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Elternzeit

Ich möchte 24 Monate Elternzeit nehmen
Mein Partner gerne nur vier Wochen
Geht das ?
Können wir zusammen Elternzeit nehmen ? Bekommt er dann auch nur 65 Prozent von seinem Gehalt ?
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 18.10.2016, 10:55 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elternzeit

Liebe Sabrina,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten neue Regelungen zur Elternzeit. Eltern können diese künftig deutlich flexibler einsetzen. Auch weiterhin
werden pro Elternteil 36 Monate unbezahlte Auszeit vom Job bis zum dritten Geburtstag des Kindes möglich sein. Davon können dann 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Damit Unternehmen sich aber rechtzeitig darauf einstellen können, wird die Anmeldefrist für die Elternzeit, die nach dem dritten Geburtstag des Kindes beansprucht werden soll, auf 13 Wochen erhöht.
Außerdem kann die Elternzeit in drei statt bisher in zwei Zeitabschnitte pro Elternteil eingeteilt werden. So können Eltern ihre Kinder auch später eine Zeit lang intensiv begleiten, wenn dies notwendig wird – zum Beispiel beim Eintritt in die Schule. Beachten Sie bei ihren Planungen, dass der Arbeitgeber Elternzeit, die vollständig zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden soll, ablehnen kann, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen und es sich dabei um den "dritten Zeitabschnitt" der Elternzeit handelt.
Machen Eltern innerhalb der Elternzeit Ihren Anspruch auf Teilzeit geltend, kann der Arbeitgeber die Teilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Zustimmung des Arbeitgebers gilt als erteilt, wenn der Antrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgelehnt wird: Nämlich vier Wochen nach Zugang des Teilzeit-Antrags im Zeitraum zwischen Geburt und drittem Geburtstag des Kindes und acht Wochen nach Zugang des Teilzeit-Antrags für den Zeitraum zwischen drittem und achtem Geburtstag des Kindes.
Gehalt vom Arbeitgeber gibt es in der Elternzeit nicht. Dafür zahlt der Staat dem Elternteil in Elternzeit zwölf Monate lang einen Teil weiter. Das Elterngeld wird aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate berechnet und beträgt mindestens 300 und höchstens 1800 €. Bei Selbstständigen wird der Gewinn des letzten Jahres vor der Geburt berechnet. Wer Mehrlinge erwartet, erhält pro weiterem Kind 300 € mehr Elterngeld. Sind bereits Geschwister vorhanden, kann dem Elterngeld ein Geschwisterbonus angerechnet werden.
Wenn der Partner zunächst weiterarbeitet, dann aber auch aussetzt, verlängert sich das Elterngeld um zwei Monate. Insgesamt können Paare so bezahlt 14 Monate lang aussetzen. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Es ist auch möglich, das Elterngeld auf 24 Monate aufzuteilen - dann wird monatlich entsprechend nur die Hälfte ausgezahlt.

Um ihr Elterngeld ausrechnen zu lassen, gibt es vom Bundesministerium einen extra Elterngeld Rechner- den ich Ihnen empfehlen kann.
https://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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