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Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Elternzeit wie ist es mit Urlaubsanspruch

Habe ich Anspruch auf Urlaub im Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und der Elternzeit. Muss der Arbeitgeber mir das ausbezahlen wenn ich den Urlaub und auch meine Überstunden jetzt nicht mehr nehmen kann? Gruß Franzi
Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 20.09.2017, 17:19 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Elternzeit wie ist es mit Urlaubsanspruch

Der Urlaub bleibt bestehen und kann meines Erachtens im Anschluss an die Elternzeit genommen werden. Ob der Arbeitgeber Ihnen die Überstunden ausbezahlt, müssen Sie individuell mit ihm klären.

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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