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Elternzeit, Job , Kündigung

Hallo,

Meine elternzeit endet am 27.9.18 ...aus finanziellen Gründen habe ich nur ein Jahr Elternzeit genommen. Da ich aber bei meiner letzten Arbeitsstelle in 3 Schichten gearbeitet habe und mein Freund oft auf Montage ( keine festen Arbeitszeiten) ist , habe ich bereits mit meinem Arbeitgeber ausgemacht das ich nicht zurückkehren werde . Ich möchte auch nicht das mein Kind vor dem 2. Geburtstag in den Kindergarten kommt . Eigentlich hatte ich vor meinen noch Arbeitgeber zu fragen ob er mich kündigt damit ich keine Sperre vom Arbeitsamt bekomme oder kann ich selber jetzt kündigen und es dem Arbeitsamt schon melden damit ich ab Ende September nicht ohne Geld da stehe? ...wollte mir nach Ende der elternzeit einen 400 Euro Job für das Wochenende suchen oder evtl. Ein zweites Kind ...ich weiß nicht wie ich am besten vorgehen soll ...hoffe sie können mir helfen
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Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 25.04.2018, 17:19 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit, Job , Kündigung

Liebe Pancake, 

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

 

Wenn Sie selber kündigen, kann es passieren, dass Sie eine Sperre erhalten.  Deshalb würde ich Ihnen raten dieses vorab mit dem Arbeitsamt zu klären. 

Bei einem zweiten Kind wird als Grundlage für das Elterngeld die 12 Monate vor der Geburt des Kindes zur Berechnung genommen.  Wenn Sie jetzt schwanger würden,  würde dann der 400 Euro Job in die Berechnung des Elterngeldes mit einfließen,  was letztendlich weniger Elterngeld bedeutet. 

Es ist schwierig pauschal etwas zu raten. Sie müssen da auf ihr Herz hören,  gerade was ein zweites Kind betrifft.

 

Ich hoffe,  ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Elternzeit, Job , Kündigung

Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ist in der elternzeit nicht möglich ? Es ist total schwierig wenn man aufgrund der Arbeitszeit nicht mehr im alten Betrieb arbeiten kann. Selbst wenn das Kind in den Kindergarten gehen würde wäre es für mich unmöglich meine Schicht um 5:30 zu beginnen oder abends erst um zehn heimzukommen
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 25.04.2018, 19:53 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit, Job , Kündigung

Der Arbeitgeber darf Sie in der Elternzeit nicht kündigen.  Allerdings kann er zustimmen,  dass Sie in einem anderen Betrieb auf Teilzeit oder 450 Euro Basis arbeiten.  Sie könnten demnach bei Ihrem Arbeitgeber in Elternzeit bleiben und bei einem anderen auf Teilzeit arbeiten.

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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