Suchen Menü

Dienst Ausgleichszahlung

Hallo Frau Schleich, nach zwei Fehlgeburten bin ich wieder schwanger (heute 6.0). Da ich in der Psychiatrie arbeite und dort als Therapeutin 24-Stunden Notfalldienste machen muss, habe ich die letzten SS relativ früh bekannt gegeben. Somit haben auch alle Kollegen die Fehlgeburten mitbekommen was mich sehr belastet hat. Da ich mich körperlich nicht in der Lage dazu fühle 24-Stunden-Dienste zu machen und ich dabei auch mit aggressiven, nicht absprachefähigen Patienten zu tun haben könnte, habe ich nun Kolleginnen unter der Hand gefragt, ob diese meine Dienste im Januar übernehmen können. Dabei wurde mir die Info gegeben, dass mir die Dienstausgleichzahlung erst ab dem Tag der Bekanntgabe der SS gezahlt wird. Ist dies so? Ich dachte eigentlich, dass ich eine Ausgleichszahlung für Januar erhalte auch wenn ich z.B. am 31.01. die SS melde. Oder ist es so das ich nur Anteilig für die verbleibenden Tage ab Meldung den Dreimonatsdurchschnitt von vor Eintritt der SS erhalte? Da sich dies auf mein Elterngeld auswirkt wäre es dann sehr wichtig für mich, so schnell wie möglich meinen Arbeitgeber zu informieren.

Kann der Arbeitgeber dazu verpflichtet weden die SS geheim zu halten so lange ich Kolleginnen finde, die meine Dienste übernehmen? 

In der Vergangenheit musste ich eine Bescheingung über die SS vorlegen, gilt die Meldung nur mit der Bescheinigung oder reicht ein mündliches Informieren?

Vielen Dank für Ihre Antwort, ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende, Pepi Na

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 13.01.2019, 17:37 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Dienst Ausgleichszahlung

Liebe Pepi Na,

vielen lieben Dank für Ihre Frage.

Im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird bzgl. der Bekanntgabe der Schwangerschaft ausgeführt:
"Damit die Arbeitgeberseite die Mutterschutzbestimmungen einhalten kann, sollen Frauen dem Unternehmen ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen diese Tatsachen bekannt sind. Tun sie dies nicht, so gelten die Schutzvorschriften erst, wenn sie die Mitteilung gemacht haben. Verlangt der Arbeitgeber ausdrücklich einen Nachweis der Ärztin bzw. des Arztes, weil ihm die mündliche Information nicht genügt, muss er selbst die Kosten für die Bescheinigung übernehmen. Der Arbeitgeber darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten gegenüber nicht unbefugt bekannt geben."

Gemäß § 5 Abs.1 Mutterschutzgesetz soll die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr ihr Zustand bekannt ist. Die Mitteilung kann auch mündlich erfolgen.

Es sollte daher möglich sein mit Ihrem Chef diese Verabredung zu treffen, da er ohnehin nicht ohne Ihre Zustimmung die Schwangerschaft öffentlich machen darf.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

Meistgelesen auf 9monate.de
Diskussionsverlauf
Rat und Hilfe zur Bedienung
Übersicht aller Foren

Mit der Teilnahme an unseren interaktiven Gewinnspielen sicherst du dir hochwertige Preise für dich und deine Liebsten!

Jetzt gewinnen