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Beschäftigungsverbot

Hallo 

Ich habe ein paar fragen zum beschäftigungsverbot.

Ich arbeite in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe. Zu Beginn meiner Schwangerschaft hatte ich einen telefonischen beratungstermin beim Betriebsarzt. Dieser hat eine aufgrund von dem coronavirus eine Empfehlung für ein betriebliches beschäftigungsverbot ausgestellt. Deshalb bin ich seit dem nicht mehr arbeiten. Nun ist mein Chef wieder aus dem Urlaub zurück. 

Darf mein Chef das beschäftigunsverbot ablehnen? 

Wenn er mich stattdessen im Büro einsetzt dürfte er mir bestimmte Arbeitszeiten vorschreiben ?

( Ich habe eine 18 Monate altes Kind zuhause das keinen kitaplatz hat. Ich hab auch sonst keine Möglichkeit die kleine vormittags unterzubringen und hatte vor der Schwangerschaft deswegen nur nachmittags und am Wochenende gearbeitet. Sprich ich könnte nur nachmittags arbeiten). 

Vielen Dank schon mal 

Bisherige Antworten
Expertin-Schleich
Expertin-Schleich | 08.08.2021, 12:46 Uhr
533 Beiträge seit 19.12.2012

Re: Beschäftigungsverbot

Liebe Kirschblüten,

vielen lieben Dank für Ihre Frage. 

Es gibt unterschiedliche Formen von Beschäftigungsverboten. Der Arbeitgeber hat das Recht und die Möglichkeit einen für Sie geeigneten Arbeitsplatz im Betrieb zu suchen, indem Sie und ihr ungeborenes Kind keiner Gefahr ausgesetzt sind. 

Ein generelles Beschäftigungsverboten kann ihr Chef nicht verbieten, aber er kann es nachprüfen und Sie an anderer Stelle einsetzen. 

Auch darf ihr Chef im Rahmen der im Mutterschutzgesetz festgelegten Arbeitszeiten Ihnen diese auch vorgeben. Sprechen Sie mit Ihrem Chef, schildern Sie ihm ihre Situation. Oft findet sich eine gemeinsame Lösung. 

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute. 

 

 

Herzliche Grüße

Yvonne Schleich
(Diplom- Sozialpädagogin)

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