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Elterngeld beantragen bei Selbstständigen

Hallo Frau Schleich, 

ich habe ein paar Fragen zu den Fristen und den Anträgen. 

Ich werde nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen, daher muss ich keinerlei Anträge stellen, richtig? Mutterschaftsgeld bekomme ich als Beamtin nicht, daher muss ich mich nicht mal darum kümmern. Auch richtig?

Mein Mann geht nach meinem Mutterschutz in Elternzeit. Da er Freiberufler ist, muss er sich nur selbst in Elternzeit schicken. Er muss also nur Elterngeld beantragen, oder? Bis wann muss das passiert sein? Muss er irgendwie nachweisen, dass er Elternzeit nimmt? 

Vielen Dank für Ihre Mühe,
Sada

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 23.11.2016, 22:02 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Elterngeld beantragen bei Selbstständigen

Liebe sada,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.

Wenn Sie nicht in Elternzeit gehen, dann brauchen Sie auch keinen Antrag stellen.
Dieses gilt meines Erachtens auch für den Mutterschutz als Beamtin.
Ihr Mann braucht lediglich den Antrag auf Elterngeld zu stellen.
Das Elterngeld muss schriftlich bei der Elterngeldstelle beantragt werden, frühestens ab dem Tag der Geburt des Kindes. Einen speziellen Nachweis für die Elternzeit wird er nicht brauchen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit etwas weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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