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Elterngeldberechnung nach Hochzeit/ Steuerklassenwechsel

Hallo,

ich grübel nun schon eine ganze Weile und mittlerweile habe ich so viel gelesen, dass ich nicht mehr weiß, was sinnvoll ist.

Wir erwarten Mitte Oktober unser erstes Kind. Mitte Juni 2020 haben wir geheiratet.

Ich bin somit von Steuerklassen 1 in 4 gerutscht. Mein Netto-Einkommen ist seitdem etwa 100 € gestiegen.

Mein Mann und ich verdienen aktuell etwa gleichviel (ich nur wenig mehr), somit war uns das egal, welche Steuerklassenwechsel wir sind. Zumal es nächstes Jahr mit der Steuererklärung eh ausgeglichen wird.

Ich habe gelesen, dass man mindest 6 Monate in einer Steuerklassenwechsel gewesen sein muss, damit diese berücksichtigt wird. Das kommt von 06/20 bis 09/20 (Beginn Mutterschutz) ja nicht mehr hin.

Auf der anderen Seite liest man immer, dass die letzten 12 Monate Nettoeinkommen berücksichtigt werden.

Jetzt zu meiner Frage: Lohnt es sich dennoch rückwirkend zu Juni (was durch die Hochzeit ja möglich ist) in Steuerklasse 3 zu wechseln und mich somit, was die 3/4 Monate betrifft besser zu stellen?

Was hat das dann mit den 6 Monaten zu tun, die man mindestens in einer Steuerklassenwechsel gewesen sein muss?

Ich finde, dass sehr verwirrend und hoffe Sie können mir ein wenig Licht ins Dunkle bringen.

Vielen Dank und einen schönen Abend noch!

 

Bisherige Antworten

Re: Elterngeldberechnung nach Hochzeit/ Steuerklassenwechsel

Eine zweite Frage würde mich auch noch interessieren.

Ich habe mich berufsbedingt von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, bin aber ja per se sozialversicherungspflichtig (zahle ins Versorgungswerk). Werden meine gezahlten Beiträge bei der Berechnung des Elterngeldes wie bei Beamten abgezogen oder voll als RV Beiträge einberechnet?

Ich weiß die Frage ist sehr speziell, aber ich finde nichts vernünftiges dazu. Da wir gerade für einen Hausbau einen Kredit beantragen, sind die 200€ mehr oder weniger am Ende des Monat schon relevant.

Vielen lieben Dank für die Hilfe vorab!

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 08.08.2020, 21:57 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeldberechnung nach Hochzeit/ Steuerklassenwechsel

Liebe Sov,

vielen lieben Dank für Ihre Frage. 

 

Grundsätzlich werden zur Berechnung des Elterngeldes das Einkommen der letzten 12 Monate heran gezogen. 

Bezüglich der Steuerklasse : In aller Regel ist bei verheirateten Eltern die Steuerklasse 3 für den Bezieher des Elterngeldes die günstigste. Die Steuerklasse kann bis 7 Monate vor der Geburt geändert werden, damit sie sich günstig auf die Berechnung des Elterngeldes auswirkt. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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