ob Sie Mutterschaftsgeld erhalten ist abhängig davon, ob Sie selbst krankenversichert sind und vom Beschäftigungsverhältnis.

Geringfügig beschäftigte Mütter - Sind Sie familienversichert und üben eine geringfügige Beschäftigung aus, bekommen Sie auf Antrag Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Sie erhalten dann bis zu 210 Euro Mutterschaftsgeld als Einmalzahlung. Den Arbeitgeberzuschuss erhalten Sie auch, aber nur dann, sofern Sie im Monat mehr als 390 Euro netto verdient haben. Der Arbeitgeber zahlt dann pro Tag Ihren Nettolohn abzüglich 13 Euro. Frauen, die selbst Mitglied in einer Krankenkasse sind, haben bei geringfügiger Beschäftigung auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber der Kasse.

Familienversicherte Mütter - Wenn Sie über Ihren Ehemann familienversichert sind und nicht nebenbei arbeiten, erhalten Sie von der Krankenkasse kein Mutterschaftsgeld, da Sie nicht selbst Mitglied der Krankenkasse sind.

Quelle: finanztip.de

 

Den Antrag erhalten Sie hier:

Bundesversicherungsamt, Mutterschaftsgeldstelle, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn

Sie können die Elternzeit von Kind 1 kurz vor dem Geburtstermin von Kind 2 beenden und die entsprechende Zeit an die Elternzeit von Kind 2 an hängen.

Sie können sich beim Arbeitsamt melden und die entsprechende Unterstützung erhalten. Ob andere finanzielle Hilfe möglich sind, ist abhängig von Ihrer Situation. Hier haben Sie die Möglichkeit in einer Beratung für Schwangere ,Z.B. pro Familia, Unterstützung zu holen.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elternzeit Mutterschutz innerhalb des 3. Elternzeitjahres

Danke für die Antwort .. jetzt bin ich ein bisschen schlauer .. ich hab da noch ne frage zur Elternzeit ..

da ich ja nicht voll arbeiten gehe hab ich keinen Anspruch auf Elterngeld .. nur den Mindestsatz von 300€ .. und Mutterschaftsgeld als Einmalzahlung der Krankenkasse..
die Elternzeit vom 1. Kind die noch übrig ist .. wo beantrage ich die Verlängerung? Hab ja keinen Arbeitgebern in dem Sinn .. mit der Minijobstelle hab ich ausgemacht ich komme wenn ich wieder fit bin und sich alles eingespielt hat. Irgendwo muss ich das ja melden oder?

Vielen Dank schon mal und liebe Grüße
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 16.05.2017, 19:47 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit Mutterschutz innerhalb des 3. Elternzeitjahres

Ich würde Ihnen raten, das ganze nochmals schriftlich mit dem Arbeitgeber- Minijob festzuhalten. Ansonsten wäre mir in diesem Fall nicht bekannt, dass sie anderweitig einen Antrag stellen müssen, da es letztendlich keinen anderen Arbeitgeber gibt.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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