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Eltergeld bei verschiedenen Einkommensarten

Sehr geehrte Frau Schleich,

ich bin in der 15 Woche schwanger und wollte mein zukünftiges Elterngeld berechnen, allerdings gestalltet es sich bei mir sehr schwierig und das Internet bietet nicht wirklich hilfreiche Tipps. Die Beratung beim Jugendamt war auch sehr demütigend, so dass ich hier hoffe etwas Licht ins dunkle zu bekommen.

Ich war von Mai 2017 bis Januar 2018 selbstständig, danach 2 Monate arbeitssuchend und ab April 18 angestellt. Im Oktober gehe ich in den MuSchu. Nun weiß ich nicht wie sich das Elterngeld berechnet. Im Internet steht das Wirtschaftsjahr vor der Geburt des Kindes, da habe ich aber keine 12 Monate gearbeitet und auch keinen großen Gewinn erzielt, so dass ich wahrscheinlich nur die 300 Euro bekommen würde. Dann könnte ich Privatinsolvenz beantragen, da ich ja finanzielle Verpflichtungen habe und meine Ausgaben, auf meinen durchschnittlichen Verdienst ausgelegt ist. Ich bin davon ausgegeangen das tatsächlich 12 Monate vor Geburt berücksichtigt werden und nun soetwas=-O. Können Sie mir vielleicht weiterhelfen, wie es nun tatsächlich berechnet wird?

Vielen Dank im voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Kleene

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 27.05.2018, 20:08 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Eltergeld bei verschiedenen Einkommensarten

Liebe Kleene,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage.


Ich habe Ihnen mal einen Link für einen Elterngeld Rechner heraus gesucht. Vielleicht hilft dieser Ihnen weiter.

http://www.elterngeldrechner.de/rechner.html


Für die Berechnung des durchschnittlichen Nettoeinkommens werden die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist herangezogen.
Bei Selbstständigen wird das letzte Wirtschaftsjahr vor der Geburt des Kindes berücksichtigt.
Folgende Einkommensersatzleistungen, Einnahmen und Zusatzleistungen werden dabei nicht berücksichtigt:
Arbeitslosengeld I
Krankengeld
Kapitalerträge
Mieteinnahmen
Boni vom Arbeitgeber
Weihnachtsgeld
Urlaubsgeld

Haben Sie sich schon einmal direkt an die zuständige Elterngeld Stelle gewandt. Dort sollten Sie auf jeden Fall die richtige Auskunft bekommen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und entschuldige mich für die krankheitsbedingt verspätete Antwort.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Re: Eltergeld bei verschiedenen Einkommensarten

Sehr geehrte Frau Schleich,

vielen Dank für Ihre Antwort. Leider berücksichtigen die Eltergeldrechner keine Selbstständigkeit. Ich bin seit Januar nicht mehr selbstständig und wollte nun gerne wissen, ob für mich die 12 Monate zur Berechnung zählen oder das letzte Wirtschaftsjahr. Dafür gibt es irgendwie keine genaue Regelung. Ich habe schon bei der zuständigen Elterngeldstelle angerufen, leider war die Frau sehr unhöflich und meinte nur, dass ich es doch dann sehen werde, wenn ich den Bescheid bekomme. Also alles andere als hilfreich.

Ich werde einfach mal meinen Steuerberater und Anwalt zu rate ziehen, vielleicht wissen diese was.

Ich bedanke mich für ihre ausführliche Antwort und wünsche einen schönen Montag :)

 

Liebe Grüße

Kleene

Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 29.05.2018, 17:32 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Eltergeld bei verschiedenen Einkommensarten

Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich hoffe, es klärt sich alles zu Ihrer Zufriedenheit auf.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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